Drucksache - 2066/V  

 
 
Betreff: Schulentwicklungsplanung für den Bezirk Mitte für die Schuljahre 2018/19 bis 2030/31
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.10.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM überwiesen   
Stadtentwicklung
30.10.2019 
36. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
27.11.2019 
37. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
12.12.2019 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Schule
12.12.2019 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB BA vom 24.09.2019
2. Anlage 1 SEP
3. Anlage 2a SEP
4. Anlage 2b SEP
5. Anlage ergänzende Erläuterungen SEP
6. Anlage Forrtschreibung SEP
2. BE VzB StadtE + Schule vom 12.12.2019
3. Beschluss vom 19.12.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .2019

Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900

Schul- und Sportamt

Bezirksverordnetenversammlung            Drucksache Nr.: 2066/(V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Beschlussfassung-

Schulentwicklungsplanung für den Bezirk Mitte für die Schuljahre 2018/19 bis 2030/31

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2018/19 bis 2030/31 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

A)      Begründung:

Der letzte beschlossene Schulentwicklungsplan für den Bezirk Mitte umfasste die Schuljahre 2014/15 bis 2019/20.

 

Der bezirkliche Schulentwicklungsplan stellt die Bedarfslage und die Schulnetzplanung im Bezirk dar und ist ein wesentliches Element der Schulnetz- und Standortplanung im Bezirk. Er ist damit auch Grundlage für die Entscheidung über Gründung, Zusammenlegung, Umwandlung und Aufhebung der bezirklich verwalteten Schulen gemäß § 109 Absatz 3 Schulgesetz Berlin.

 

Der nunmehr vorgelegte Schulentwicklungsplan betrachtet die Schuljahre 2018/19 bis 2030/31. Durch die langfristige Betrachtung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass für die Dauer der Umsetzung von Maßnahmen (inkl. der erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen) etwa sieben bis acht Jahre anzusetzen sind.

 

Grundlage des Schulentwicklungsplans sind die mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie dem bezirklichen Stadtentwicklungsamt abgestimmten Daten im Rahmen des Monitoring 2018.

Hierfür sind die Meldedaten sowie die geplanten Wohnungsbauvorhaben mit Stand 31.12.2017 herangezogen worden.

 

Die Schulentwicklungsplanung wird zukünftig jährlich fortgeschrieben, damit stets ein aktueller Überblick über die Bedarfsentwicklung und die Versorgungssituation, aber auch die im Folgenden notwendigen Maßnahmen im Bezirk Mitte besteht.

Dabei werden aktualisierte Datenbestände und die jeweils im Rahmen des Monitoring abgestimmten Daten zugrunde gelegt und die eingetretenen Veränderungen in der Planung sowie neue Maßnahmen dargestellt.

Über die Ergebnisse der jährlichen Fortschreibung werden die schulischen Gremien sowie der Ausschuss für Schule der Bezirksverordnetenversammlung Mitte informiert.

 

 

r die sich ergebenen schulplanerischen Maßnahmen wird der Schulträger jeweils entsprechend der rechtlichen Regelungen Vorlagen in das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung einbringen. 

 

 

Der Bezirksschulbeirat wurde gemäß § 111 Abs. 3 Nr. 1 Schulgesetz Berlin angehört und hat den Schulentwicklungsplan in der Sitzung am 14.05.2019 besprochen.

Darüber hinaus wurde den Schulen der fortgeschriebene Schulentwicklungsplan übersandt, da zumindest die Aussagen zu Prognosen und die Entwicklung des Schulnetzes im Bezirk die Gesamtheit der Einrichtungen betreffen.

 

 

Anlage: Schulentwicklungsplan

 

B)      Rechtsgrundlage:

§ 109 Abs. 3 Schulgesetz Berlin

§ 36 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz

 

C)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung werden jeweils im Rahmen der Vorlagen zu einzelnen schulplanerischen Maßnahmen dargestellt.

 

 

 

 

Berlin, den 17.09.2019

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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