Drucksache - 2159/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600 FB Stadtplanung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2159/V Mitte von Berlin 2042/V
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über 2159/V Sechs neue Pavillons für die Karl-Marx-Allee – öffentliche und bedarfsorientierte Nutzung durch Transparenz und Bürgerbeteiligung gewährleisten 2042/V Öffentliche Nutzungen der Pavillons in der Karl-Marx-Allee planungsrechtlich sichern
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihren Sitzungen am 20.02.2020 und 19.12.2019 folgende Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2159/V und 2042/V)
2159/V Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Entscheidungsfindung über die Nutzung der geplanten der sechs neuen Pavillons in der Karl-Marx-Allee von folgenden Grundsätzen leiten zu lassen:
- Berücksichtigung der überörtlichen Bedeutung der Karl-Marx-Allee - Berücksichtigung der Ergebnisse der im Rahmen der bisherigen Bürgerbeteiligung geäußerten Bürger*innenmeinungen
Die Erdgeschossnutzungen sollen grundsätzlich öffentliche zugängliche Nutzungen - wie z. B. Einzelhandel, Gastronomie und Kultur – gewährleisten und zur Erhöhung der Attraktivität der Karl-Marx-Allee beitragen. Das Bezirksamt wird in diesem Zusammenhang ersucht, umgehend die erforderlichen Voraussetzungen für eine Grundstücksbildung zu schaffen. Die Grundstückseigentümer*innen sind aufzufordern, umgehend die Voraussetzungen für die Verpachtung der Grundstücke in Erbpacht zu schaffen. Sollten die Planungen für die zukünftigen Nutzungen im Haus der Statistik und entlang der Schillingstraße einen Planungsstand erreicht haben, die eine Abstimmung mit den geplanten Pavillonnutzungen möglich macht, ohne dass dabei die Umsetzung der Pavillons zeitlich verzögert wird, sollen diese Planungen berücksichtigt werden
2042/V Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie für die bestehenden Pavillons in der Karl-Marx-Allee die gegenwärtige öffentliche Nutzung gesichert werden kann. Einzelhandel, Gastronomie und öffentlich zugängliche Kultur sollen auch zukünftig Kernnutzungen in diesen Gebäuden sein.
Das Bezirksamt hat am 17.11.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin hat in der 7. öffentlichen Sitzung vom 18.05.2017 das ISEK Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept) als städtebaulichen Rahmenplan beschlossen (vgl. Drucksache 0335/V, Anlage 1). Die während der Erstellung des ISEK durchgeführte Bürgerbeteiligung ergab im Handlungsfeld Nahversorgung folgendes Ergebnis:
2.1. Bündelung von Einzelhandel und Dienstleistungen entlang der Schillingstraße 2.2. Bündelung von Angeboten der Kunst und Kultur entlang der Karl-Marx-Allee
In Teil V – Kapitel 10: Projekte und Maßnahmen sind im Maßnahmenplan des Handlungsfeldes Nahversorgung und Kultur die Maßnahmen B.06 „Neubau von sechs Pavillons entlang der Karl-Marx-Allee“ und B.07 „Ort der Begegnung und des generationenübergreifenden Lernens“ aufgeführt. In dem Projektziel zu B.06 werden öffentliche Nutzungen (Gemeinbedarfseinrichtungen) benannt. Das Projektziel zu B.07 ist die Verbesserung der Versorgung mit generationenübergreifenden Einrichtungen der Weiterbildung und Kultur, bspw. der Etablierung einer gebietsversorgenden Bibliothek. Für die Schillingstraße verweist das ISEK auf den Schwerpunkt der Entwicklung der Gebietsversorgung in den Bereichen Einzelhandel, Dienstleistungen und gesundheitliche Versorgung (vgl. Konzeptplan Handlungsfeld B, Nahversorgung und Kultur, Anlage 2). In der Folge hat das Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung stets nach den Handlungserfordernissen des ISEK gehandelt und die Planungen zu Karl-Marx-Allee und Schillingstraße darauf ausgerichtet und vorangetrieben.
