Aktuelles zum Coronavirus
Hier finden Sie alle Informationen der Senatsverwaltungen: www.berlin.de/corona
Hier finden Sie alle Informationen des Gesundheitsamtes Mitte: Gesundheitsamt Mitte
Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitsamt in Bezug auf die Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung keine Rechtsberatung vornimmt, sondern lediglich eine Beratung zu gesundheitsbezogenen Fragen.
Erstellung IBB-Bescheinigung
Sofern Sie eine Wohnraumförderung durch die Investitionsbank Berlin (IBB) erhalten, werden Sie in regelmäßigen Abständen von der IBB aufgefordert eine Einkommensüberprüfung durch das Bezirksamt vorzulegen. Aufgrund dieser Bescheinigung entscheidet die IBB über die Höhe und Dauer der weiteren Förderung.
Das Wohnungsamt erstellt hierfür eine Bescheinigung (über Ihr Einkommen) zur Vorlage bei der IBB.
Voraussetzungen
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Deutsche Staatsangehörigkeit
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. -
Bürger der Europäischen Union
Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU). -
ausländischer Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens 1 Jahr
Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines außerhalb der EU liegenden Landes und besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens 1 Jahr gültig ist.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
mit folgenden Anlagen
Bitte füllen Sie den Antrag aus. Er muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. - Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
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Einkommenserklärung
Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden.
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Einkommensbescheinigung
Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben.
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Partnerschaftserklärung
Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein.
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
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Meldenachweise
von allen im Antrag genannten Personen
Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten. Mehr zum Thema: Meldebescheinigung -
Ausweisdokumente
von allen Personen, die im Antrag genannt sind
zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis -
Geburtsurkunde Ihrer Kinder
wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden
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Heiratsurkunde
wenn Sie verheiratet sind
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Nachweis über einen anderen Familienstand
Sie sind nicht ledig,
zum Beispiel Scheidungsurteil, Sterbeurkunde -
Vaterschaftsanerkennung
zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss
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Schwerbehindertenausweis
Sie sind schwerbehindert,
Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises -
Mutterpass
sie sind schwanger,
der Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche, vollständig -
Semesterbescheinigung
bei Studierenden,
bei ausländischen Studierenden auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums -
Lebenspartnerschaftsurkunde
sie haben eine Lebenspartnerschaft geschlossen
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Falls Sie Ausländer sind der Nachweis über das Aufenthalts-Recht
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.
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Neben dem Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz können weitere Unterlagen notwendig sein.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden.
Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.
Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.