Namenserklärung - Familiennamen für ein neugeborenes Kind bestimmen am Standort Standesamt Mitte - Geburt -

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wir bieten derzeit keine offene Sprechstunde an. Unterlagen für die Beurkundung der Geburt werden schriftlich entgegengenommen. Diese können Sie über den Pförtner in der Parochialstr. 3 montags bis freitags zwischen 08.00 Uhr und 15.00 Uhr persönlich abgeben oder Sie senden uns diese per Post zu. Für Anfragen nutzen Sie bitte die E-Mail Adresse oder das Kontaktformular. Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Kontaktdaten, Ihren Namen und das Geburtsdatum des Kindes mit an.

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Barrierefreier Zugang über Hofeinfahrt Jüdenstraße

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Namenserklärung - Familiennamen für ein neugeborenes Kind bestimmen

Entgegennahme einer Namenserklärung

Voraussetzungen

  • Geburt im Inland
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
  • ggf. beeidigter Dolmetscher
    Sind die Erklärenden deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Erklärenden hinzu zu ziehen.
  • Hinweis
    Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger und unterschriebener Reisepass oder Personalausweis der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Eheurkunde der Eltern oder Vaterschaftserkennung mit Sorgeerklärung
  • ggf. weitere Dokumente
    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Elternteil oder beide eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Familiennamensführung empfehlenswert.

Gebühren

  • keine: Erstbeurkundung
  • 25,00 Euro: nachträgliche Namenserklärung
  • 30,00 Euro: ggf. Eidesstattliche Versicherung

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt des Geburtsortes des Kindes

Chat

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