Drucksache - 2152/V  

 
 
Betreff: Schuldner*innenberatung stärken!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Kurt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM überwiesen   
Soziales und Gesundheit Entscheidung
10.12.2019 
36.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2021 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 12.11.2019
2. BE SozGes vom 10.12.2019
3. Beschluss vom 19.12.2019
4. VzK SB vom 20.10.2021
6. Anl.2_Große_Anfrage_2509_V
7. Anl.3_Produktblatt_80001_Schuldnerberatung_insolvenzberatung
5. Anl.1_Fortschreibung_Globalsumme_2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 17.03.2021

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600             

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2152/V 

Mitte von Berlin 

 

_____________________________________________________________________________ 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Schuldner*innenberatung stärken!

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2019 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2152/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich verstärkt mit der Situation Überschuldeter im Bezirk Mitte

auseinanderzusetzen und die Schuldnerberatungen im Bezirk Mitte als Teil des

sozialpolitischen Hilfesystems zu stärken. Hierzu soll die Umsetzung folgender Anliegen

geprüft werden:

 

  1. Die Schuldner*innenberatung erreicht derzeit nur einen Bruchteil der laut

Schuldneratlas von Creditreform überschuldeten 44.700 Personen im Bezirk Mitte.

Wichtigstes Ziel muss es daher sein, so viele überschuldete Menschen wie möglich

zu erreichen, um diese auf das Hilfs- und Beratungsangebot der

Schuldner*innenberatungen im Bezirk hinzuweisen. Das Bezirksamt wird

diesbezüglich gebeten zu prüfen, wie zum Beispiel gemeinsam mit den

Schuldner*innenberatungen, Stadtteilmüttern und Nachbarschaftseinrichtungen mehr

Überschuldete für das Angebot der Schuldner*innenberatung sensibilisiert werden

können. Ebenso soll geprüft werden, ob ein stärkerer Ausbau der Online-Beratung

mehr Überschuldete, vor allem jene, die aus Scham die Schuldner*innenberatungen

derzeit nicht aufsuchen, erreichen kann.

 

  1. Um Wartezeiten für einen Termin bei der Schuldner*innenberatung zu reduzieren,

Wartelisten für die Insolvenzberatung abzubauen und mehr überschuldete Personen

zu erreichen, benötigen die Schuldner*innenberatungen weitere Personal- und

Sachmittel. Das Bezirksamt wird daher ersucht, sich gegenüber dem Senat für eine

weitere Mittelerhöhung für die Schuldner*innenberatungen über den Landeshaushalt

einzusetzen.

 

  1. Zahlreiche überschuldete Personen haben noch mit weiteren Problemen neben der

Überschuldung zu kämpfen, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Armut und Sucht (vgl.

mündliche Anfrage 1974/V). Eine dauerhafte und erfolgreiche Bekämpfung der

Überschuldung setzt daher die ganzheitliche Betrachtung bestehender Probleme für

die Betroffenen voraus. Das Bezirksamt wird daher ersucht zu prüfen, wie die

Schuldner*innenberatung verstärkt mit Angeboten der Suchtberatung und

Sozialberatung im Bezirk für die Betroffenen modellhaft vernetzt werden kann.

Hierbei soll sichergestellt werden, dass Überschuldete mit Problemlagen nicht

zwischen den verschiedenen Hilfeangeboten „verloren gehen“.

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern durch ein regelmäßig tagendes

Gremium im Sozialamt bzw. einem Fachtag der fachliche Austausch zwischen

Sozialamt, Jobcenter, Sozialberatung, Suchtberatung und den

Schuldner*innenberatungen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze

(keine Nennung von Einzelvorgängen) verbessert werden kann, um sowohl mehr

über komplexe Problemlagen Überschuldeter zu erfahren, als auch das Hilfesystem

für Überschuldete in Mitte zu verbessern.

