Drucksache - 2243/V  

 
 
Betreff: Änderung zu § 51 der Geschäftsordnung der BVV Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher der BVVBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:F. Bertermann 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
3. 2. Austauschblatt Vorsteher vom 17.12.2019
4. Beschluss vom 19.12.2019

 

Die Geschäftsordnung wird in § 51, Satz 1 und 2 wie folgt neu gefasst:

 

(1)   Abgestimmt wird in der Regel mithilfe einer Abstimmanlage zur technischen Durchführung von Abstimmungen (TED).

 

(2)   Durch Beschluss der BVV kann auch durch Handzeichen/Kartenzeichen abgestimmt werden. In diesem Fall kann die/der Vorsteherin/Vorsteher von sich aus und muss auf Verlangen die Gegenprobe vornehmen. Bringt auch die Gegenprobe kein sicheres Ergebnis, wird die Abstimmung wiederholt und die Stimmen werden gezählt.

 

Der bisherige Absatz (2) wird neuer Absatz (3) und der bisherige Absatz (3) wird neuer Absatz (4).

 

 

 
 

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