Drucksache - 2282/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2282/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Besucher*innenumfrage in Wohnungslosentagesstätten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2020 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2282/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, ergänzend zu Punkt 2 der Drucksache 1784/V durch die Träger der Wohnungslosentagesstätten Evas Haltestelle und Unter Druck anlehnend an das Verfahren im Warmen Otto einmal jährlich eine Besucher*innenumfrage durchzuführen.
Das Bezirksamt hat am 21.11.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Wohnungslosentagesstätten sind Projekte und werden durch Zuwendungen des Bezirksamtes Mitte gefördert. Eine rechtlich verbindliche Regelung zur Durchführung einer entsprechenden Besucher*innenumfrage kann nur durch eine Aufnahme dieser Verpflichtung in den Zuwendungsbescheiden im Rahmen einer Nebenbestimmung erreicht werden. Das Amt für Soziales hatte wegen der enormen Belastung der Wohnungslosentagesstätten in der Pandemiezeit und im Hinblick auf die Ankündigung einer neuerlichen Obdachlosenzählung seitens der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung zunächst auf eine Datenerhebung verzichtet. Nach Verschiebung und endgültiger Absage der Obdachlosenzählung enthalten die Zuwendungsbescheide an die Träger der noch bestehenden Wohnungslosentagesstätten „Evas Haltestelle“ und „Unter Druck“ nunmehr ab dem Jahr 2024 eine Nebenbestimmung, die ihnen aufgibt, Besucherinnen und Besucher anonymisiert statistisch zu erfassen, um Daten über die Anzahl, Lebensumstände und Bedürfnisse der obdachlosen Menschen zu erhalten und damit Hilfeangebote weiterentwickeln und zielgerichteter anbieten zu können.
Die Ergebnisse der statistischen Erfassung sind von den Trägern zur Vereinfachung der Berichterstattung jeweils zusammen mit dem gemäß Nr. 6 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) verpflichtenden Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis, Sachbericht) und damit spätestens bis zum 31.05. des Folgejahres beim Amt für Soziales einzureichen.
Die Statistik umfasst in Anlehnung an das Verfahren im ehemaligen „Warmen Otto“ folgende Parameter:
Die von der Bezirksverordnetenversammlung geforderten Fragestellungen aus der Drucksache 1784/V sind in der statistischen Erhebung berücksichtigt worden.
Das Amt für Soziales Mitte wird die Ergebnisse der Datenerhebung jeweils zur Mitte des Folgejahres (s. oben) beginnend im Jahr 2025 dem Ausschuss für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen vorstellen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine C) Auswirkungen auf den Klimaschutz Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da diese lediglich einen berichtenden Charakter besitzt. Berlin, den .11.2023 Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin Remlinger
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