Drucksache - 2341/V  

 
 
Betreff: Nahversorgung in den Kiezen sichern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs, Mayer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA LINKE vom 11.02.2020
2. Antwort vom 05.03.2020

1. Welche Maßnahmen ergreift der Bezirk, um die Nahversorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs in den Kiezen zu sichern?

Zu 1. 

Eine stadtplanerische Maßnahme ist das bezirkliche Einzelhandels- und Zentrenkonzept, welches aktuell fortgeschrieben wird. Dieses Konzept schafft die planerischen Grundlagen zur Gewährleistung einer differenzierten Versorgungsstruktur und zur Sicherung und Entwicklung der Funktionen städtischer Zentren. Außerhalb dieser festgesetzten Zentren soll im Rahmen des geltenden Planungsrechts nur kleinflächiger Einzelhandel realisiert und z.B. bei Anfragen für großflächigen Lebensmitteleinzelhandel geprüft werden, ob zukünftig negative Auswirkungen auf die flächenhafte Nahversorgung und/oder Zentren zu erwarten sind. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist auf der Internetseite des Stadtentwicklungsamtes veröffentlicht. Link:

https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/staedtebauliche-planungen/einzelhandels-und-zentrenkonzept/

 

2. Wie können kurzfristig Einkaufsmöglichkeiten für ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen geschaffen werden, unter anderem im Sprengelkiez oder in der Bezirksregion Brunnenstraße Süd?

Zu 2.

Die Verwaltung hat keinen direkten Einfluss auf die kurzfristige Schaffung von neuen Einkaufsmöglichkeiten. Die Ansiedlung von Einzelhandelseinrichtungen zur Versorgung der Bewohner*innen für Waren des täglichen Bedarfes unterliegt der Marktregulierung.

 

3. Welche Maßnahmen ergreift der Bezirk, um solche Einrichtungen zu sichern, die dem Gewerbemietrecht unterliegen und dadurch zunehmend Schwierigkeiten haben steigende Mietpreise zu tragen oder Räumlichkeiten zu halten oder zu finden?

Zu 3. 

Das Bezirksamt Mitte hat keinen Einfluss auf die Gewerbemietspreisgestaltung der Vermieter/ Eigentümer. 

 

 

4. Inwiefern können planungsrechtliche Instrumente Abhilfe schaffen, um weitere Versorgungsdefizite in den Kiezen entgegenzuwirken?

Zu 4. 

Siehe Antwort auf Frage 1.

 

5. Welchen Einfluss hat der Bezirk und wie ist der Austausch mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Bezug auf die Sicherung der Nahversorgung?

 

Zu 5. 

Der Bezirk Mitte steht im Rahmen verschiedener Konstellationen (z.B. Wirtschaftsförderung, Städtebauliche Förderkulissen, Geschäftsstraßenmanagements) auch bzgl. des Einzelhandels im Kontakt mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Hierbei wurde in der Vergangenheit z.B. auch erörtert, wie bei Neuvermietungen die Lebensmittelnahversorgung in einzelnen Gebieten gesichert und/oder verbessert werden kann. Einen verbindlichen Einfluss z.B. im Sinne einer Weisungsbefugnis hat das Bezirksamt ggü. den städtischen Wohnungsbaugesellschaften nicht.

 
 

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