Drucksache - 2092/V  

 
 
Betreff: Barrierefreiheit in Mitte herstellen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Lötzer und die anderen Mitglieder der Fraktion Die Linke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.10.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM überwiesen   
Soziales und Gesundheit
12.11.2019 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss
03.12.2019 
39. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
07.01.2020 
40. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Die Linke vom 15.10.2019
2. BE SozGes vom 12.11.2019
3. BE HA vom 07.01.2020
4. Beschluss vom 23.01.2020
5. VzK ZB vom 05.03.2021

(Text sie Folgeseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 02.03.2021

Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900

SE Facility Management

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2092/V

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über „Barrierefreiheit in Mitte herstellen!“ Drs. 2092/V

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.01.2020 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2092/V):

Das Bezirksamt wird ersucht,

1.   Einen Masterplan zu erstellen für die Herstellung der Barrierefreiheit der Einrichtungen des Bezirks.

2.   Dieser Masterplan soll beginnen mit:
-den drei Rathäusern des Bezirks;
-den bezirklichen Ämtern wie Jugendamt, Sozialamt, Gesundheitsamt usw., d.h. den Ämtern mit vergleichsweise hohem Publikumsverkehr;
-den im Besitz des Bezirks befindlichen Museen und Bibliotheken.

3.   In einem ersten Schritt soll eine Übersicht (Merkblatt oder ähnliches) für jedes dieser Ämter erstellt werden, in der festgehalten ist, welche Barrieren noch bestehen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung, mit Hör- und/oder Seheinschränkung und mit Lese- und/oder Lernschwäche.

4.   Diese Übersicht soll bis 30.6.2020 erstellt werden und den für die jeweiligen bezirklichen Einrichtungen zuständigen Ausschüssen der BVV sowie dem Behindertenbeirat und der BVV mitgeteilt werden. Sie soll in der Folgezeit jährlich aktualisiert werden, so dass alle Interessierten die Fortschritte bei der Herstellung der Barrierefreiheit verfolgen können.

5.   In einem zweiten Schritt sollen diese Einschränkungen der Barrierefreiheit der Öffentlichkeit auf der Internet-Seite des Bezirks für alle oben genannten Einrichtungen mitgeteilt werden, verbunden mit Hinweisen, wie Menschen mit Behinderung diese Einrichtungen dennoch nutzen und ihre Anliegen dort vorbringen können.

6.   Sodann soll in der zweiten Jahreshälfte 2020 eine Planung aufgestellt werden, in welcher Reihenfolge und in welchem Zeitraum diese Einschränkungen der Barrierefreiheit schrittweise abgebaut werden sollen. Auch darüber sind die zuständigen Ausschüsse der BVV, der Behindertenbeirat und die BVV insgesamt bis Ende 2020 erstmalig und in der Folgezeit jährlich zu unterrichten.

7.   In einem vierten Schritt soll danach erfasst werden, welche bezirklichen Einrichtungen noch bestehen, welche Einschränkungen dort noch bestehen und bis wann auch für diese Einrichtungen die Barrierefreiheit hergestellt werden soll. Auch hierüber sollen die Ausschüsse der BVV, der Behindertenbeirat und die BVV bis spätestens 30.6.2021 erstmalig und in den Folgejahren jährlich unterrichtet werden.

8.   Bei allen Schritten der Feststellung, der Planung und der Umsetzung muss der/die Behindertenbeauftragte und sowie der Behindertenbeirat des Bezirkes mit eingebunden werden.

 

Das Bezirksamt hat am 02.03.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Zu 1. und 2.: Für die Herstellung der Barrierefreiheit wird ein Masterplan erarbeitet.
Die drei Rathäuser haben hier einen Vorrang.

Die Zugänge Häuser Karl-Marx-Allee 31 und Müllerstr. 146 sind von jedem uneingeschränkt und selbständig erreichbar.

Für den Standort MJP 1 wurden die Vorschläge für einen barrierefreien Zugang vom Behindertenbeirat Mitte vom 04.09.2020 durch die Service Einheit Facility Management geprüft und mit dem Denkmalamt besprochen. Das Ergebnis dieser Abstimmung beinhaltet die Errichtung einer Rampe, sowie die Ausstattung einer der drei Eingänge zur barrierefreien Nutzung mit automatischem Türöffner.

In diesem Jahr wurde die Realisierung der Rampe (eine Stufe) zum Eingangsbereich Pförtner und die automatische Türöffnung für eine Bestandstür zum Pförtner bereits umgesetzt, in einem weiteren Schritt ist nun die Machbarkeit einer Rampe im Gebäudeinneren zu prüfen bzw. der Einbau eines Treppenliftes. Die Abstimmungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Behindertenbeirat sind in Planung.

 

Zu 3. und 4.  Die Erstellung einer Übersicht (Merkblatt oder ähnliches) für jedes unserer Ämter wird in diesem Zusammenhang baldmöglich ausgearbeitet.
Bis heute war die Erstellung durch personelle Engpässe leider noch nicht umsetzbar.

 

Zu 5., bis 8.   Einschränkungen der Barrierefreiheit werden nach ihrer Feststellung den Fachämtern mitgeteilt, damit in den Internetauftritten Hinweise angebracht werden können, soweit diese nicht schon vorhanden sind.

Die BVV wird informiert und die Behindertenbeauftragte und der Behindertenbeirat des Bezirkes werden mit eingebunden.


A)    Rechtsgrundlage

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Aktuell noch nicht bezifferbare Ausgaben aus baulicher Unterhaltung oder investiven Baumaßnahmen.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 02.03.2021

 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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