Drucksache - 2343/V
Frage 1 Für die Entwicklung welcher Schulstandorte stehen dem Bezirk Mittel von privaten Investoren in jeweils welcher Höhe zur Verfügung? Siehe Antwort zu Frage 3
Frage 2 Für welche Zwecke sind diese Mittel jeweils bestimmt? Siehe Antwort zu Frage 3
Frage 3 Im Rahmen welcher Fristen müssen die Mittel jeweils Verwendung finden? Durch städtebauliche Verträge sind private Investoren für die Kapazitätserweiterungen an drei Standorten wie folgt finanziell beteiligt:
Frage 4 Wie bewertet das Bezirksamt den Stand der Inanspruchnahme der Mittel? Am Standort Chausseestraße 82 wurden durch Errichtung des Modularen Ergänzungsbaus bereits Schulplätze zur Verfügung gestellt und Mittel in Höhe von rund 5,2 Mio Euro aus dem städtebaulichen Vertrag verwendet. Der Schulneubau wird in der Verantwortung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt.
Insgesamt ist der Zeitplan für die Inanspruchnahme der Mittel – insbesondere unter Berücksichtigung der im Planungsprozess vorgesehenen Schritte und Beteiligung zahlreicher Behörden und/oder Ämter - sehr eng gehalten.
Frage 5 Woran liegt es, dass die Mittelverwendung bisher nicht erfolgte? Die Mittel aus den städtebaulichen Verträgen können erst im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme verwendet werden. Für den Standort Chausseestraße 82 wurden Mittel bereits verwendet, hingegen befinden sich die Maßnahmen für die Standorte Kurt-Tucholsky-GS und CityGS befinden derzeit noch in der Planungsphase.
Frage 6 Wie wird das Bezirksamt verhindern, dass die Mittel privater Investoren für die Entwicklung von Schulstandorten nicht verloren gehen? Was ist vorgesehen? Alle Verfahrensbeteiligten im Bezirk arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung der Baumaßnahmen, um die Mittel wie vorgesehen zu verwenden.
Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass bei etwaigen Interessen- und/oder Nutzungskonflikten im Rahmen einer Güterabwägung schwierige bzw. unpopuläre Entscheidungen getroffen werden müssen, um die Entwicklung von Schulstandorten und die Inanspruchnahme von Investorengelder nicht zu gefährden. |
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