Aktuelles zum Coronavirus
Hier finden Sie alle Informationen der Senatsverwaltungen: www.berlin.de/corona
Hier finden Sie alle Informationen des Gesundheitsamtes Mitte: Gesundheitsamt Mitte
Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitsamt in Bezug auf die Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung keine Rechtsberatung vornimmt, sondern lediglich eine Beratung zu gesundheitsbezogenen Fragen.
Gaststättengewerbe - Gestattung aus besonderem Anlass
Wenn Sie im Rahmen einer besonderen Veranstaltung, die jedermann oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist, nur vorübergehend gewerbsmäßig alkoholische Getränke ausschenken möchten, müssen Sie eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz beantragen.
Voraussetzung ist stets, dass ein besonderer Anlass vorliegt. Dies können zum Beispiel:
- Straßenfeste (z.B. Volksfeste oder Kirmes)
- Weihnachtsmärkte
- Sportveranstaltungen
- Firmenjubiläen
Eine Gestattung wird unter erleichterten Voraussetzungen erteilt.
Sie gilt jedoch nur vorübergehend und ist zeitlich für die Dauer und den Ort der Veranstaltung befristet.
Wenn Sie dagegen dauerhaft ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis für das Gaststättengewerbe (siehe Weiterführende Informationen).
Eine Gestattung ist auch dann in Berlin erforderlich, wenn Sie im Besitz einer Reisegewerbekarte sind.
Unabhängig von der hier behandelten Erlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie ggf. weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung.
Voraussetzungen
-
persönliche Zuverlässigkeit
Wird nur in den Fällen überprüft, soweit die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers der Erlaubnisbehörde nicht bekannt sind. Der Antragssteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate) beizubringen. -
Sachkunde
Der Nachweis der Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse ist nur erforderlich, soweit die gastronomische Tätigkeit regelmäßig und nachhaltig zu bestimmten Anlässen ausgeübt wird.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Gestattung
-
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
-
ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist.
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0).
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde (in Berlin in jedem Bürgeramt) zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird direkt dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt übersandt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. Die Auskunft kann auch online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragt werden (siehe "Weiterführende Informationen"). -
ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird ggf. ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde benötigt.
Den Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde können Sie als Privatperson mit Wohnsitz/Meldung in Berlin bei jedem der Berliner Bürgerämter persönlich beantragen.
Juristische Personen mit Betriebssitz in Berlin beantragen -
ggf. Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG
Bei wiederholter Antragstellung ist die Vorlage einer Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK erforderlich).
-
Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
Formulare
Gebühren
- 55,10 - 869,20 Euro je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
- Gaststättengewerbe - Erlaubnis
- Informationen der IHK zur Existenzgründung Gastronomie
- Informationen der IHK Berlin zum Umgang mit Lebensmitteln
- Berliner Gastromat - Fragen und Antworten zum Thema Gastronomie
- Informationen der IHK Berlin zur Gaststättenunterrichtung
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregister online beantragen - BfJ
- Hinweis zum Datenschutz
Zuständige Behörden
Der Antrag auf Erteilung der Gestattung ist rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) bei dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt zu stellen.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.