Drucksache - 2019/V  

 
 
Betreff: Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 1-22B.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.09.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 03.09.2019
2. Anlage 1
3. Anlage 2
4. Anlage 3
5. Anlage 4

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin    .08.2019

Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung   Drucksache Nr. 2019/V

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 1-22B.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 27.08.2019 beschlossen:

 

I.                    Die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 1-22B für das Gelände zwischen Torstraße, Kleine Hamburger Straße, Linienstraße und Tucholskystraße, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.

 

II.                  Die Auswertung des Ergebnisses der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-22B hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

III.                Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

 

Begründung zu

 

I.

Einzuschränkende Flächen:

Die Einschränkung des Geltungsbereichs betreffen die Straßenflächen der Torstraße, der Kleinen Hamburger Straße, der Linienstraße und die der Tucholskystraße (Anlage 1 und 2).

 

Begründung zur Einschränkung des Geltungsbereiches:

Die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Straßenflächen durch Festsetzung im Bebauungsplan 1-22B ist nicht erforderlich. Bei den wegfallenden Straßenverkehrsflächen handelt es sich um gewidmete Straßenflächen des Landes Berlins im Bestand, die zukünftig auch weiterhin in ihrer Funktion und ihrem Zweck nach Bestand haben werden. Die Erschließung aller Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches bleibt auch ohne die Festsetzung von öffentlichem Straßenland im Bebauungsplan gesichert.

 

Der Bebauungsplan 1-22B wird weiterhin unter dem Titel Bebauungsplan 1-22B für das Gelände  zwischen Torstraße, Kleine Hamburger Straße, Linienstraße und Tuchols­kystraße, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte fortgeführt und die bisherigen städtebaulichen Ziele werden weiterhin verfolgt.

 

II.

Begründung siehe Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 15.07.2015 (Anlage 3) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 01.12.2015 (Anlage 4).

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

Berlin,

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

Bezirksstadtrat Gothe

 

 

 

 
 

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