Drucksache - 2152/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2152/V Mitte von Berlin
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Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Schuldner*innenberatung stärken!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2019 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2152/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich verstärkt mit der Situation Überschuldeter im Bezirk Mitte auseinanderzusetzen und die Schuldnerberatungen im Bezirk Mitte als Teil des sozialpolitischen Hilfesystems zu stärken. Hierzu soll die Umsetzung folgender Anliegen geprüft werden:
Schuldneratlas von Creditreform überschuldeten 44.700 Personen im Bezirk Mitte. Wichtigstes Ziel muss es daher sein, so viele überschuldete Menschen wie möglich zu erreichen, um diese auf das Hilfs- und Beratungsangebot der Schuldner*innenberatungen im Bezirk hinzuweisen. Das Bezirksamt wird diesbezüglich gebeten zu prüfen, wie zum Beispiel gemeinsam mit den Schuldner*innenberatungen, Stadtteilmüttern und Nachbarschaftseinrichtungen mehr Überschuldete für das Angebot der Schuldner*innenberatung sensibilisiert werden können. Ebenso soll geprüft werden, ob ein stärkerer Ausbau der Online-Beratung mehr Überschuldete, vor allem jene, die aus Scham die Schuldner*innenberatungen derzeit nicht aufsuchen, erreichen kann.
Wartelisten für die Insolvenzberatung abzubauen und mehr überschuldete Personen zu erreichen, benötigen die Schuldner*innenberatungen weitere Personal- und Sachmittel. Das Bezirksamt wird daher ersucht, sich gegenüber dem Senat für eine weitere Mittelerhöhung für die Schuldner*innenberatungen über den Landeshaushalt einzusetzen.
Überschuldung zu kämpfen, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Armut und Sucht (vgl. mündliche Anfrage 1974/V). Eine dauerhafte und erfolgreiche Bekämpfung der Überschuldung setzt daher die ganzheitliche Betrachtung bestehender Probleme für die Betroffenen voraus. Das Bezirksamt wird daher ersucht zu prüfen, wie die Schuldner*innenberatung verstärkt mit Angeboten der Suchtberatung und Sozialberatung im Bezirk für die Betroffenen modellhaft vernetzt werden kann. Hierbei soll sichergestellt werden, dass Überschuldete mit Problemlagen nicht zwischen den verschiedenen Hilfeangeboten „verloren gehen“.
Gremium im Sozialamt bzw. einem Fachtag der fachliche Austausch zwischen Sozialamt, Jobcenter, Sozialberatung, Suchtberatung und den Schuldner*innenberatungen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze (keine Nennung von Einzelvorgängen) verbessert werden kann, um sowohl mehr über komplexe Problemlagen Überschuldeter zu erfahren, als auch das Hilfesystem für Überschuldete in Mitte zu verbessern.
Überschuldeten mit Miet- und Energieschulden dafür zu sensibilisieren, Betroffene stärker auf das Hilfsangebot der sozialen Wohnhilfe hinzuweisen. Auch soll geprüft werden, wie der Austausch zwischen Sozialamt und Schuldner*innenberatungen bei Fällen drohender Wohnungslosigkeit intensiviert werden kann (vgl. Drs. 2001/V).
Überschuldung im Bezirk aufzubauen und hierzu sich bei der Senatsverwaltung für Soziales zu erkundigen, ob und unter welchen Konditionen die von der Regierungskoalition im Entwurf des kommenden Landeshaushalts eingestellten Mittel für präventive Angebote vom Bezirk Mitte abgerufen werden können. Ebenso wird das Bezirksamt gebeten, zeitnah zum seit 1,5 Jahren nicht bearbeiteten BVVBeschluss Drs. 1109/V „Finanzkompetenz für Jugendliche und junge Erwachsene“ sowie zu dem seit mehr als zwei Jahren nicht bearbeiteten BVV-Beschluss Drs. 595/V „Nachhaltige Betreuung durch die Schuldnerberatung würdigen und Prävention ausbauen“ je einen Zwischenbericht vorzulegen. Bei der Entwicklung von Präventionsangeboten wird das Bezirksamt ferner gebeten, bei der Konzeption besonders auf das frühestmögliche Erreichen von Jugendlichen sowie auf die von Überschuldung besonders betroffenen Personengruppen in Mitte zu achten (siehe Halbjahres- und Jahresberichte der Schuldnerberatungen: 30-59 Jahre, erwerbslos, alleinstehend etc.).