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, die Schuldner*innenberatungen bei Fällen von

Überschuldeten mit Miet- und Energieschulden dafür zu sensibilisieren, Betroffene

stärker auf das Hilfsangebot der sozialen Wohnhilfe hinzuweisen. Auch soll geprüft

werden, wie der Austausch zwischen Sozialamt und Schuldner*innenberatungen bei

Fällen drohender Wohnungslosigkeit intensiviert werden kann (vgl. Drs. 2001/V).

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, präventive Angebote zur Vermeidung von

Überschuldung im Bezirk aufzubauen und hierzu sich bei der Senatsverwaltung für

Soziales zu erkundigen, ob und unter welchen Konditionen die von der

Regierungskoalition im Entwurf des kommenden Landeshaushalts eingestellten Mittel

für präventive Angebote vom Bezirk Mitte abgerufen werden können. Ebenso wird

das Bezirksamt gebeten, zeitnah zum seit 1,5 Jahren nicht bearbeiteten BVVBeschluss

Drs. 1109/V „Finanzkompetenz für Jugendliche und junge Erwachsene“

sowie zu dem seit mehr als zwei Jahren nicht bearbeiteten BVV-Beschluss Drs.

595/V „Nachhaltige Betreuung durch die Schuldnerberatung würdigen und Prävention

ausbauen“ je einen Zwischenbericht vorzulegen. Bei der Entwicklung von

Präventionsangeboten wird das Bezirksamt ferner gebeten, bei der Konzeption

besonders auf das frühestmögliche Erreichen von Jugendlichen sowie auf die von

Überschuldung besonders betroffenen Personengruppen in Mitte zu achten (siehe

Halbjahres- und Jahresberichte der Schuldnerberatungen: 30-59 Jahre, erwerbslos,

alleinstehend etc.).

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob unter Berücksichtigung dieses Ersuchens

sowie der Ergebnisse des geplanten Austauschs mit den Schuldner*innenberatungen

im kommenden Frühjahr zukünftig Zielvereinbarungen mit diesen abgeschlossen

werden können.

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, auf die Anrufung von externen Inkasso-Büros bei

Verbindlichkeiten von Betroffenen gegenüber dem Bezirksamt und Jobcenter

grundsätzlich zu verzichten und zu prüfen, ob dies hausintern bewältigt werden kann.

Ebenso wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Senat für eine Prüfung

einzusetzen, ob aggressive und drohende Schreiben von Inkasso-Büros durch eine

landesweite Verordnung verboten werden können.

 

Das Bezirksamt hat am 23.03.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Zu 1.und 2.

Allen im Bezirk Mitte tätigen Hilfs- und Beratungsstellen des Bezirksamtes selbst und der Träger sind die Schuldner*innen- und Insolvenzberatungsstellen (SIB) bekannt. Sofern Ratsuchende ihr Schuldenproblem preisgeben, werden diese eindringlich an die SIB verwiesen. Speziell bei Miet- und Energieschulden wird zudem je nach Art des Einkommens geraten, sich an das Amt für Soziales bzw. das Jobcenter zu wenden. Die Kapazitäten der SIB sind jedoch begrenzt.

Mit der Mittelverstärkung für die Jahre 2018 und 2019 im Rahmen der 2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2018 der Senatsverwaltung für Finanzen (s. Anlage 1) erhielten die Bezirke für die geförderten SIB jeweils einen einheitlichen prozentualen Zuschlag von rund 32 % auf deren Planmengen, um die Angebote ausweiten zu können.

Das Amt für Soziales hat sich zu Beginn des Jahres 2019 entschieden, mit einem Großteil dieser zusätzlichen finanziellen Mittel einen weiteren Träger im Rahmen der Zuwendungsgewährung zu fördern, um die geforderte Angebotsausweitung bei der SIB umzusetzen. Gleichzeitig wurden die Zuwendungsmittel der drei Bestandsträger (Caritas, AWO, DFV) leicht erhöht.

