Aktuelles zum Coronavirus
Hier finden Sie alle Informationen der Senatsverwaltungen: www.berlin.de/corona
Hier finden Sie alle Informationen des Gesundheitsamtes Mitte: Gesundheitsamt Mitte
Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitsamt in Bezug auf die Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung keine Rechtsberatung vornimmt, sondern lediglich eine Beratung zu gesundheitsbezogenen Fragen.
Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit
Mit einer Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Grundbuchamt wird auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters die örtliche und wirtschaftliche Einheit von Grundstücken bestätigt. Der Zweck dieser Bescheinigung ist es, beim Grundbuchamt die Gebührenfreiheit für Anträge auf Vereinigung mehrerer Grundstücke zu einem Grundstück beziehungsweise für die Zuschreibung eines oder mehrerer Grundstücke zu einem anderen Grundstück als dessen Bestandteil, gegebenenfalls jeweils einschließlich hierzu notwendiger Grundstücksteilungen, in Anspruch nehmen zu können.
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Grundbuchauszug, Vorlage des Antrags auf Antrag auf Vereinigung beziehungsweise Bestandteilszuschreibung sowie gegebenenfalls Teilung
Formulare
- Der Antrag kann formlos unter Angabe des Grundstücks gestellt werden.
Gebühren
In sonstigen Fällen:
74,50 Euro,
Mehrausfertigungen, jeweils 7,45 Euro
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) § 1
- Vermessungsgebührenordnung (VermGebO)
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
- Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG), Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zu § 3 Absatz 2, Nr. 14160 Nr. 3
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.