Drucksache - 2399/V  

 
 
Betreff: Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner/inEinwohner/in
Verfasser:Herr L. 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. EA vom 18.02.2020

Ich frage das Bezirksamt und die Fraktionen:

 

  1. r wie viele der im Bezirk bitte Mitte registrierten Bedarfsgemeinschaften gemäß SGB II Kostensenkungsverfahren bestehen zur Zeit?

 

  1. Wie viele der im Bezirk Mitte gemäß SGB II registrierten Bedarfsgemeinschaften müssen die Mietanteile, die die Angemessenheitsgrenzen (ohne Härtefälle) nach der AV-Wohnen übersteigen, selbst aufbringen?

 

  1. Wie teilen sich sämtliche Wohnmietverhältnisse im Bezirk, die die Angemessenheitsgrenzen im Sinne der AV-Wohnen (ohne Härtefälle) überschreiten, auf die Vermieter auf (Übersicht über die Vermieter, mit den meisten Mietverhältnissen über den Angemessenheitsgrenzen absolut und relativ am Bestand).

 

 

 
 

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