Drucksache - 2282/V  

 
 
Betreff: Besucher*innenumfrage in Wohnungslosentagesstätten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bü90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) überwiesen   
Soziales und Gesundheit Entscheidung
11.02.2020 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.12.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 14.01.2020
2. BE SozGes vom 11.02.2020
4. Beschluss vom 20.02.2020
5. VzK SB vom 05.12.2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 15.11.2023

Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2282/V

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage -zur Kenntnisnahme- über

Besucher*innenumfrage in Wohnungslosentagesstätten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2020 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2282/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ergänzend zu Punkt 2 der Drucksache 1784/V durch die

Träger der Wohnungslosentagesstätten Evas Haltestelle und Unter Druck anlehnend an das

Verfahren im Warmen Otto einmal jährlich eine Besucher*innenumfrage durchzuführen.

 

Das Bezirksamt hat am 21.11.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Wohnungslosentagesstätten sind Projekte und werden durch Zuwendungen des Bezirksamtes Mitte gefördert. Eine rechtlich verbindliche Regelung zur Durchführung einer entsprechenden Besucher*innenumfrage kann nur durch eine Aufnahme dieser Verpflichtung in den Zuwendungsbescheiden im Rahmen einer Nebenbestimmung erreicht werden.

Das Amt für Soziales hatte wegen der enormen Belastung der Wohnungslosentagesstätten in der Pandemiezeit und im Hinblick auf die Ankündigung einer neuerlichen Obdachlosenzählung seitens der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung zunächst auf eine Datenerhebung verzichtet.

Nach Verschiebung und endgültiger Absage der Obdachlosenzählung enthalten die Zuwendungsbescheide an die Träger der noch bestehenden Wohnungslosentagesstätten „Evas Haltestelle“ und „Unter Druck“ nunmehr ab dem Jahr 2024 eine Nebenbestimmung, die ihnen aufgibt, Besucherinnen und Besucher anonymisiert statistisch zu erfassen, um Daten über die Anzahl, Lebensumstände und Bedürfnisse der obdachlosen Menschen zu erhalten und damit Hilfeangebote weiterentwickeln und zielgerichteter anbieten zu können.

 

Die Ergebnisse der statistischen Erfassung sind von den Trägern zur Vereinfachung der Berichterstattung jeweils zusammen mit dem gemäß Nr. 6 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) verpflichtenden Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis, Sachbericht) und damit spätestens bis zum 31.05. des Folgejahres beim Amt für Soziales einzureichen.

 

 

 

Die Statistik umfasst in Anlehnung an das Verfahren im ehemaligen „Warmen Otto“ folgende Parameter:

 

  • Anzahl der Besucher*innen insgesamt
  • Anzahl der Besucher*innen durchschnittlich pro Tag
  • Anzahl der Besuche pro Tag
  • Anzahl der Besuche pro Besucher*in
  • Altersstruktur der Besucher*innen
  • Geschlecht der Besucher*innen
  • Herkunftsland der Besucher*innen
  • Staatsangehörigkeit der Besucher*innen
  • Bekommen die Besucher*innen Sozialleistungen/andere Hilfen?
  • Art des Wohnungsnotfalls
    • obdachlos
    • wohnungslos
    • von Wohnungslosigkeit bedroht
    • prekäre Wohnverhältnisse
  • Bei Obdachlosigkeit:
    • Dauer der Obdachlosigkeit
    • Ursache der Obdachlosigkeit
  • Notwendigkeit einer ärztlichen Versorgung?
  • rperliche/geistige Beeinträchtigungen der Besucher*innen (z. B. Rollstuhl, Psychose, seelische Beeinträchtigungen)
  • Ggf. Anzahl der Kinder
  • Haustiere
  • Welche Angebote werden genutzt?
  • Welche Angebote halten die Besucher*innen für erforderlich, um ihre prekäre Lage zu überwinden? Welche noch fehlenden Hilfeangebote werden nachgefragt?

 

Die von der Bezirksverordnetenversammlung geforderten Fragestellungen aus der Drucksache 1784/V sind in der statistischen Erhebung berücksichtigt worden.

 

Das Amt für Soziales Mitte wird die Ergebnisse der Datenerhebung jeweils zur Mitte des Folgejahres (s. oben) beginnend im Jahr 2025 dem Ausschuss für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen vorstellen.

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da diese lediglich einen berichtenden Charakter besitzt.

Berlin, den     .11.2023

Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin RemlingerWv 02.06.2025 bei Soz AL Ref

 

 

 

 

 

SozBüD L EU 

 
 

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