Drucksache - 2237/V  

 
 
Betreff: Behindertengerechte WC- und Sanitär-Anlagen in der Arminiusmarkthalle (Moabit) herstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schug, Waldeck 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG) überwiesen   
Soziales und Gesundheit Entscheidung
14.01.2020 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt   
11.02.2020 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.11.2020 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD, LINKE vom 10.12.2019
2. BE SozGes vom 11.02.2020
4. Beschluss vom 20.02.2020
5. VzK SB vom 23.10.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:       10.2020

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2237/V

Mitte von Berlin                       1211/V

                       1469/V


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme- über
Behindertengerechte WC- und Sanitär-Anlagen in der Arminiusmarkthalle (Moabit) herstellen  

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2237/V)

Das Bezirksamt wird ersucht, hierzu eine Schriftliche Auflage mit Frist zu erstellen

 

Das Bezirksamt hat am 20.10.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Dem Beschluss kann rechtmäßig nicht gefolgt werden.

Auflagen gehören zu den Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt. Die Voraussetzungen für eine Auflage sind in § 36 VwVfG festgeschrieben. Diese werden nicht erfüllt.

Der Beantwortung der Dringlichkeitsanfrage 2618/V ist der letzte schriftlich berichtete Verfahrensstand zu entnehmen.

Auf das Schreiben des Stadtrates vom 17.08.2020 hin teilte der Hallenbetreiber mit Antwort vom 24.08.2020 mit, dass er von der Fertigstellung des Behinderten-WCs im Herbst ausgehe. Verzögerungen wären aufgrund der Lieferfristen für die Raumspartür sowie eine falsch bemessene Tür aufgetreten. Mit Veranstaltungen rechne er nicht vor Mitte des kommenden Jahres.

 

Dieser Schlussbericht wird - um Wiederholungen zu vermeiden - auch als Schlussbericht zu den Beschlüssen 1211/V „Eine Toilette für Menschen mit Behinderung in der Arminiushalle“ und 1469/V „Arminiushalle: Schluss mit lustig“ angesehen.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 20.10.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel  Bezirksstadtrat Gothe

 

 
 

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