Aktuelles zum Coronavirus
Hier finden Sie alle Informationen der Senatsverwaltungen: www.berlin.de/corona
Hier finden Sie alle Informationen des Gesundheitsamtes Mitte: Gesundheitsamt Mitte
Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitsamt in Bezug auf die Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung keine Rechtsberatung vornimmt, sondern lediglich eine Beratung zu gesundheitsbezogenen Fragen.
Mutterschaftsanerkennung
Beurkundung der Anerkennung einer Mutterschaft vor oder nach der Geburt eines Kindes im In- oder Ausland
Voraussetzungen
-
Voraussetzungen
Ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils sieht die Mutterschaftsanerkennung vor.
Kann nur persönlich vor einer Urkundsperson erklärt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
-
eigene Geburtsurkunde
Bei Abweichung des Namens, entsprechende Nachweise (z.B. Heiratsurkunde)
Gebühren
Bei Notaren und Amtsgerichten werden Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Zuständigkeiten in Berlin:
- Jugend- und Standesämter:
Haben sich die Eltern vor der Geburt des Kindes niemals oder nur vorübergehend in Deutschland aufgehalten, ist es sinnvoll, die Mutterschaftsanerkennung in dem Standesamt beurkunden zu lassen, das auch die Geburt des Kindes beurkundet hat.
Nähere Informationen zur Zuständigkeit erhalten Sie bei vorgenannten Ämtern oder auf den jeweiligen Internetseiten.
- Amtsgerichte (zuständig nach Amtsgerichtsbezirk) und
- Notare
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.