Drucksache - 1949/V  

 
 
Betreff: Anerkennung von ehrenamtlich Tätigen durch BVG-Fahrscheine
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper, Fritz und die anderen Mitglieder der CDU-Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) überwiesen   
Soziales und Gesundheit Entscheidung
10.09.2019 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.09.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 12.06.2019
2. BE SozGes vom 10.09.2019
3. Beschluss vom 19.09.2019
4. VzK ZB vom 10.12.2019
5. Anlage
6. VzK SB vom 14.05.2020
7. Anlagea1 BVG Ehrenamt Bitte
8. Anlage 2 BVG Ehrenamt Fahrscheine
9. Anlage 3 Schreiben an SenIAS
10. Anlage 4 Antwort SenIAS

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .05.2020

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600             

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1949/V 

Mitte von Berlin 

 

_____________________________________________________________________________

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Anerkennung von ehrenamtlich Tätigen durch BVG-Fahrscheine

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.09.2019 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1949/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, das Kontingent an BVG-Fahrscheinen

für ehrenamtlich Tätige in Berlin auszubauen und dieses Angebot bekannt zu machen.

Der BVV ist bis zum 30. November 2019 zu berichten.

 

Das Bezirksamt hat am 12.05.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Wie bereits mit dem Zwischenbericht vom 26.11.2019 mitgeteilt wurde, hat das Bezirksamt Mitte mit Schreiben vom 05.11.2019 (s. Anlage 1) die damalige Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe gebeten, dem Bezirksamt Mitte ein Kontingent an kostenlosen BVG-Fahrscheinen zur Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Bürger*innen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig war die Anregung gegeben worden, hier ähnlich dem Jobticket für die öffentlich Bediensteten eine Rabattierung bzw. eine komplette kostenfreie Nutzung des ÖPNV wie für die Schüler in Betracht zu ziehen, um das bürgerschaftliche Engagement in unserer Stadt zu stärken und zu fördern.

Im Antwortschreiben der BVG vom 18.11.2019 (s. Anlage 2) wurde das Engagement der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger zwar gewürdigt, aber bezüglich deren Unterstützung durch kostenlose Fahrscheine auf das Kontingent von 17.000 Einzelfahrscheinen, die die BVG in Kooperation mit der S-Bahn Berlin und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales jährlich zur Verfügung stellt, verwiesen.

Mit Bedauern wurde dem Bezirksamt zudem mitgeteilt, dass sich die BVG entsprechend ihren Konzernrichtlinien darüber hinaus nicht an Spenden oder Sponsoring beteiligt.

Hinsichtlich des Vorschlags eines vergünstigten oder sogar kostenlosen Tickets für ehrenamtlich Tätige konnte die BVG keine Entscheidung treffen, da hierbei politische Vorgaben des Senats vonnöten seien.

 

Um bei der Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen nichts unversucht zu lassen, wurde mit Schreiben vom 24.02.2020 an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (s. Anlage 3) die Bitte gerichtet, das bestehende Kontingent von 17.000 Einzelfahrscheinen künftig anders zu verteilen bzw. weitere Kontingente mit dem öffentlichen Nahverkehr auszuhandeln. Weiterhin wurde angeregt zu prüfen, ob hier nicht ähnlich dem Jobticket eine Rabattierung bzw. wie bei den Schülern sogar eine komplett kostenfreie Nutzung des ÖPNV für die ehrenamtlich Tätigen mit Ehrenamtskarte eine Maßnahme darstellen könnte.

Leider blieben die Bemühungen des Bezirksamtes Mitte hier erfolglos.

Mit dem im Bezirksamt am 16.04.2020 eingegangenen Antwortschreiben (s. Anlage 4) stuft die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales die Bereitstellung von Fahrscheinen durch die Verkehrsunternehmen zur Unterstützung des Ehrenamtes als vorbildlich ein, auch wenn ihre Senatsverwaltung die angestrebte Erhöhung des Kontingents wegen wirtschaftlicher Erwägungen der BVG nicht erreichen konnte. Sie verweist wie die BVG auch auf die kostenlos zur Verfügung gestellten 17.000 Fahrscheine, die es wie im Jahr 2020 auch im Jahr 2021 geben soll und die vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband über 12 Ausgabestellen (je ein Stadtteilzentrum pro Bezirk) an ca. 250 soziale Organisationen und Initiativen unterschiedlicher Couleur weitergereicht werden. Eine Zuteilung größerer Kontingente sei angesichts der Vielfalt der Begünstigten nicht möglich.

Auch die Variante, ehrenamtlich tätigen Senior*innen vergünstigte Angebote zu gewähren, komme nicht in Betracht, da dies bei anderen Gruppen ebenso Begehrlichkeiten wecke und die Senior*innen ohnehin bereits neben den Studierenden, Schwerbehinderten und anderen benachteiligten Personengruppen Rabatte eingeräumt bekämen.

Eine kostenfreie Nutzung des ÖPNV für alle Ehrenamtlichen habe bei bisherigen Diskussionen keine Mehrheit im Senat gefunden.

 

Damit sind die Möglichkeiten des Bezirksamtes Mitte, hier eine bessere Versorgung der ehrenamtlich Tätigen mit kostenlosen Fahrscheinen oder die Einräumung von Sonderrabatten für die Nutzung des ÖPNV zu erreichen, erschöpft.

Es bleibt abzuwarten, ob die von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales angestrebten Verhandlungen mit BVG und S-Bahn Berlin zur Erhöhung der Kontingente für die Jahre 2022 und 2023 erfolgreich verlaufen.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

 § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

 a.  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

  keine
 

 

 b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

  keine
 

 

Berlin, den 12.05.2020

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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