Drucksache - 2350/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2350/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Uferhallen als Kulturstandort erhalten! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2350/V)
Die Bezirksverordnetenversammlung erklärt ihre Unterstützung für den Verbleib der Künstler*innen und Gewerbetreibenden in den Uferhallen und spricht sich weiterhin für den dauerhaften Erhalt des Kulturstandortes aus.
Das Bezirksamt wird daher ersucht, für das Areal der Uferhallen einen Bebauungsplan mit dem Ziel aufzustellen, die Bestandsgebäude zu erhalten und zu schützen, kulturelle Nutzung mindestens im bisherigen Ausmaß festzusetzen und sozialverträglichen Wohnungsbau zu ermöglichen.
Über einen städtebaulichen Vertrag mit der Uferhallen AG soll – neben der Errichtung von miet- und belegungsgebundenen Wohnungen zu einem Anteil von mindestens 30 Prozent über das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung der dauerhafte Verbleib der Künstler*innen und Gewerbetreibenden sichergestellt werden.
Des Weiteren soll vertraglich vereinbart werden, wie Bezahlbarkeit, Langfristigkeit und Selbstverwaltung durch die Künstler*innen und Gewerbetreibenden ermöglicht werden kann.
Neubauten sollen die denkmalgeschützten Bestandsgebäude nicht in den Hintergrund drängen und somit aus der öffentlichen Wahrnehmung verbannen. Die Durchsetzung des Denkmalschutzes muss Vorrang vor wirtschaftlichen Verwertungsinteressen haben.
Das Bezirksamt hat am 07.09.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:
Zwischen den Beteiligten wurde ein kooperatives Planverfahren abgestimmt, welches die Entwicklung des Kulturstandorts beabsichtigt. In diesem Sinne soll das Uferhallen-Grundstücks bauliche weiterentwickelt werden und die jetzigen Kulturschaffenden langfristig gesichert werden. Hierzu wurde ein dreiteiliges Verfahren verabredet:
Kernstück der gemeinsamen Planungen sind ein zwischen dem Land Berlin (vertreten durch das Bezirksamt Mitte von Berlin, die Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie das Landesdenkmalamt Berlin) und dem Vorhabenträger geschlossener Letter of Intent (kurz LoI) sowie eine Planungskostenübernahmevereinbarung für das erforderliche Bebauungsplanverfahren. Ein LoI ist eine Willenserklärung, welche die Absicht beider Seiten bekundet eine Entwicklung zu vollziehen und/ oder einen Vertrag zu den in der Erklärung genannten Bedingungen zu schließen. Im vorliegenden Fall enthält der LoI die Beschreibung der gemeinsamen Zielstellung, die Klärung prozeduraler Fragen, die Definition von Parametern für einen späteren städtebaulichen Vertrag und die bereits zwischen den Parteien erzielten Teilergebnisse. Wesentliche Regelungsinhalte betreffen:
Der LOI und die Planungskostenübernahmevereinbarung wurden am 10.08.2021 unterzeichnet.
Gemeinsam mit dem Vorhabenträger wurde vereinbart, dass dieser eine Bauvoranfrage zu in der Diskussion planungs- und denkmalrechtlich bislang weitestgehend unkritischen bewerteten Vorhabenbestandteilen stellen kann (im Einklang mit bestehendem und voraussichtlich zukünftigen Baurecht). Die Fragen beziehen sich auf bauliche Ergänzungen im Bereich des ehem. Pferdestalls (Haus 10 und 20), auf eine avisierte Aufstockung im östlichen Hof (Haus 14) und eine bauliche Ergänzung neben dem Wohnhaus in der Uferstraße 7 (Haus 15 und 16). Der Vorhabenträger erhält durch einen Bauvorbescheid ein gewisses Maß an Investitionssicherheit für die sich anschließenden Entwicklungsschritte. Der Bauvorbescheid wurde am 10.08.2021 erteilt.
Der Bebauungsplan 1-112 beabsichtig eine Entwicklung des Kunst- und Kulturstandorts in Kombination mit Kleingewerbe sowie eine Wohnnutzung auf dem Grundstück „Uferhallen“ und der nebenliegenden Brachfläche. Eine erste Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und Behörden nach §4 Abs. 1 BauGB ist abgeschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB befindet sich aktuell in Vorbereitung. Ebenso wird aktuell nach einem Planungsbüro gesucht, welches das Verfahren begleitet.
Wir bitten den Bericht gleichlautend als Bericht zur DS 0252/V anzusehen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 07.09.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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