Drucksache - 2240/V  

 
 
Betreff: Jugendberufshilfe im Bezirk - Angebote für junge Schulpflichtige ausbauen und inklusiv weiterentwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Schrader und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG) überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
09.01.2020 
39. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE vom 10.12.2019
2. BE JHA vom 09.01.2020
3. Beschluss vom 23.01.2020
4. VzK SB vom 03.09.2020

01Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 09.2020

Jugend, Familie und Bürgerdienste Tel.: 23700

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2240/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme- über „Jugendberufshilfe im Bezirk Angebote für junge Schulpflichtige ausbauen und inklusiv weiterentwickeln“

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.01.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2240/V)

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit den Akteuren der Jugendberufsagentur im Bezirk, der Senatsverwaltung für Bildung, Außenstelle Mitte, Schulen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie ortsansässigen Betrieben Angebote der Jugendberufshilfe gemäß § 13 SGB VIII für junge Schulpflichtige aufbauend auf einer Analyse des Bedarfs und der bisherigen Erfahrungen auszubauen und inklusiv weiter zu entwickeln. Dabei sind insbesondere auch die besonderen individuellen Bedarfe von sehr jungen Jugendlichen mit Beeinträchtigungen zu berücksichtigen.

Das Bezirksamt hat am 01.09.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Derzeit wird unter Beteiligung der Bezirke, der freien Träger sowie der politischen und Fachgremien die Anlage D4 im „Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug)“ den aktuellen Bedarfen angepasst. Diese dienen zur Sicherung der Qualitätsstandards im Leistungsangebot gemäß § 13.1, § 13.2 und § 13.3 SGB VIII der Berliner Jugendberufshilfe.

Dennoch können nicht alle Bedarfe allein durch die Jugend(berufs-)hilfe aufgefangen werden. Die themenbezogene AG 78 Jugendberufshilfe in Mitte hat im Rahmen eines Erfahrungsaustausches Bedarfe zu Angeboten für sehr junge Menschen mit bestehender Schulpflicht ermittelt und konkretisiert. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Jugendberufshilfe für sehr junge Schulpflichtige (unter 13-14 Jahre) bislang nur wenige bedarfsgerechte Angebote vorhalten kann. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass der Altersdurchschnitt der Zielgruppe in den meisten Projekten nach § 13.2 SGB VIII ab 16 Jahre aufwärts liegt. Durch eine verstärkte Aufnahme von sehr jungen Menschen, die noch schulpflichtig sind, besteht auch die Befürchtung, dass ein immer größer werdendes Parallelsystem entsteht, welches junge schulpflichtige Menschen nicht (re-)integriert, sondern insbesondere von dem Regelsystem Schule noch weiter entfernt.

Die bezirklichen schulbezogenen Kooperationsprojekte gem. § 27.2 SGB VIII füllen schon seit vielen Jahren im Bezirk Mitte eine Lücke im (Schul-)System. Das gemeinsam von Schule und Jugendamt kofinanzierte Angebot richtet sich an junge Schulpflichtige mit Beeinträchtigungen, die trotz der schulischen vielfältigen Angebote zur Prävention und Intervention nicht erreicht werden konnten und eine passive oder aktive Schuldistanz ausgeprägt haben. Aufgrund der hohen Fehlzeiten und/oder Leistungsdefizite bestehen kaum Chancen auf einen Schulabschluss. Sie bleiben bzw. werden Schüler*innen der Kooperationsschule und es besteht die Möglichkeit wieder in den Regelschulbetrieb integriert zu werden.

Aus Sicht des Jugendamtes Mitte stellen die schulbezogenen Kooperationsprojekte gem. § 27.2 SGB VIII (HzE) in den meisten Fällen den notwendigen Rahmen für die Unterstützung junger Schulpflichtige dar.

Seit Ende 2018 gibt es im Jugendamt Mitte ein auf die Schulkooperationsprojekte spezialisiertes und überregional agierendes Team (3 VzÄ). Das Team ist der Region 4 zugeordnet und eng mit dem Team 14+ verknüpft. Die Beendigung der schulbezogenen Kooperationsprojekte „Lerninsel“ und „Lernoase“ von Seiten der Schulaufsicht konnte jedoch vom Jugendamt nicht verhindert werden.

Um die weiterhin bestehenden Bedarfe junger schulpflichtigen Menschen aufzufangen, wurde in 2018 das Projekt „SOS-Phoenix“ mit 15 Plätzen realisiert und umgesetzt (Finanzierung 100% durch das Jugendamt). In weiteren Gesprächen mit Schulen konnten neue Ideen zur Umsetzung von kofinanzierten Projekten entwickelt werden. Ab dem 01.08.2020 startet das neue schulbezogene Kooperationsprojekt "myway" am Standort Liebenwalder Str. 23. Es können insgesamt 15 Plätze für Schüler*innen der 8.-10. Klasse angeboten werden. Ein weiteres Projekt ist in Planung und soll vorrangig für Schüler*innen mit Förderbedarf Plätze vorhalten. Coronabedingt wird dieses Projekt voraussichtlich erst 2021 umgesetzt.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13.1, § 13.2 und § 13.3 SGB VIII

§ 27.2 SGB VIII

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Bei durchschnittlichen Fallkosten pro junger Mensch/pro Monat von 1.400,00 Euro und durchschnittlich 15 Plätzen in einem Projekt ergeben sich Kosten von ca. 250.000,00 Euro für ein Projekt pro Jahr.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 01.09.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Reiser

 
 

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