sowie der Ergebnisse des geplanten Austauschs mit den Schuldner*innenberatungen im kommenden Frühjahr zukünftig Zielvereinbarungen mit diesen abgeschlossen werden können.
Verbindlichkeiten von Betroffenen gegenüber dem Bezirksamt und Jobcenter grundsätzlich zu verzichten und zu prüfen, ob dies hausintern bewältigt werden kann. Ebenso wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Senat für eine Prüfung einzusetzen, ob aggressive und drohende Schreiben von Inkasso-Büros durch eine landesweite Verordnung verboten werden können.
Das Bezirksamt hat am 23.03.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Zu 1.und 2. Allen im Bezirk Mitte tätigen Hilfs- und Beratungsstellen des Bezirksamtes selbst und der Träger sind die Schuldner*innen- und Insolvenzberatungsstellen (SIB) bekannt. Sofern Ratsuchende ihr Schuldenproblem preisgeben, werden diese eindringlich an die SIB verwiesen. Speziell bei Miet- und Energieschulden wird zudem je nach Art des Einkommens geraten, sich an das Amt für Soziales bzw. das Jobcenter zu wenden. Die Kapazitäten der SIB sind jedoch begrenzt. Mit der Mittelverstärkung für die Jahre 2018 und 2019 im Rahmen der 2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2018 der Senatsverwaltung für Finanzen (s. Anlage 1) erhielten die Bezirke für die geförderten SIB jeweils einen einheitlichen prozentualen Zuschlag von rund 32 % auf deren Planmengen, um die Angebote ausweiten zu können. Das Amt für Soziales hat sich zu Beginn des Jahres 2019 entschieden, mit einem Großteil dieser zusätzlichen finanziellen Mittel einen weiteren Träger im Rahmen der Zuwendungsgewährung zu fördern, um die geforderte Angebotsausweitung bei der SIB umzusetzen. Gleichzeitig wurden die Zuwendungsmittel der drei Bestandsträger (Caritas, AWO, DFV) leicht erhöht. Im Einvernehmen mit den drei Bestandsträgern wurde mit dem neuen Träger, Soziale Initiative Niederlausitz e.V. (SIN e.V.), im Rahmen eines Pilotprojekts ab 01.01.2019 ein zusätzliches direktes Angebot im Jobcenter Mitte etabliert. Das Jobcenter-Klientel wurde aus der bisherigen SIB der Bestandsträger herausgenommen und ausschließlich von SIN e.V. direkt vor Ort beraten. Die Bestandsträger mussten nunmehr keine Termine mehr gegenüber dem Jobcenter vorhalten. Da diese größtenteils ohnehin ungenutzt blieben, konnten Beratungskapazitäten für Klientinnen und Klienten geschaffen werden, die vorher wegen mangelnder Kapazitäten abgewiesen werden mussten. Ziel war es, damit die Basis für eine Angebotsausweitung zu schaffen sowie folglich mehr Schuldner und Schuldnerinnen im Bezirk zu erreichen. Wie die folgende Tabelle zeigt, ergibt sich eine Erhöhung der über „InsOStat“ gezählten Mengen aus dieser Maßnahme erst mit dem Jahr 2020.