Karl-Marx-Allee Die verbindliche Bauleitplanung transportiert diese Ausrichtung konsequent in den für die Bereiche Karl-Marx-Allee und Schillingstraße geltenden Bebauungsplanentwürfe. Diese lauten wie folgt:
Im Bebauungsplanverfahren 1-82e werden die Pavillons für die Art der baulichen Nutzung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Kultur und Begegnung“ festgesetzt. Durch den Begriff „Begegnung“ wird der „öffentliche“ Charakter des Gebietes hervorgehoben. Folgende Nutzungen können zulässig sein: 1 Anlagen für kulturelle Zwecke: uneingeschränkt zulässig Unter kulturelle Anlagen fallen die Bereiche Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur. • Bibliotheken, Museen, Archive • Schulen aller Art, einschl. Volkshochschule, Sprachschule, Lehrinstitut für Weiterbildung • Aufnahmestudios für Sprache und Musik • Theater- und Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen • Kongress- und Veranstaltungs- sowie Mehrzweckgebäude 2 Anlagen für soziale Zwecke Einrichtungen für Begegnung und Beratung – zulässig: • Nachbarschaftsheime, Gemeindezentren • Beratungsstellen (z. B. zur Familienberatung) • Jugendfreizeitstätten • Seniorentagesstätten (Abgrenzung zu Tagespflege evtl. problematisch) 3 Sonstiges zulässig: • Im Zusammenhang mit der Zweckbestimmung stehende Einzelhandelsbetriebe • Im Zusammenhang mit der Zweckbestimmung stehende Schank- und Speisewirtschaften • Sonstige größere Schank- und Speisewirtschaften, wie ursprünglich das Café Moskau,
Die Nutzungsvorstellungen des Bezirks fallen unter folgende o. g. Kategorien: - L-Pavillon Nord: Vergabeverfahren, Kategorie 1 + 2 - T-Pavillon Nord: BiKus, vermutlich Kategorie 1 + 2 - Sonderbau am Kino: Böll-Stiftung, Kategorie 1, 3 - L-Pavillon Süd: WBM-Nachbarschaftshaus, Kategorie 2 - T-Pavillon Südwest: Museum der Dinge Kategorie 1, 3 - T-Pavillon Südwest: neue Gesellschaft für bildende Kunst Kategorie 1 Die Vorplanungsunterlagen zu den beiden südlichen T-Pavillons und zu dem Sonderbau am Kino International transportieren in Ihren Grundrissdarstellungen Nutzungen, welche sich in den Ansprüchen der AnwohnerInnen wiederfinden. Diese sind den vorliegenden Nutzungskonzepten zu den Pavillonstandorten entnommen. Dazu gehören u.a. eine Bibliothek sowie eine Kantine im Sonderbau (Anlage 7), welche beide öffentlich nutzbar sein werden sowie Veranstaltungsflächen in den beiden südlichen T-Pavillons (Anlagen 8 und 9). Für die weiteren Pavillonstandorte werden parallel Nutzungen gedacht, die sich mit den Bedarfen der AnwohnerInnen decken. Dies betrifft die Etablierung eines Nachbarschaftstreffs und eines Familienzentrums mit entsprechenden Unternutzungen. Die Nutzungsvorstellungen der Anwohner fallen unter folgende o. g. Kategorien: Vom 09.05. bis 30.09.2018 konnten Meinungskarten per Mail, postalisch oder im Vor-Ort Büro abgegeben werden. Hauptsächlich wurden Ideen und Vorschläge zu den Themen Gastronomie und soziokulturelle und nachbarschaftliche Einrichtungen eingereicht. Es wurde sowohl der Wunsch der Nutzung der Pavillons für allgemeine Gastronomie mit vier Stimmen genannt, als auch auch explizite Vorschläge wie die Etablierung eines Cafés (drei Stimmen), einer Cafeteria, einer Bäckerei, einer Bar oder eines Restaurants. Auch die Idee, einem Supermarkt oder einem Spätkauf Raum in einem Pavillon zu geben, wurde eingebracht. Der Wunsch nach einem verstärkten Freizeit- und Bildungsangebot wird häufig genannt. Beispielsweise könnte eine Bibliothek, eventuell auch in der Verbindung mit einem Café, einen Raum in einem der neuen Pavillons finden. Ein Nachbarschaftszentrum, ein Seniorentreff und ein Kinder- und Jugendclub sind weitere Vorschläge für eine zukünftige Nutzung. Auch der Erhalt der Tanzschule TanzZwiet als Freizeitangebot im Gebiet KMA II wird häufig gewünscht (54 Stimmen). Weiterhin wurden Vorschläge wie Co-Working-Labore oder eine Science-Gallery eingereicht.
63 Meinungskarten sind mit folgendem Ergebnis eingegangen (Anlage 10) und in Verbindung mit dem Bebauungsplan 1-83e „Karl-Marx-Allee West“ kategorisiert: Kategorie 1 und 2: Der Wunsch nach verstärktem Freizeit- und Bildungsangebot wird häufig genannt: Science-Gallery, Bibliothek – eventuell auch in der Verbindung mit einem Café, Nachbarschaftszentrum, Seniorentreff, Kinder- und Jugendclub. Kategorie 3: Wunsch nach allgemeiner Gastronomie und explizite Vorschläge, wie die Etablierung einer Bar oder eines Restaurants, eines Cafés, einer Cafeteria, einer Bäckerei (Bäckerei mit Sitzplätzen ist Kategorie 3) Nicht zulässig sind demzufolge: Supermarkt, Spätkauf, Co-Working-Labore, Bäckerei ohne Sitzplatz
Schillingstraße Die aus der Bürgerbefragung nicht zulässigen Nutzungswünsche für die Pavillons entsprechen wiederum den Anforderungen zur Entwicklung und Stärkung der Schillingstraße als Nahversorgungsachse mit Einzelhandel und Dienstleistungen. Mit den Neubauten in der Schillingstraße sowie dem WBM-Neubau in der Berolinastraße ziehen Möglichkeiten des Treffpunktes (ebenfalls unter Beteiligung der Anwohner*innen) als auch eine Cafeteria ein. Durch die geplanten Neubauvorhaben der Genossenschaft Solidarität sollen die Ärzte und Ärztinnen der Poliklinik in der Schillingstraße gehalten werden. Der Einzug eines Supermarktes ist für die Schillingstraße 1 (derzeit im Bau) geplant.
