Drucksache - 2371/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Jugend, Familie und Bürgerdienste Tel.: 23700 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2371/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Nahtlose Fortführung des Angebots JARA auf dem Alexanderplatz Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2371/V)
Das Bezirksamt wird ersucht bis zum 24.02.2020 alles dafür zu tun, um das Angebot JARA am Alexanderplatz nahtlos ab dem 01.04.2020 zu erhalten und einen entsprechenden Standort, ggf. auf dem Gelände des Hauses für Statistik, für die Anlaufstelle für jungen Menschen unverzüglich zu ermöglichen. Es muss verhindert werden, dass der zuständige Träger zum Monatsende Kündigungen aussprechen muss und dass Landesmittel verloren gehen. Eine Kündigung muss auf jeden Fall verhindert werden, um die unverzichtbare Beziehungsarbeit, insbesondere auch zu jungen Menschen, die kein Zuhause haben, aufrecht zu erhalten.
Das Bezirksamt hat am 15.06.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Angebot JARA wurde durch das Zusammenwirken der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie, des Bezirksamts Mitte und des Projekts/Trägers nahtlos fortgeführt. Der Containerstandort am Bauzaun der U5 (Rathauspassagen) musste final bis zum 31.03.2020 geräumt werden. Ein neuer, alternativer Standort des Containers war Voraussetzung für die Weiterfinanzierung durch Sen BJF. Er befindet sich seit dem 01.04.2020 auf dem Innenhof vom Haus der Statistik. Mit diesem neuen Containerstandort waren zusätzliche Nebenkosten in Höhe von 110,00 € pro Monat verbunden, die seitdem vom Bezirk getragen werden. Es handelt sich hierbei um verbrauchsunabhängige Nebenkosten des Nutzungsvertrages mit der BIM. Diese Betriebskosten wurden in den Leistungsverträgen für das vom Jugendamt finanzierte Platzmanagement gemäß § 11 SGB VIII aufgenommen, das zur Steuerung der Hilfs- und Präventionsangebote auf dem Alexanderplatz beiträgt. Die Projektfinanzierung allgemein erfolgt weiterhin durch die Senatsverwaltung.
A) Rechtsgrundlage SGB VIII B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Für das Jahr 2020: 880,00 € Für das Jahr 2021 sowie ggf. weitere Jahre: jeweils 1.320,00 € jeweils im Produkt 80968, Kapitel 4010 Titel 67103.
keine Berlin, den 15.06.2021 Bezirksstadträtin Reiser Bezirksbürgermeister von Dassel |
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