Für diese Entwicklung lassen sich mehrere Gründe anführen. Zum einen lief die Zusammenarbeit zwischen SIN e.V. und dem Jobcenter zunächst nur zögerlich an und war von Anfangsschwierigkeiten geprägt. Zum anderen hat der neue Träger SIN e.V. eine andere Art der Bearbeitung der einzelnen Fälle. So dauert eine Konsultation bei diesem Träger zwar deutlich länger als bei den anderen Trägern, dafür ist die Vermittlungs-Quote in ein geordnetes Verfahren (Insolvenz- oder Vergleichsverfahren) höher und die Dauer des Verbleibs in der Betreuung kürzer. Dies hat zur Folge, dass pro Fall weniger Konsultationen erfolgen und somit auch weniger Mengen generiert werden. Darüber hinaus ist es im Zeitraum 2015 bis 2017 speziell bei der AWO zu einem starken Anstieg der Mengen gekommen. Mit dem Jahr 2018 fallen diese durch lange Krankheitszeiten der Beratenden, Krankheitsvertretungen, Kündigung, Versterben einer Beraterin, Versetzung und verzögerte Stellenbesetzungen drastisch ab. Die Mengen des Jahres 2020 zeigen trotz der Corona-Pandemie eine Erhöhung der Gesamtmenge im Vergleich zu den Vorjahren. Während die Mengen der Bestandsträger in etwa die Höhe der Vorjahreszahlen erreichen, hat der neue Träger SIN e.V. seine Mengen im Vergleich zum Vorjahr in etwa vervierfacht und liegt damit leicht über dem durchschnittlichen Niveau der Bestandsträger. Die Planung aus dem Jahr 2019, mit einem vierten Träger die Mengen erhöhen und damit auch eine Angebotsausweitung erreichen zu können, scheint aufzugehen. Hier bleibt die Entwicklung der nächsten Jahre abzuwarten. In der Gesamtbetrachtung sind die in der obigen Tabelle aufgeführten Mengen von 2015 bis 2020 von 13.673 um 4.054 auf 17.727 Kontakte und damit um 29,65 % gestiegen. Die allen SIB zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sind hingegen im selben Zeitraum von 836.867,26 € um 455.167,29 € und somit um 54,39 % auf 1.292.034,55 € erhöht worden. Werden wegen der Corona-Pandemie im Jahr 2020 und der Ausreichung der Mittelverstärkung erst in 2019 nur die Jahre 2018 und 2019 zum Vergleich herangezogen, ergeben sich die folgenden Ergebnisse. Die Mengen aller Träger sind in diesem Zeitraum von 13.712 um 708 auf 14.420 Kontakte und damit um 5,16 % gestiegen. Die finanziellen Mittel hingegen wurden von 963.752,3 € um 255.467,32 € auf 1.219.219,71 € und damit um 26,51 % angehoben. Werden nur die 3 Bestandsträger für die Jahre 2018 und 2019 betrachtet, so haben diese wegen des Einsatzes des vierten Trägers eine Mittelerhöhung von 5,35 % (51.530,88 €) erhalten. Die Mengen der drei Träger sind um 3,52 % (483 Kontakte) gesunken. Werden die Daten der drei Bestandsträger für die Jahre 2015 und 2020 insgesamt beleuchtet, kann zudem beobachtet werden, dass sich deren Mengen im Zeitverlauf um 4,5 % verringert haben, während die Zuwendungssummen insgesamt um 26,24 % erhöht wurden. Selbst wenn wegen der Coronapandemie in 2020 die Jahre 2015 und 2019 verglichen werden, fällt auf, dass die Mengen der drei Bestandsträger um 3,25 % von 13.673 auf 13.229 gesunken sind, während die finanziellen Mittel von 836.867,26 € auf 1.015.283,27 um 21,32% aufgestockt wurden. Wie auch immer es betrachtet wird, entspricht die prozentuale Erhöhung der eingesetzten finanziellen Mittel nicht annähernd dem prozentualen Anstieg der Kontakte. Im Hinblick darauf ist eine Forderung nach einer Aufstockung der finanziellen Ausstattung für die SIB gegenüber der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vermutlich schwer durchsetzbar.
