Drucksache - 2335/V  

 
 
Betreff: Großflächenwerbung an bewohnten Häusern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Siewer, Stein 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA Grüne vom 11.02.2020

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

  1. Wurde vor der Genehmigung der Großflächenwerbung am Wohnhaus Torstraße 39, 10119 Berlin, geprüft, ob dadurch Beeinträchtigungenr die Bewohner*innen entstehen, und mit welchem Ergebnis?
  2. Wurde geprüft, ob durch die Großflächenwerbung die Aufstellflächen für die Feuerwehr eingeschränkt oder behindert werden und mit welchem Ergebnis?
  3. Welcher zweite Rettungsweg besteht in dem Gebäude und gab es vor der Genehmigung der Großflächenwerbung eine Abstimmung mit der Feuerwehr zur Sicherstellung der im Gefahrenfall gegebenenfalls notwendigen Rettung der Bewohner*innen?
  4. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass die Großflächenwerbung, die seit August 2019 besteht, jetzt gemäß BauOrdnung Berlin §10 Anlagen oder Außenwerbung, Warenautomaten, Abs. 2 (Baugerüste dürfen für Werbeanlagen höchstens für die Dauer von sechs Monaten genutzt werden“) abgebaut werden muss, da nach § 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Befestigung von Anlagen, Abs. 12 a) die Ansichtsfläche größer als ein Quadratmeter ist?
  5. Wie wird das Bezirksamt sicherstellen, dass die Großflächenwerbung nicht über den gem. BauOrdnung Berlin möglichen Zeitrahmen bestehen bleibt?

 

 
 

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