Drucksache - 2050/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Schule und Sport 26500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2050/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Reaktivierung der Liegenschaft Putbusser Straße 12 als Schulstandort Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2050/V)
Dies umfasst: - Eine Festlegung der Flächen, die auf dem Grundstück für die Schule zur Verfügung stehen müssen und der Flächen, die für eine außerschulische bzw. anderweitige Nutzung durch PS Wedding zur Verfügung stehen. - Eine Vorstrukturierung für ein Entwicklungs-, Realisierungs- und Betriebskonzept.
Der BVV ist monatlich in den Ausschüssen für Schule und für Stadtentwicklung über die Fortschritte zu berichten. Die Arbeitsgruppe soll bis zum März 2020 ein Ergebnis erarbeitet haben. Das Konzept ist der BVV Mitte vor der weiteren Umsetzung vorzulegen.
Das Bezirksamt hat am 19.03.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Schul- und Sportamt strebt gemeinsam mit dem Amt für Facility Management sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Reaktivierung des Schulstandortes in der Putbusser Straße 12 an. Da das Gebäude seit 2019 unter Denkmalschutz steht ist eine denkmalschutzgerechte Sanierung notwendig, um den Standort wieder zu erschließen.
Hierzu fand am 30.01.2024 fand eine Begehung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, dem Bereich Facility Management, der Denkmalschutzbehörde sowie Vertreter des Schul- und Sportamtes statt.
Aktuell ist die der Standort Putbusser Str. 12 nicht in der Schulbauoffensive eingeplant, sodass eine Finanzierung über diesen Topf nicht abgedeckt und eine Übernahme der Baumaßnahme durch die Howoge nicht vorgesehen ist.
In dem Termin am 30.01.2024 wurde das gesamte Schulgebäude besichtigt, um einen ersten Eindruck für den notwendigen Sanierungsbedarf zu gewinnen. Hierbei wurde u.a. festgelegt, dass die SenBJF die Anforderungen an die Belichtung in Schulen zuleitet, sodass schon einmal die jetzigen Räumlichkeiten unter dem Aspekt der Arbeitsstättenrichtlinien bewertet werden können.
Der Bereich Stadtentwicklung prüft zur Zeit, ob eine Einpassungsplanung für das Gebäude bereits vorliegt.
Anhand dieser Unterlagen wird angestrebt eine erste Einschätzung des notwendigen Sanierungsbedarfes ermitteln zu können. Zum weiteren Vorgehen werden weitere Abstimmungen zwischen dem Bezirksamt Mitte und der zuständigen Senatsverwaltung erfolgen. A) Rechtsgrundlage: § 36 Abs. 2 f) BezVG i.V.m. § 15 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz
Keine
Berlin, den 13.03.2024
Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadtrat Fritz
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