Wie die SIB anlässlich der Großen Anfrage zur DS 2509/V mitgeteilt hatten (s. Anlage 2), haben Sie im Jahr 2020 mit Beginn der Corona-Pandemie verstärkt auf Telefon- und Online-Beratung umgestellt. Wie aus der obigen Tabelle hervorgeht, konnten die Caritas und der DFV damit ein starkes Absinken der Kontakte verhindern. Die AWO und SIN e.V. konnten ihre Kontakte sogar steigern. Inwieweit diese Maßnahmen unter Normalbedingungen dazu dienen können, mehr Überschuldete zu erreichen, wird sich zeigen. Die SIB wurden seitens des Amtes für Soziales angeschrieben und gebeten, an ihre jeweiligen Berichte vom Sommer 2020 anzuknüpfen und insbesondere zu den Veränderungen in der Art des Klientels und der Beratung sowie zu der Anzahl eventuell abgewiesener Klient*innen wegen mangelnder Kapazitäten Stellung zu nehmen. Weiterhin wurden die SIB aufgefordert, die vom Amt für Soziales im Jahr 2019 eingeführte und von der AG Förderformel des Ausschusses für Soziales und Gesundheit bestätigte und erweiterte Statistik für das Jahr 2020 abzugeben. Darin wird auch die Anzahl der Online-Beratungen abgefragt. Zusätzlich hat das Amt für Soziales den SIB aufgegeben, bereits jetzt ihre Kalkulationen für das Jahr 2022 vorzulegen. Die angeforderten Berichte, Statistiken und Kalkulationen sollen zusammen mit den für das Jahr 2020 erreichten Mengen und den bisher eingesetzten finanziellen Mitteln eine Diskussionsgrundlage für die Planungen zum Haushalt 2022/2023 bilden. Das Amt für Soziales rechnet mit dem Eingang aller von den SIB angeforderten Angaben bis Ende Februar 2021.
Da der Beschluss zur Drucksache 2665/V vom 17.09.2020 ebenfalls das Ersuchen an das Bezirksamt enthält, die SIB besser finanziell auszustatten und sich bei der Senatsverwaltung für die weitere Mittelerhöhung einzusetzen, wird das Amt für Soziales in der Folge nur noch im Rahmen der Drucksache 2665/V über den Ausgang der Prüfungen berichten.
Zu 3. Im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen kann eine Zusammenarbeit von Beratungsstellen untereinander und mit dem Amt für Soziales grundsätzlich nur äußerst eingeschränkt stattfinden, da Daten über das Klientel nicht ausgetauscht oder an eine andere Beratungsstelle weitergegeben werden dürfen. Dies schließt eine ganzheitliche Betrachtung bestehender Probleme der Betroffenen aber nicht aus. Nur nach ausdrücklicher Absprache und schriftlicher Einwilligung durch die Ratsuchenden ist eine Weitergabe von Informationen seitens der SIB an Dritte möglich. Darüber werden die Betroffenen auch ausdrücklich informiert. Dem Bezirksamt und den SIB sind hier durch den Datenschutz die Hände gebunden, solange keine Schweigepflichtentbindung oder ähnliches im Einzelfall vorliegt. Dennoch sind die SIB und das Sozialamt sowie andere bezirkliche Beratungsstellen untereinander vernetzt und vermitteln die Betroffenen aus der ganzheitlichen Betrachtung des Falles heraus zusätzlich zum eigenen Beratungsangebot jeweils an fachlich weiterführende Unterstützungsangebote. Nach Absprache mit den Ratsuchenden werden bei Bedarf beispielsweise auch direkt telefonisch entsprechende Termine im Amt für Soziales vereinbart. Damit ist eine Vernetzung mit dem Sozialamt im Rahmen der sozialintegrativen kommunalen Leistungen des § 16a SGB II nicht nur vorgesehen, sondern auch gelebte Praxis. Zudem pflegt die Clearingstelle nach § 16a SGB II im Jobcenter Berlin Mitte insbesondere mit SIN e.V. eine enge Zusammenarbeit. Die Sozialarbeiter*innen der Clearingstelle bearbeiten das Thema Schulden als einen Handlungsschwerpunkt.
