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Betreff: |
Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Einwohner/in | Einwohner/in |
Verfasser: | Herr L. | |
Drucksache-Art: | Einwohneranfrage | Einwohneranfrage |
Beratungsfolge: |
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Ich frage das Bezirksamt und die Fraktionen: - Für wie viele der im Bezirk bitte Mitte registrierten Bedarfsgemeinschaften gemäß SGB II Kostensenkungsverfahren bestehen zur Zeit?
- Wie viele der im Bezirk Mitte gemäß SGB II registrierten Bedarfsgemeinschaften müssen die Mietanteile, die die Angemessenheitsgrenzen (ohne Härtefälle) nach der AV-Wohnen übersteigen, selbst aufbringen?
- Wie teilen sich sämtliche Wohnmietverhältnisse im Bezirk, die die Angemessenheitsgrenzen im Sinne der AV-Wohnen (ohne Härtefälle) überschreiten, auf die Vermieter auf (Übersicht über die Vermieter, mit den meisten Mietverhältnissen über den Angemessenheitsgrenzen absolut und relativ am Bestand).
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