Aktuelles zum Coronavirus
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Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Hinzufügung eines Namens zum Lebenspartnerschaftsnamen am Standort Standesamt Mitte - Namenserklärungen

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Der Bereich behördliche Namensänderung und standesamtliche Namenserklärung ist derzeit geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das E-Mail Postfach namensaenderung@ba-mitte.berlin.de. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen wird die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie bis dahin von weiteren Nachfragen ab, da dies die Bearbeitung unnötig verzögern würde.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Hinzufügung eines Namens zum Lebenspartnerschaftsnamen
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Es gibt einen Lebenspartnerschaftsnamen, der nur aus einem Namen besteht.
- Die Erklärung kann nur von der Person abgegeben werden, deren Name nicht Lebenspartnerschaftsname geworden ist.
-
Hinweise
Besteht der Geburtsname oder bisherige Name aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.
Die Erklärung kann im Rahmen der Begründung der Lebenspartnerschaft oder später erfolgen.
Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden, sie kann widerrufen werden.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
-
Lebenspartnerschaftsurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Personalausweis oder Reisepass
-
Geburtsurkunde und Bescheinigung über die Namensführung
bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland.
-
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
-
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei Begründung/Registrierung der Lebenspartnerschaft in Berlin, Standesamt in dem die Lebenspartnerschaft registriert wurde, in allen anderen Fällen Wohnsitzstandesamt, bei Begründung der Lebenspartnerschaft und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Standesamt Mitte - Namenserklärungen
Erläuterung der Symbole
Barrierefreier Zugang über Hofeinfahrt Jüdenstraße
Nahverkehr
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