Zu 4. Das Jobcenter Mitte veranstaltet bereits jährlich einen entsprechenden Fachtag zum § 16 a SGB II. Die bisherigen zwei Fachtage zum § 16a SGB II hatten u.a. auch zum Ziel, die SIB und die unterschiedlichen Fachdienste, die andere Problemlagen abdecken (z.B. Sucht, Obdachlosigkeit) zur gemeinsamen Diskussion und Problemlösung anzuregen und letztendlich zu vernetzen. Der geplante dritte Fachtag in 2020 konnte coronabedingt nicht stattfinden. Es ist aber geplant, mit der Tradition fortzufahren. Darüber hinaus gibt es in der Jugendberufsagentur seit dem 01.09.2020 das Projekt compass16, das die Erstberatung im Rahmen des § 16a SGB II vorsieht. Die Sozialarbeiter*innen des Projektes arbeiten u.a. eng mit den Berater*innen der SIB insbesondere von Caritas, AWO, und DFV sowie mit Trägern der Suchthilfe (Vista, Caritas) zusammen.
Zu 5. Wie bereits unter Punkt 3 beschrieben, kann im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eine Zusammenarbeit der Beratungsstellen und dem Amt für Soziales grundsätzlich nur äußerst eingeschränkt stattfinden, da Daten über die Klienten nicht ausgetauscht oder an andere Beratungsstelle weitergegeben werden dürfen. Die SIB sind sich der Tragweite von Miet- und Energieschulden bewusst, von sich aus bereits darauf sensibilisiert und raten den Betroffenen dringlich, sich an die Soziale Wohnhilfe zu wenden. Da gerade im Bereich der SIB zu den Klient*innen oftmals ein gutes Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann, werden solche Ratschläge und weitere freiwillige Angebote grundsätzlich häufiger in Anspruch genommen. Nach Absprache mit den Ratsuchenden werden bei Bedarf auch direkt telefonisch entsprechende Termine im Amt für Soziales vereinbart. Im umgekehrten Fall hat das Amt für Soziales einen sogenannten Sonderkorridor, der einen „schnellen Draht“ zu den SIB bildet. Das Sozialamt kann dabei sehr kurzfristig für eine von Mietschulden betroffene Person nach deren ausdrücklicher Zustimmung einen Termin bei SIB erhalten, wenn durch deren schnelles Einschalten und Eingreifen ein Wohnraumverlust noch verhindert werden kann.
Zu 6. Das Betreuungs- bzw. Hilfesystem der SIB ist auf die Bearbeitung von tatsächlichen Bedarfen ausgelegt. Prävention ist im Rahmen der Kosten und Leistungsrechnung als Menge nicht abzubilden. Der Präventionsbereich liegt in der Zuständigkeit der allgemeinen Beratungsstellen der Träger und der Sozialdienste im Bezirksamt Mitte. Für das Amt für Soziales ist das der Allgemeine Sozialdienst und bezüglich Mietschulden insbesondere die aufsuchende Mietschuldenprävention in der Sozialen Wohnhilfe. Das unter Punkt 4 erwähnte Projekt compass16 verfolgt hingegen auch einen präventiven Ansatz für junge Menschen. Mit den Beratungsstellen wird ein reger Austausch, zuletzt am 27.01.2021, gepflegt.