Im Einvernehmen mit den drei Bestandsträgern wurde mit dem neuen Träger, Soziale Initiative Niederlausitz e.V. (SIN e.V.), im Rahmen eines Pilotprojekts ab 01.01.2019 ein zusätzliches direktes Angebot im Jobcenter Mitte etabliert. Das Jobcenter-Klientel wurde aus der bisherigen SIB der Bestandsträger herausgenommen und ausschließlich von SIN e.V. direkt vor Ort beraten. Die Bestandsträger mussten nunmehr keine Termine mehr gegenüber dem Jobcenter vorhalten. Da diese größtenteils ohnehin ungenutzt blieben, konnten Beratungskapazitäten für Klientinnen und Klienten geschaffen werden, die vorher wegen mangelnder Kapazitäten abgewiesen werden mussten. Ziel war es, damit die Basis für eine Angebotsausweitung zu schaffen sowie folglich mehr Schuldner und Schuldnerinnen im Bezirk zu erreichen.

Wie die folgende Tabelle zeigt, ergibt sich eine Erhöhung der über „InsOStat“ gezählten Mengen aus dieser Maßnahme erst mit dem Jahr 2020.

 

Mengen/Kontakte

Träger

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Caritas

4.173

4.116

4.169

4.344

3.960

3.938

DFV

3.568

3.579

3.592

3.621

3.549

3.254

AWO

5.932

6.466

6.807

5.747

5.720

5.866

Sin e.V.

0

0

0

0

1.191

4.669

Mengen gesamt

13.673

14.161

14.568

13.712

14.420

17.727

Zuwendungen

836.867,26 €

875.741,59 €

900.533,48 €

963.752,39 €

1.219.219,71 €

1.292.034,55 €

Stück-Kosten

61,21 €

61,84 €

61,82 €

70,29 €

84,55 €

72,89 €

St.-Kosten nur Bestandsträger

61,21 €

61,84 €

61,82 €

70,29 €

76,75 €

80,90 €

 

Für diese Entwicklung lassen sich mehrere Gründe anführen. Zum einen lief die Zusammenarbeit zwischen SIN e.V. und dem Jobcenter zunächst nur zögerlich an und war von Anfangsschwierigkeiten geprägt. Zum anderen hat der neue Träger SIN e.V.  eine andere Art der Bearbeitung der einzelnen Fälle. So dauert eine Konsultation bei diesem Träger zwar deutlich länger als bei den anderen Trägern, dafür ist die Vermittlungs-Quote in ein geordnetes Verfahren (Insolvenz- oder Vergleichsverfahren) höher und die Dauer des Verbleibs in der Betreuung kürzer. Dies hat zur Folge, dass pro Fall weniger Konsultationen erfolgen und somit auch weniger Mengen generiert werden.

Darüber hinaus ist es im Zeitraum 2015 bis 2017 speziell bei der AWO zu einem starken Anstieg der Mengen gekommen. Mit dem Jahr 2018 fallen diese durch lange Krankheitszeiten der Beratenden, Krankheitsvertretungen, Kündigung, Versterben einer Beraterin, Versetzung und verzögerte Stellenbesetzungen drastisch ab.

Die Mengen des Jahres 2020 zeigen trotz der Corona-Pandemie eine Erhöhung der Gesamtmenge im Vergleich zu den Vorjahren. Während die Mengen der Bestandsträger in etwa die Höhe der Vorjahreszahlen erreichen, hat der neue Träger SIN e.V. seine Mengen im Vergleich zum Vorjahr in etwa vervierfacht und liegt damit leicht über dem durchschnittlichen Niveau der Bestandsträger. Die Planung aus dem Jahr 2019, mit einem vierten Träger die Mengen erhöhen und damit auch eine Angebotsausweitung erreichen zu können, scheint aufzugehen. Hier bleibt die Entwicklung der nächsten Jahre abzuwarten.

In der Gesamtbetrachtung sind die in der obigen Tabelle aufgeführten Mengen von 2015 bis 2020 von 13.673 um 4.054 auf 17.727 Kontakte und damit um 29,65 % gestiegen. Die allen SIB zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sind hingegen im selben Zeitraum von 836.867,26 € um 455.167,29 € und somit um 54,39 % auf 1.292.034,55 € erhöht worden. Werden wegen der Corona-Pandemie im Jahr 2020 und der Ausreichung der Mittelverstärkung erst in 2019 nur die Jahre 2018 und 2019 zum Vergleich herangezogen, ergeben sich die folgenden Ergebnisse. Die Mengen aller Träger sind in diesem Zeitraum von 13.712 um 708 auf 14.420 Kontakte und damit um 5,16 % gestiegen. Die finanziellen Mittel hingegen wurden von 963.752,3 € um 255.467,32 € auf 1.219.219,71 € und damit um 26,51 % angehoben. Werden nur die 3 Bestandsträger für die Jahre 2018 und 2019 betrachtet, so haben diese wegen des Einsatzes des vierten Trägers eine Mittelerhöhung von 5,35 % (51.530,88 €) erhalten. Die Mengen der drei Träger sind um 3,52 % (483 Kontakte) gesunken.

Werden die Daten der drei Bestandsträger für die Jahre 2015 und 2020 insgesamt beleuchtet, kann zudem beobachtet werden, dass sich deren Mengen im Zeitverlauf um 4,5 % verringert haben, während die Zuwendungssummen insgesamt um 26,24 % erhöht wurden. Selbst wenn wegen der Coronapandemie in 2020 die Jahre 2015 und 2019 verglichen werden, fällt auf, dass die Mengen der drei Bestandsträger um 3,25 % von 13.673 auf 13.229 gesunken sind, während die finanziellen Mittel von 836.867,26 € auf 1.015.283,27 um 21,32% aufgestockt wurden. Wie auch immer es betrachtet wird, entspricht die prozentuale Erhöhung der eingesetzten finanziellen Mittel nicht annähernd dem prozentualen Anstieg der Kontakte. Im Hinblick darauf ist eine Forderung nach einer Aufstockung der finanziellen Ausstattung für die SIB gegenüber der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vermutlich schwer durchsetzbar.

 

Wie die SIB anlässlich der Großen Anfrage zur DS 2509/V mitgeteilt hatten (s. Anlage 2), haben Sie im Jahr 2020 mit Beginn der Corona-Pandemie verstärkt auf Telefon- und Online-Beratung umgestellt.  Wie aus der obigen Tabelle hervorgeht, konnten die Caritas und der DFV damit ein starkes Absinken der Kontakte verhindern. Die AWO und SIN e.V. konnten ihre Kontakte sogar steigern. Inwieweit diese Maßnahmen unter Normalbedingungen dazu dienen können, mehr Überschuldete zu erreichen, wird sich zeigen. Die SIB wurden seitens des Amtes für Soziales angeschrieben und gebeten, an ihre jeweiligen Berichte vom Sommer 2020 anzuknüpfen und insbesondere zu den Veränderungen in der Art des Klientels und der Beratung sowie zu der Anzahl eventuell abgewiesener Klient*innen wegen mangelnder Kapazitäten Stellung zu nehmen. Weiterhin wurden die SIB aufgefordert, die vom Amt für Soziales im Jahr 2019 eingeführte und von der AG Förderformel des Ausschusses für Soziales und Gesundheit bestätigte und erweiterte Statistik für das Jahr 2020 abzugeben. Darin wird auch die Anzahl der Online-Beratungen abgefragt. Zusätzlich hat das Amt für Soziales den SIB aufgegeben, bereits jetzt ihre Kalkulationen für das Jahr 2022 vorzulegen.

Die angeforderten Berichte, Statistiken und Kalkulationen sollen zusammen mit den für das Jahr 2020 erreichten Mengen und den bisher eingesetzten finanziellen Mitteln eine Diskussionsgrundlage für die Planungen zum Haushalt 2022/2023 bilden. Das Amt für Soziales rechnet mit dem Eingang aller von den SIB angeforderten Angaben bis Ende Februar 2021.

 

Da der Beschluss zur Drucksache 2665/V vom 17.09.2020 ebenfalls das Ersuchen an das Bezirksamt enthält, die SIB besser finanziell auszustatten und sich bei der Senatsverwaltung für die weitere Mittelerhöhung einzusetzen, wird das Amt für Soziales in der Folge nur noch im Rahmen der Drucksache 2665/V über den Ausgang der Prüfungen berichten.

 

Zu 3.

Im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen kann eine Zusammenarbeit von Beratungsstellen untereinander und mit dem Amt für Soziales grundsätzlich nur äußerst eingeschränkt stattfinden, da Daten über das Klientel nicht ausgetauscht oder an eine andere Beratungsstelle weitergegeben werden dürfen. Dies schließt eine ganzheitliche Betrachtung bestehender Probleme der Betroffenen aber nicht aus.

Nur nach ausdrücklicher Absprache und schriftlicher Einwilligung durch die Ratsuchenden ist eine Weitergabe von Informationen seitens der SIB an Dritte möglich. Darüber werden die Betroffenen auch ausdrücklich informiert. Dem Bezirksamt und den SIB sind hier durch den Datenschutz die Hände gebunden, solange keine Schweigepflichtentbindung oder ähnliches im Einzelfall vorliegt.

Dennoch sind die SIB und das Sozialamt sowie andere bezirkliche Beratungsstellen untereinander vernetzt und vermitteln die Betroffenen aus der ganzheitlichen Betrachtung des Falles heraus zusätzlich zum eigenen Beratungsangebot jeweils an fachlich weiterführende Unterstützungsangebote. Nach Absprache mit den Ratsuchenden werden bei Bedarf beispielsweise auch direkt telefonisch entsprechende Termine im Amt für Soziales vereinbart. Damit ist eine Vernetzung mit dem Sozialamt im Rahmen der sozialintegrativen kommunalen Leistungen des § 16a SGB II nicht nur vorgesehen, sondern auch gelebte Praxis.

Zudem pflegt die Clearingstelle nach § 16a SGB II im Jobcenter Berlin Mitte insbesondere mit SIN e.V. eine enge Zusammenarbeit. Die Sozialarbeiter*innen der Clearingstelle bearbeiten das Thema Schulden als einen Handlungsschwerpunkt.

 

 

Zu 4.

Das Jobcenter Mitte veranstaltet bereits jährlich einen entsprechenden Fachtag zum § 16 a SGB II. Die bisherigen zwei Fachtage zum § 16a SGB II hatten u.a. auch zum Ziel, die SIB und die unterschiedlichen Fachdienste, die andere Problemlagen abdecken (z.B. Sucht, Obdachlosigkeit) zur gemeinsamen Diskussion und Problemlösung anzuregen und letztendlich zu vernetzen. Der geplante dritte Fachtag in 2020 konnte coronabedingt nicht stattfinden. Es ist aber geplant, mit der Tradition fortzufahren.

Darüber hinaus gibt es in der Jugendberufsagentur seit dem 01.09.2020 das Projekt compass16, das die Erstberatung im Rahmen des § 16a SGB II vorsieht. Die Sozialarbeiter*innen des Projektes arbeiten u.a. eng mit den Berater*innen der SIB insbesondere von Caritas, AWO, und DFV sowie mit Trägern der Suchthilfe (Vista, Caritas) zusammen.

 

Zu 5.

Wie bereits unter Punkt 3 beschrieben, kann im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eine Zusammenarbeit der Beratungsstellen und dem Amt für Soziales grundsätzlich nur äußerst eingeschränkt stattfinden, da Daten über die Klienten nicht ausgetauscht oder an andere Beratungsstelle weitergegeben werden dürfen.

Die SIB sind sich der Tragweite von Miet- und Energieschulden bewusst, von sich aus bereits darauf sensibilisiert und raten den Betroffenen dringlich, sich an die Soziale Wohnhilfe zu wenden. Da gerade im Bereich der SIB zu den Klient*innen oftmals ein gutes Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann, werden solche Ratschläge und weitere freiwillige Angebote grundsätzlich häufiger in Anspruch genommen. Nach Absprache mit den Ratsuchenden werden bei Bedarf auch direkt telefonisch entsprechende Termine im Amt für Soziales vereinbart.

Im umgekehrten Fall hat das Amt für Soziales einen sogenannten Sonderkorridor, der einen „schnellen Draht“ zu den SIB bildet. Das Sozialamt kann dabei sehr kurzfristig für eine von Mietschulden betroffene Person nach deren ausdrücklicher Zustimmung einen Termin bei SIB erhalten, wenn durch deren schnelles Einschalten und Eingreifen ein Wohnraumverlust noch verhindert werden kann.

 

Zu 6.

Das Betreuungs- bzw. Hilfesystem der SIB ist auf die Bearbeitung von tatsächlichen Bedarfen ausgelegt. Prävention ist im Rahmen der Kosten und Leistungsrechnung als Menge nicht abzubilden. Der Präventionsbereich liegt in der Zuständigkeit der allgemeinen Beratungsstellen der Träger und der Sozialdienste im Bezirksamt Mitte. Für das Amt für Soziales ist das der Allgemeine Sozialdienst und bezüglich Mietschulden insbesondere die aufsuchende Mietschuldenprävention in der Sozialen Wohnhilfe.

Das unter Punkt 4 erwähnte Projekt compass16 verfolgt hingegen auch einen präventiven Ansatz für junge Menschen. Mit den Beratungsstellen wird ein reger Austausch, zuletzt am 27.01.2021, gepflegt.

 

Zu 7.

Zielvereinbarungen sind ein Instrument zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung. Mit Zielvereinbarungen soll ein gemeinsames Verständnis der Qualität der Aufgabenerbringung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bzw. den Unternehmen in Berlin entwickelt und umgesetzt werden.

Grundsätzlich lassen die Beschreibungen im Produktblatt zum hier zutreffenden Produkt 80001 zwar Raum für qualitative Ziele, aber bei Zielvereinbarungen handelt es sich um ein internes Steuerungsinstrument der Verwaltung, sodass dieses Instrument im Rahmen der Projektförderung zuwendungsrechtlich auf die Träger nicht anwendbar ist.

Die SIB der vier Träger Caritas, DFV, AWO und SIN e.V. und deren Aufgaben/Leistungen fallen unter das Produkt 80001 (s. Anlage 3). Das Produkt selbst und die Leistungen der Träger sind im Rahmen des Produktblattes dieses Produktes klar definiert. Eine Abweichung von diesen Aufgaben könnte zu einer Verwerfung der Kosten- und Leistungsrechnung führen und dem Bezirk Verluste bringen.

 

Im Produktblatt definierte Produktbeschreibung:

 

Schuldner/Verbraucherinsolvenzberatung durch freie Träger und andere Anbieter sowie durch bezirkliche Mitarbeiter

 

Im Produktblatt definierte Leistungen:

 

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Psychosoziale Beratung
  • Lebenspraktische Beratung
  • Durchführung des Schuldenregulierungsverfahrens
  • Finanzielle und rechtliche Beratung
  • Bearbeitung, Prüfung und Zahlbarmachung der Zuwendungsanträge sowie Prozessbegleitung der Projekte, Abrechnung (Prüfung des Verwendungsnachweises)

 

Die Zielgruppe bilden überschuldete und von Überschuldung bedrohte Personen und Haushalte und damit die Bürger.

 

Auch sind im Produktblatt die Produktziele, Qualitätsziele und Qualitätsindikatoren genau festgelegt.

 

 

Produktziele:

Persönliche und wirtschaftliche Stabilisierung der Überschuldeten und von Überschuldung bedrohten Personen

bzw. Haushalte.

 

Qualitätsziele:

  • Belastbarkeit
  • stabiles Selbstwertgefühl
  • soziale Integration
  • keine Neuverschuldung
  • Schuldenregulierung
  • gesicherte Existenz

 

 

Qualitätsindikatoren:

  1. Standardindikator Entwicklungsziel: Verlässlichkeit des Angebotes; die Standortsicherheit ist für mind. ½ Jahr gewährleistet
  2. Standardindikator Entwicklungsziel: Verlässlichkeit des Angebotes; die zeitliche Kontinuität (regelmäßige Öffnungszeiten) ist für die Dauer des Bewilligungszeitraumes gewährleistet
  3. Standardindikator Bearbeitungszeit: Wartezeit nach Anmeldung auf einen Termin zur Sondierungsberatung unter 20 AT

 

 

(Hinweis zu den Qualitätsindikatoren:

Die Erhebung von Qualitätsindikatoren steht generell unter Ressourcenvorbehalt. Daher wird von einer durchgehenden Erhebung aller Indikatoren nicht ausgegangen. Die Art und Weise der berlinweit einheitlichen schwerpunktmäßigen Erhebung einzelner Indikatoren ist bei Erfordernis von der Mentorenrunde im Einzelfall für alle Bezirke verbindlich festzulegen.)

Damit sind alle Parameter, die eine Zielvereinbarung enthalten könnte, bereits im Produktblatt festgelegt. Es ist möglich, im Rahmen des Zuwendungsbescheides Auflagen/Vorgaben zu formulieren, die auf die Einhaltung der Parameter abzielen. Die Einhaltung kann über die regelmäßigen Sachberichte nachgehalten und über die Zuwendungsvergabe selbst gesteuert werden kann.

Seitens des Amtes für Soziales wird zudem eine Weiterentwicklung der Abstimmungsprozesse durch regelmäßige vom Sozialamt einberufene Arbeitstreffen angestrebt, um den Bedarfen der Bürger*innen gerecht zu werden. Weitere Termine wie der Workshop im Rahmen der AG Förderformel im März 2020 sollten längst folgen, konnten wegen des Pandemiegeschehens aber nicht vereinbart werden.

Davon unbeeinflusst bleibt das Verhältnis der SIB zum Bezirksamt Mitte, das nach wie vor durch das Zuwendungsrecht geregelt ist, die Träger zur Berichtserstattung verpflichtet und an die Vorgaben des Amtes für Soziales Mitte bindet.

 

Zu 8.

Das Jobcenter Berlin Mitte beauftragt keine externen Inkassobüros. Der Forderungseinzug erfolgt zentral über den Inkassoservice der Agentur für Arbeit Recklinghausen. Drohende oder bösartige Schreiben werden hier nicht verwendet. Der Inkassoservice prüft bei Anfrage von Betroffenen, ob eine Ratenzahlungen möglich wäre und hilft auch im Einzelfall in Rücksprache mit der zuständigen Dienststelle bei der Aufklärung über den Grund der Forderung und die noch ausstehenden Beträge.

Im Bezirk Mitte ist die Beitreibung offener Forderungen zentralisiert und die Organisationseinheit „Forderungsmanagement“, das beim Rechtsamt verortet ist, geschaffen worden. Von dort werden keine externen Inkasso-Büros beauftragt.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

 § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

 a.  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

  keine
 

 b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

  keine
 

Berlin, den 23.03.21

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen