Drucksache - 2300/V  

 
 
Betreff: Neuköllner Handlungskonzept als Vorbild für Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUJugendhilfeausschuss
Verfasser:Pieper und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
12.02.2020 
40. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
05.03.2020 
41. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
07.05.2020 
43. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses - Videokonferenz - vertagt   
04.06.2020 
45. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
12.08.2020 
46. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
03.09.2020 
47. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 14.01.2020
2. BE JHA vom 03.09.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Neuköllner Handlungskonzept für integrative Mehrfachtäter zum Vorbild zu nehmen, um in der besseren Abstimmung von Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Schule und Verwaltung straffällige Jugendliche früher zu erreichen und ihnen die Konsequenzen für Straftaten aufzuzeigen.

Hierbei soll, analog zum Neuköllner Modell, eine AG Kinder- und Jugendkriminalität beim Jugendamt angesiedelt werden. Ihre Aufgaben liegen in der aufsuchenden sozialen Arbeit, der Analyse der jeweiligen Problemlagen, der Eröffnung eines Integrationsdialoges mit dem jungen Menschen und seiner Familie und der konkreten Betreuungsarbeit. Die AG soll Ansprechpartner für Schulen, Jugendämter, andere Behörden, Freizeiteinrichtungen, Sportvereine, Moscheen usw. sein.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrags (1 Ja-Stimme der Fraktion der CDU, 1 Ja-Stimme einer Bürgerdeputierten, 2 Nein-Stimmen der Fraktion Bü´90/Die Grünen, 2 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 3 Enthaltungen der Bürgerdeputierten).

 

 

 

Begründung:

Der erfolgreiche Ansatz des Bezirks Neukölln, in der Tradition des Neuköllner Modells der verstorbenen Jugendrichterin Kirsten Heisig, kann auch für die jungen Menschen unseres Bezirks eine Unterstützung sein, bei einer fördernden und helfenden Grundhaltung, doch klar die notwendigen Grenzsetzungen durch Intervention, Sanktion und Repression zu setzen und straffällige Jugendliche aus der Kriminalität herauszuhelfen

 
 

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