Zu 7. Zielvereinbarungen sind ein Instrument zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung. Mit Zielvereinbarungen soll ein gemeinsames Verständnis der Qualität der Aufgabenerbringung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bzw. den Unternehmen in Berlin entwickelt und umgesetzt werden. Grundsätzlich lassen die Beschreibungen im Produktblatt zum hier zutreffenden Produkt 80001 zwar Raum für qualitative Ziele, aber bei Zielvereinbarungen handelt es sich um ein internes Steuerungsinstrument der Verwaltung, sodass dieses Instrument im Rahmen der Projektförderung zuwendungsrechtlich auf die Träger nicht anwendbar ist. Die SIB der vier Träger Caritas, DFV, AWO und SIN e.V. und deren Aufgaben/Leistungen fallen unter das Produkt 80001 (s. Anlage 3). Das Produkt selbst und die Leistungen der Träger sind im Rahmen des Produktblattes dieses Produktes klar definiert. Eine Abweichung von diesen Aufgaben könnte zu einer Verwerfung der Kosten- und Leistungsrechnung führen und dem Bezirk Verluste bringen.
Im Produktblatt definierte Produktbeschreibung:
Schuldner/Verbraucherinsolvenzberatung durch freie Träger und andere Anbieter sowie durch bezirkliche Mitarbeiter
Im Produktblatt definierte Leistungen:
Die Zielgruppe bilden überschuldete und von Überschuldung bedrohte Personen und Haushalte und damit die Bürger.
Auch sind im Produktblatt die Produktziele, Qualitätsziele und Qualitätsindikatoren genau festgelegt.
Produktziele: Persönliche und wirtschaftliche Stabilisierung der Überschuldeten und von Überschuldung bedrohten Personen bzw. Haushalte.
Qualitätsziele:
Qualitätsindikatoren:
(Hinweis zu den Qualitätsindikatoren: Die Erhebung von Qualitätsindikatoren steht generell unter Ressourcenvorbehalt. Daher wird von einer durchgehenden Erhebung aller Indikatoren nicht ausgegangen. Die Art und Weise der berlinweit einheitlichen schwerpunktmäßigen Erhebung einzelner Indikatoren ist bei Erfordernis von der Mentorenrunde im Einzelfall für alle Bezirke verbindlich festzulegen.) Damit sind alle Parameter, die eine Zielvereinbarung enthalten könnte, bereits im Produktblatt festgelegt. Es ist möglich, im Rahmen des Zuwendungsbescheides Auflagen/Vorgaben zu formulieren, die auf die Einhaltung der Parameter abzielen. Die Einhaltung kann über die regelmäßigen Sachberichte nachgehalten und über die Zuwendungsvergabe selbst gesteuert werden kann. Seitens des Amtes für Soziales wird zudem eine Weiterentwicklung der Abstimmungsprozesse durch regelmäßige vom Sozialamt einberufene Arbeitstreffen angestrebt, um den Bedarfen der Bürger*innen gerecht zu werden. Weitere Termine wie der Workshop im Rahmen der AG Förderformel im März 2020 sollten längst folgen, konnten wegen des Pandemiegeschehens aber nicht vereinbart werden. Davon unbeeinflusst bleibt das Verhältnis der SIB zum Bezirksamt Mitte, das nach wie vor durch das Zuwendungsrecht geregelt ist, die Träger zur Berichtserstattung verpflichtet und an die Vorgaben des Amtes für Soziales Mitte bindet.
Zu 8. Das Jobcenter Berlin Mitte beauftragt keine externen Inkassobüros. Der Forderungseinzug erfolgt zentral über den Inkassoservice der Agentur für Arbeit Recklinghausen. Drohende oder bösartige Schreiben werden hier nicht verwendet. Der Inkassoservice prüft bei Anfrage von Betroffenen, ob eine Ratenzahlungen möglich wäre und hilft auch im Einzelfall in Rücksprache mit der zuständigen Dienststelle bei der Aufklärung über den Grund der Forderung und die noch ausstehenden Beträge. Im Bezirk Mitte ist die Beitreibung offener Forderungen zentralisiert und die Organisationseinheit „Forderungsmanagement“, das beim Rechtsamt verortet ist, geschaffen worden. Von dort werden keine externen Inkasso-Büros beauftragt.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine Berlin, den 23.03.21
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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