Drucksache - 2001/V  

 
 
Betreff: Wohnungsverlust trotz Betreuung durch die Schuldnerberatung – wie geht das?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Kurt 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
05.09.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA Grüne vom 27.08.2019
2. Antwort vom 30.09.2019

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Dem Jahresbericht der Caritas ist zu entnehmen (S.27):

Erst kürzlich haben wir eine alleinstehende selbstständige Ratsuchende betreut, die uns mitteilte, dass sie aufgrund der fehlenden Mitwirkungspflicht vom Jobcenter sanktioniert wurde. Aufgrund der schlechten Auftragslage sah sie sich gezwungen,r sich und ihre minderjährige Tochter ergänzend A-Geld II-Leistungen zu beantragen. Das Jobcenter forderte sie auf, Einkommensnachweise aus ihrer Selbstständigkeit vorzulegen. Da unsere Klientin aufgrund der prekären Einkommenssituation und damit einhergehend die täglichen Sorgen, wie sie für das Familieneinkommen aufkommen kann, an Depressionen erkrankte, war sie nicht in der Lage den Aufforderungen nachzukommen. Die Sanktionen führten dazu, dass sie kein Geld für die teure Miete hatte. Im Dezember letzten Jahres wurde ihr als Folge der Nichtzahlung das Mietverhältnis gekündigt. Hinzu kommt, dass sie aufgrund ihrer Erkrankung nur bedingt arbeitsfähig ist und somit weniger Aufträge annehmen kann. Besonders belastend ist für sie, dass sie für ihre minderjährige Tochter nicht genug Geld hat und damit sozial benachteiligt ist. Dies trifft lt. Sozialbericht des Bezirkes auf 43,5% der unter 15-jährigen Bevölkerung in Mitte zu.“

 

Hierzu frage ich das Bezirksamt:

 

  1. War der o.g. Sachverhalt dem Bezirksamt schon vor der Veröffentlichung des Jahresberichts der Schuldnerberatung bzw. dieser großen Anfrage bekannt?

 

  1. Inwiefern hat sich die Schuldnerberatung diesbezüglich an das Jobcenter gewandt und mit welchem Ergebnis?

 

3. Da die Schuldnerberatung gegenüber dem Jobcenter nicht weisungsbefugt ist: Wurde hierüber das Bezirksamt informiert, um sich des Sachverhalts anzunehmen?

 

4. Inwiefern verhindert der Datenschutz in dringenden Fällen die Weitergabe von Informationen seitens der Schuldnerberatungen an das Bezirksamt, um z.B. Wohnungskündigungen zu verhindern, und welche Möglichkeiten hat hierbei das Bezirksamt, um eine stärkere Zusammenarbeit der involvierten Stellen zu fördern (z.B. durch eine freiwillige Zustimmung der Betroffenen beim Beratungsprozess)?

 

5. Inwiefern ist es möglich, beim o.g. geschilderten Sachverhalt seitens der Betroffenen beim Jobcenter ein ärztliches Attest vorzulegen, da diese ihren Mitwirkungspflichten aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht vollständig nachkommen konnte?

a)    Wird seitens der Schuldnerberatungen in ähnlichen Fällen darauf hingewiesen, dass zwingend beim Jobcenter Atteste vorzulegen sind, um Sanktionen abzuwenden?

 

6. Wurde die o.g. Alleinerziehende vom Bezirksamt mitsamt ihrer Tochter zwischenzeitlich ordnungsbehördlich untergebracht und wenn nein, warum nicht?

 

7. Wird die soziale Wohnhilfe bei Mahnungen bzw. Kündigungen des Wohnraums seitens der Schuldnerberatungen informiert, um den Verlust der Wohnung durch die Übernahme der Mietschulden abzuwenden und wenn nein, warum nicht?

 

8. Sind die Schuldnerberatungen im Bezirk z.B. durch Kooperationsvereinbarungen dazu angehalten, entsprechende fachlich zuständige Stellen bei SchuldnerInnen mit mehrschichtigen Problemlagen, welche für den Abbau der Verschuldung relevant sind, anzurufen und bei der Betreuung verschuldeter Personen zu involvieren und wenn nein, warum nicht?

 

9. Vor mehr als einem Jahr hat die BVV das Bezirksamt aufgefordert zu prüfen, wie eine bessere Zusammenarbeit der bezirklichen Schuldnerberatungen sowohl mit dem Sozialamt, als auch mit großen (landeseigenen) Wohnungsbaugesellschaften mit großen Wohnungsbeständen in Mitte  gewährleistet werden kann, um den Verlust von Wohnraum bei Personen mit Mietschulden zu verhindern (Drs. 1115/V). Wie ist hierzu der aktuelle Sachstand?

 

 
 

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