Unter Berücksichtigung der Abfrage der Anwohnerschaft zu den Pavillons wurde in 2018 ein Standortentwicklungskonzept zu den Entwicklungsmöglichkeiten der Schillingstraße als Nahversorgungsbereich erstellt. Neben den bereits bekannten Wünschen wurde in einer Befragung der NutzerInnen der Schillingstraße das Spektrum fehlender und vermisster Angebote in der Schillingstraße nochmal deutlich geweitet. Das Standortentwicklungskonzept dient dem Fachbereich Stadtplanung als Grundlage für Gespräche mit EigentümerInnen, ProjektentwicklerInnen und potentiellen GewerbemierInnen zur Entwicklung der Schillingstraße unter Berücksichtigung der Interessen und Wünsche aus den Befragungen zu den Pavillons und den vermissten Angeboten in der Schillingstraße. In den Begründungen zu den Bebauungsplänen 1-60b, 1-83b und 1-83e sind diese Belange aufgenommen. Das Plangebiet als Teilgebiet des “Wohngebiets Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt“ soll in seiner städtebaulichen Struktur erhalten und vor unkontrollierter Verdichtung geschützt werden. Gleichzeitig soll entlang der Ostseite der Schillingstraße eine strukturierte Nachverdichtung und Stärkung der Versorgungsfunktion der Straße als Quartierszentrum erfolgen. Die in den Bebauungsplänen 1-83-b und 1-83e ausgewiesenen allgemeinen Wohngebiete entlang der Ostseite der Schillingstraße sollen von Wohnungen im Erdgeschoss ausgeschlossen werden. Die Kombination von Versorgungsnutzungen mit Wohngebäuden soll die Entwicklung der Schillingstraße „zurück“ zu einem lokalen Versorgungszentrum fördern.
Anhand des Übersichtsplans über die Nutzung in der Karl-Marx-Allee und Schillingstraße (Anlage 11) lässt sich die geplante Verortung der Nutzungswünsche aus der Anwohnerschaft ablesen. Mit der Achse Schillingstraße liegen die planungsrechtlichen Grundlagen vor, eine Nahversorgungsachse zu entwickeln, die den Ansprüchen des täglichen Bedarfs in den Sektoren Einzelhandel und Dienstleistung gerecht werden sollen. Dieses bestehende Entwicklungspotential ermöglicht die Etablierung der aus der Anwohnerschaft hervorgehenden Wünsche hinsichtlich einer gesicherten Versorgung im Gebiet KMA II. Mit dem Standortentwicklungskonzept sind die Bedarfe nochmals untersetzt und erweitert worden. Die Achse Karl-Marx-Allee bedient mit den geplanten Pavillonbauten kulturelle, künstlerische und soziale Nutzungsansprüche. Somit sind die Bedarfe aus der Bevölkerung nicht nur aufgenommen worden, sondern sortieren und verorten sich in einer Kategorisierung nach Nutzungsart entweder in der Karl-Marx-Allee oder in der Schillingstraße. Zudem sind im Gebiet weitere Flächenangebote vorzufinden bzw. werden geschaffen. Mit der Sanierung und baulichen Ergänzung eines Multifunktionsgebäudes in der Holzmarktstraße 55 ab 2021 zieht zudem ein Ort der Begegnung in das Gebiet ein, der durch das Amt für Schule und Sport erbaut wird und durch öffentliche Vereine im Gebiet genutzt wird. Durch die Förderung der Dachsanierung des Kinos International mit Städtebauförderungsmitteln, wurde erreicht, dass der Bezirk Mitte ab Ende des Jahres das ehemalige Büro des Bibliothekars dauerhaft nutzen kann. Dieses kann zudem durch die Volkshochschule bespielt werden. Das Neubauvorhaben in der Berolinastraße wird im Erdgeschoss ebenfalls öffentliche Nutzungen, wie bspw. ein Café beherbergen. Zudem besteht mit dem Eigentümer des Pavillons in der Karl-Marx-Allee 35 ein intensiver Austausch, nach Abschluss der Sanierung ein gastronomisches Angebot anzusiedeln. Insgesamt entwickelt sich die Nutzungsverteilung im Gebiet durch die aktive Steuerung des Bezirksamtes positiv und entspricht den im ISEK festgelegten Zielen. Anlagen:
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 17.11.2020 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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