Drucksache - 2066/V
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900 Schul- und Sportamt Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2066/(V Mitte von Berlin Vorlage -zur Beschlussfassung- Schulentwicklungsplanung für den Bezirk Mitte für die Schuljahre 2018/19 bis 2030/31 Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2018/19 bis 2030/31 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der letzte beschlossene Schulentwicklungsplan für den Bezirk Mitte umfasste die Schuljahre 2014/15 bis 2019/20.
Der bezirkliche Schulentwicklungsplan stellt die Bedarfslage und die Schulnetzplanung im Bezirk dar und ist ein wesentliches Element der Schulnetz- und Standortplanung im Bezirk. Er ist damit auch Grundlage für die Entscheidung über Gründung, Zusammenlegung, Umwandlung und Aufhebung der bezirklich verwalteten Schulen gemäß § 109 Absatz 3 Schulgesetz Berlin.
Der nunmehr vorgelegte Schulentwicklungsplan betrachtet die Schuljahre 2018/19 bis 2030/31. Durch die langfristige Betrachtung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass für die Dauer der Umsetzung von Maßnahmen (inkl. der erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen) etwa sieben bis acht Jahre anzusetzen sind.
Grundlage des Schulentwicklungsplans sind die mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie dem bezirklichen Stadtentwicklungsamt – abgestimmten Daten im Rahmen des Monitoring 2018. Hierfür sind die Meldedaten sowie die geplanten Wohnungsbauvorhaben mit Stand 31.12.2017 herangezogen worden.
Die Schulentwicklungsplanung wird zukünftig jährlich fortgeschrieben, damit stets ein aktueller Überblick über die Bedarfsentwicklung und die Versorgungssituation, aber auch die im Folgenden notwendigen Maßnahmen im Bezirk Mitte besteht. Dabei werden aktualisierte Datenbestände und die jeweils im Rahmen des Monitoring abgestimmten Daten zugrunde gelegt und die eingetretenen Veränderungen in der Planung sowie neue Maßnahmen dargestellt. Über die Ergebnisse der jährlichen Fortschreibung werden die schulischen Gremien sowie der Ausschuss für Schule der Bezirksverordnetenversammlung Mitte informiert.
Für die sich ergebenen schulplanerischen Maßnahmen wird der Schulträger jeweils entsprechend der rechtlichen Regelungen Vorlagen in das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung einbringen.
Der Bezirksschulbeirat wurde gemäß § 111 Abs. 3 Nr. 1 Schulgesetz Berlin angehört und hat den Schulentwicklungsplan in der Sitzung am 14.05.2019 besprochen. Darüber hinaus wurde den Schulen der fortgeschriebene Schulentwicklungsplan übersandt, da zumindest die Aussagen zu Prognosen und die Entwicklung des Schulnetzes im Bezirk die Gesamtheit der Einrichtungen betreffen.
Anlage: Schulentwicklungsplan
B) Rechtsgrundlage: § 109 Abs. 3 Schulgesetz Berlin § 36 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Die Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung werden jeweils im Rahmen der Vorlagen zu einzelnen schulplanerischen Maßnahmen dargestellt.
Berlin, den 17.09.2019 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek |
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