Drucksache - 2021/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600
BezirksverordnetenversammlungDS-Nr.: 2021/V Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Entwicklung des Grundstücks Pohlstraße 8 zu einem Wohn- und Infrastrukturstandort
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 27.08.2019 beschlossen:
Das Grundstück Pohlstraße 8 wird zu einem Wohn- und Infrastrukturstandort einschließlich Unterkünften für Geflüchtete entwickelt. Dazu wird in einem ersten Bauabschnitt die straßenseitige Nutzung (Bolzplatz) aufgehoben und mit einer Blockrandbebauung für Wohnnutzung unter Berücksichtigung einer Erschließungsöffnung für die rückwertige Grundstücksnutzung (Getränkemarkt) bebaut. In einem zweiten Bauabschnitt wird nach Auslaufen des Mietvertrages der Gewerbenutzung im Jahr 2027 die Bestandsbebauung im rückwärtigen Bereich des Grundstücks zurückgebaut und durch Neubauten für Wohnen und soziale Infrastruktur (Kita) ersetzt. Für den aufzugebenden Bolzplatz soll eine Kompensation in räumlicher Nähe gefunden werden.
Zur Entwicklung des Grundstücks erfolgt eine Rückholung aus dem Berliner Liegenschaftsfonds, mit dem Ziel der Übertragung an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft.
A) Begründung:
Das Grundstück an der Pohlstraße 8 bietet aufgrund seiner stadträumlichen Lage und der Eigentumssituation (Liegenschaftsfond) sehr gute Voraussetzungen zur Realisierung von dringend benötigten Flächen für Wohnen, Unterkünfte für Geflüchtete und soziale Zwecke.
Am 17.04.2018 hat das Bezirksamt Mitte folgenden Beschluss gefasst:
Der Bezirk Mitte beplant aktiv in Abstimmung mit dem Senat folgende Standorte, um hier Unterkünfte in wohnungsähnlicher Typologie nach § 246 BauGB genehmigen zu können: … c.) Pohlstraße 8 (Tiergarten), Gebäude mit 40 WE bzw. bis zu 200 Plätzen, ergänzt um ein normales Wohngebäude mit weiteren 40 Wohnungen und einer Kita im EG, die ihre Freifläche in den Blockinnenbereich entwickelt. …
Das Grundstück soll entsprechend der des oben genannten Beschlusses in Verbindung mit den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans 1-42 B (Mischgebiet, Maß der Nutzung gem. § 34 BauGB) entwickelt werden. Ziel ist es dabei, einen zusätzlichen Standort für die Nutzungsarten Wohnen, Kita und für die Unterbringung von Geflüchteten zu schaffen. Aufgrund der derzeit noch bestehenden Nutzungen (Getränkemarkt und Bolzplatz) steht die Entwicklung des Grundstücks vor besonderen Herausforderungen. Insbesondere der Umgang mit der jetzt vorhandenen Freizeitanlage in Form eines Bolzplatzes bedarf einer vertiefenden strategischen Betrachtung. Daher ist es Teil des Beschlusses, für diese Nutzung einen Ersatzstandort in Ortsnähe zu finden. Für die Planung und eine Entsprechende Bebauung steht das Bezirksamt im Kontakt mit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft degewo. In Anbetracht des dringenden Bedarfs für die Schaffung der oben dargelegten Nutzungen wird eine zeitnahe Entwicklung des Grundstücks Pohlstraße angestrebt.
B) Rechtsgrundlage:
Bebauungsplan 1-42B vom 17.02.2009
C) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
Berlin, den 27.08.2019
Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe |
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