Aktuelles zum Coronavirus
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Hier finden Sie alle Informationen des Gesundheitsamtes Mitte: Gesundheitsamt Mitte
Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitsamt in Bezug auf die Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung keine Rechtsberatung vornimmt, sondern lediglich eine Beratung zu gesundheitsbezogenen Fragen.
Beratung für sehbehinderte Menschen am Standort Gesundheitsamt - Berliner Beratungsstelle für Menschen mit Sehbehinderung

Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Kostenpflichtige Parkplätze auf dem Gelände sind über die Einfahrt turmstr. 21 erreichbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Gesundheitsamt nimmt in Gänze bis auf Weiteres ausschließlich Aufgaben nach Infektionsschutzgesetz bzw, zur Bekämpfung der Pandemie wahr. Alle regulären Sprechstunden entfallen.
Für die Einschulungsuntersuchungen, die Kindersprechstunde im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und die Beratungsstelle für Menschen mit Sehbehinderungen werden gesonderte Regelungen getroffen, die in Kürze veröffentlich werden
Beratung für sehbehinderte Menschen
Die Beratung soll dabei helfen, die behinderungsbedingten Schwierigkeiten beim Finden von Hilfsmitteln oder Hilfen zur Kompensation der Behinderung auszugleichen. Falls erforderlich erfolgt eine aktuelle Erhebung der Sehfunktionen, um eine Einschätzung zu bestehenden sozialrechtlichen Ansprüche geben zu können. Das bestehende Krankheitsbild wird ggf. erklärt und in seiner Bedeutung für das Sehen besprochen.
Bei Säuglingen und Kleinkindern erfolgt eine Einschätzung zur Gefahr einer Entwicklungsbeeinträchtigung durch geringes Sehvermögen. Falls notwendig, wird der Kontakt zu fördernden Einrichtungen vermittelt. Es werden Hinweise für eine spezielle Betreuung in Kita und Schule gegeben.
Es werden mögliche hilfreiche optisch oder elektronisch vergrößernde Sehhilfen sowie Alltagshilfsmittel aus einem umfangreichen Pool erprobt und schriftlich empfohlen.
Auch für eine sehbehindertengerechte Arbeitsplatzausstattung werden Hilfsmittel ausgewählt und eine schriftliche Empfehlung gefertigt.
Wir beraten zu beruflichen Perspektiven, Umschulungen und Wiedereingliederungen.
Es erfolgt eine Beratung zur Beantragung von möglichen Leistungen und deren üblichen Kostenträgern.
Sozialrechtliche Ansprüche, u.a. bezüglich des Landespflegegeldes wegen hochgradiger Sehbehinderung oder Blindheit, werden erklärt. Erforderliche Anträge werden aufgenommen.
Voraussetzungen
-
Vorliegende oder drohende Sehbehinderung sowie hochgradiger Verdacht
Diagnose über eine Sehbehinderung muß bereits vorliegen
-
Terminvereinbarung
Terminvergabe nur nach telefonischer Rücksprache
Erforderliche Unterlagen
- Kurzbefund vom Augenarzt oder einer Augenklinik
- Schwerbehindertenausweis (wenn bereits vorhanden)
- derzeit genutzte Sehhilfen (Brillen, Lupen o.ä.)
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Gesundheitsamt Mitte in Anspruch genommen werden.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Gesundheitsamt - Berliner Beratungsstelle für Menschen mit Sehbehinderung
Nahverkehr
U-Bahn Birkenstraße U9 (kein Aufzug)
U-Bahn Turmstraße U9 (Aufzug)
Bus Havelberger Straße M27
Bus U Turmstraße 245, TXL
Bus Turmstr./Lübecker Str. 123, 187, 101, 245 (längerer Fußweg über das Gelände)