Drucksache - 1985/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Aufgrund des zu erwartenden riesigen Angebots an Leih-E-Scootern gerade im Bezirk Mitte und den Erfahrungen mit dem E-Scooter-Sharing aus Städten im benachbarten Ausland wird das Bezirksamt ersucht, direkt mit dem Start der Sharing-Modelle für E-Roller in Berlin die Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland und auf den Verkehr aufmerksam zu beobachten und ggf. mit den Verleih-Firmen in Kontakt zu treten, wenn negative Auswirkungen bzw. Probleme festgestellt werden, um diese möglichst kurzfristig zu klären. Sollte ein Unternehmen hierbei nicht kooperativ sein, muss geprüft werden, diesem die Genehmigung zeitnah zu entziehen.
Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen empfiehlt der BVV einstimmig die Drucksache als in der Sache erledigt zu betrachten.
Begründung der Dringlichkeit:
Die deutsche Gesetzgebung sowie die Informationen über die in den Startlöchern stehenden Sharing-Unternehmen wurden erst nach dem ersten Drucksachenschluss bekannt.
Begründung: Zahlreiche Städte im benachbarten Ausland haben bereits negative Erfahrungen mit der großen Anzahl an Leih-E-Rollern im Straßenland gemacht (Massenweises Herumfliegen auf Gehwegen und Gefahr gerade für ältere und/oder mobilitätseingeschränkte Menschen, Sightseeing-Attraktionen, von denen es nur noch Bilder inkl. Rollerhaufen gibt etc.), weshalb das Bezirksamt hier von Anfang an streng vorgehen sollte. |
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