Drucksache - 2136/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2136/V Mitte von Berlin
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Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Langfristige Arbeit der Begegnungsstätte in der Spandauer Str. 2 sichern
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2019 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2136/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, für die Begegnungsstätte in der Spandauer Straße zukünftig langfristige (mindestens 5 Jahre, besser 10 Jahre) Mietverträge mit der WBM abzuschließen.
Das Bezirksamt hat am 09.06.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Bereits weit vor dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung stand das Bezirksamt Mitte in Verhandlungen mit der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) als Vermieter der Begegnungsstätte in der Spandauer Str. 2, um durch den Bau einer Rampe die vollständige barrierefreie Erreichbarkeit der Begegnungsstätte herzustellen. Das Amt für Soziales hat darüber in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit im Dezember 2019 berichtet. Es konnte mittlerweile folgende Einigung erzielt werden: Die WBM errichtet eine Rampe und tätigt die damit im Zusammenhang stehenden Umbauarbeiten (z.B. elektrischer Türöffner, Ausgleich von Stufen). Die dadurch entstehenden Kosten in Höhe von 21.000 bis zu 30.000 Euro (lt. Planungsbüro der WBM) werden künftig auf die Miete umgelegt und der Mietvertrag auf 5 Jahre festgeschrieben. Da sich der bestehende Mietvertrag bisher ohne vorherige Kündigung immer nur um ein Jahr automatisch verlängert hat und damit die Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Laufzeit des Vertrages und der monatlichen Miete für die WBM nicht garantiert war, bat die WBM um eine einmalige Mietanpassung zum 01.04.2020 sowie eine Festschreibung des Mietvertrages auf fünf Jahre. Die Mieterhöhung ist dabei so bemessen, dass die anfallenden Umbaukosten nach fünf Jahren gedeckt sind. Ein entsprechender Nachtrag zum ursprünglichen Mietvertrag aus dem Jahr 2010, der nunmehr den Bau der Rampe, die Höhe der Mietzahlung ab 01.04.2020 sowie die Laufzeit des Mietvertrages auf fünf Jahre festschreibt, wurde seitens des Amtes für Soziales unterzeichnet. Damit wird nicht nur der Bestand der Begegnungsstätte und deren langfristige Arbeit für die nächsten fünf Jahre gesichert, sondern auch die Errichtung eines barrierefreien Zugangs in Form einer Rampe für gehbehinderte Personen und Rollstuhlfahrer*innen möglich. Dem betroffenen Personenkreis wird damit die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht und nebenbei eine höhere Auslastung der Begegnungsstätte erreicht. Wie die Finanzierung der Mieterhöhung ab 01.04.2020 für die Jahre 2020 und 2021 erfolgt, obwohl die Maßnahme nicht im Haushaltsplan 2020/21 vorgesehen ist, kann aus den unten folgenden Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung entnommen werden.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Mehrausgaben bei Kapitel 3930 Titel 51801 im Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 3.778 € und im Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 5.036 €. Die Mehrausgaben werden im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2020 durch Minderausgaben bei Kapitel 3306 Titel 51701 und im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2021 durch Minderausgaben bei Kapitel 3910 Titel 54010 ausgeglichen.
b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Keine Berlin, den 09.06.2020
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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