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Betreff: |
Großflächenwerbung an bewohnten Häusern |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
Verfasser: | Neugebauer, Siewer, Stein | |
Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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Wir fragen das Bezirksamt: - Wurde vor der Genehmigung der Großflächenwerbung am Wohnhaus Torstraße 39, 10119 Berlin, geprüft, ob dadurch Beeinträchtigungen für die Bewohner*innen entstehen, und mit welchem Ergebnis?
- Wurde geprüft, ob durch die Großflächenwerbung die Aufstellflächen für die Feuerwehr eingeschränkt oder behindert werden und mit welchem Ergebnis?
- Welcher zweite Rettungsweg besteht in dem Gebäude und gab es vor der Genehmigung der Großflächenwerbung eine Abstimmung mit der Feuerwehr zur Sicherstellung der im Gefahrenfall gegebenenfalls notwendigen Rettung der Bewohner*innen?
- Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass die Großflächenwerbung, die seit August 2019 besteht, jetzt gemäß BauOrdnung Berlin §10 Anlagen oder Außenwerbung, Warenautomaten, Abs. 2 („Baugerüste dürfen für Werbeanlagen höchstens für die Dauer von sechs Monaten genutzt werden“) abgebaut werden muss, da nach § 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Befestigung von Anlagen, Abs. 12 a) die Ansichtsfläche größer als ein Quadratmeter ist?
- Wie wird das Bezirksamt sicherstellen, dass die Großflächenwerbung nicht über den gem. BauOrdnung Berlin möglichen Zeitrahmen bestehen bleibt?
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