Drucksache - 2019/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin .08.2019 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 2019/V
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 1-22B.
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 27.08.2019 beschlossen:
I. Die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 1-22B für das Gelände zwischen Torstraße, Kleine Hamburger Straße, Linienstraße und Tucholskystraße, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.
II. Die Auswertung des Ergebnisses der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-22B hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.
III. Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.
Begründung zu
I. Einzuschränkende Flächen: Die Einschränkung des Geltungsbereichs betreffen die Straßenflächen der Torstraße, der Kleinen Hamburger Straße, der Linienstraße und die der Tucholskystraße (Anlage 1 und 2).
Begründung zur Einschränkung des Geltungsbereiches: Die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Straßenflächen durch Festsetzung im Bebauungsplan 1-22B ist nicht erforderlich. Bei den wegfallenden Straßenverkehrsflächen handelt es sich um gewidmete Straßenflächen des Landes Berlins im Bestand, die zukünftig auch weiterhin in ihrer Funktion und ihrem Zweck nach Bestand haben werden. Die Erschließung aller Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches bleibt auch ohne die Festsetzung von öffentlichem Straßenland im Bebauungsplan gesichert.
Der Bebauungsplan 1-22B wird weiterhin unter dem Titel Bebauungsplan 1-22B für das Gelände zwischen Torstraße, Kleine Hamburger Straße, Linienstraße und Tucholskystraße, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte fortgeführt und die bisherigen städtebaulichen Ziele werden weiterhin verfolgt.
II. Begründung siehe Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 15.07.2015 (Anlage 3) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 01.12.2015 (Anlage 4).
A) Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin,
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |