Drucksache - 2267/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2267/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-26-1VE „Birkenstraße 1“ und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am .12.2019 beschlossen:
I. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan II-26-1VE für das Grundstück Birkenstraße 1, Rathenower Straße 63-64 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wird aufgestellt. II. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. III. Für den Bebauungsplanentwurf wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch durchgeführt. A) Begründung: Geltungsbereich Das Plangebiet des angestrebten Planes II-26-1VE erstreckt sich über eine Fläche von 3.500 m² des Grundstücks Birkenstraße 1, Rathenower Straße 63-64 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplanes II-26.
Planungskonzept Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung eines siebengeschossigen Wohn- und Geschäftshauses mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 5.300 m². Durch den Bau wird die Blockrandbebauung geschlossen und die Straßenzusammenführung Birkenstraße Ecke Rathenower Straße räumlich gefasst.
Der Bebauungsplan II-26 aus dem Jahr 1963 setzt die potenzielle Baufläche als beschränktes Arbeitsgebiet fest. Zudem wird für das Grundstück die spezifische Zweckbestimmung Tankstelle festgesetzt. Das angestrebte Vorhaben ist dem genannten Bebauungsplan nach unzulässig, sodass Bedarf zur Schaffung neuen Planungsrechtes vorhanden ist. Bereichsentwicklungsplanung / Städtebaulicher Rahmenplan / Gestaltschutz
Flächennutzungsplan Der aktuelle Flächennutzungsplan stellt die im Geltungsbereich eingegrenzte Fläche des Bebauungsplanes II-26-1VE als Wohnbaufläche W1 mit GFZ über 1,5 dar. Diese Darstellungen sind mit der Planung zu vereinbaren, sodass eine Entwickelbarkeit aus dem vorbereitenden Bauleitplan gegeben ist.
Landschaftsplan Die angedachte Planung befindet sich innerhalb der im Jahr 1997 festgesetzten Landschaftsplanung II-L-10 Moabiter Insel. Für das Plangebiet gilt eine Ziel-BFF von 0,6 (0,3-0,6).
Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung Das Vorhaben fällt gemäß S. 8 Kapitel 1.2 nicht in den Anwendungsbereich des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung, da weniger als 5.000 m² Wohnfläche geplant sind. Verfahrenswahl B) Rechtsgrundlage § 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Berlin, den Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe
Anlagen: 1) Geltungsbereich des Bebauungsplans II-26-1VE 2) Projektbeschreibung 3) Visualisierung |
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