Drucksache - 2207/V  

 
 
Betreff: Provisorischen Wetterschutz für das Café Leo erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziale Stadt (Transparenz, Bürgerbeteiligung, QM, SPK)Bezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
40., öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2021 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SozStadt vom 02.12.2019
2. ÄA SPD vom 19.12.2019
5. Beschluss vom 19.12.2019
6. VzK ZB vom 11.08.2020
7. VzK ZB vom 03.02.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  12.01.2021

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2207/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-


Provisorischen Wetterschutz für das Café Leo erhalten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2207/V)

Das Bezirksamt wird ersucht, mit dem Betreiber des Café Leo einen genehmigungsfähigen Wetterschutz zu vereinbaren. Sicherheit und Brandschutz  (gemäß einer vorgegebenen Aufgabenstellung beschreiben und bewerten )sind dabei zu berücksichtigen.

Das Bezirksamt hat am 19.01.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Café Leo verfügt über keinen genehmigten Witterungsschutz. Der Betreiber wurde vom Straßen- und Grünflächenamt auf das Erfordernis eines Antrages und entsprechender Unterlagen hingewiesen. Ein formloser Antrag ist am 14.05.2020 eingegangen. Der Antragssteller wurde am 15.05.2020 zur Bearbeitung des formlosen Antrages zum Aufbau eines Pavillons gebeten, auch Unterlagen bezüglich der Standsicherheit (statischer Nachweis, TÜV-Protokoll) einzureichen sowie die sicherheits-und brandschutztechnischen Stellungnahmen im Rahmen der Antragstellung beizubringen. Entsprechende Unterlagen wurden nicht beigebracht, so dass eine Genehmigung und abschließende Prüfung bisher nicht möglich gewesen ist. Die Ausnahmegenehmigung für das Café Leo ist nach Ablauf von vier Jahren am 31.12.2020 ausgelaufen.

Die zukünftige Nutzung wird mit einem Interessenbekundungsverfahren vergeben, welches demnächst begonnen wird. Zur Vermeidung einer Angebotslücke wurde dem jetzigen Betreiber eine Übergangslösung bis zur Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens eingeräumt, die im Rahmen einer bis maximal 30.06.2021 befristeten Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den          .             .2021

Bezirksbürgermeister von Dassel  Bezirksstadträtin Weißler

 

 

 

 
 

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