Drucksache - 1947/V  

 
 
Betreff: Beim Schulneubau Reinickendorfer Straße das Schulumweltzentrum (SUZ) erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Schepke und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin
24.10.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
2. Antrag Grüne, Austauschbl. vom 18.06.2019
3. Beschluss vom 20.06.2019
4. VzK Schlussbericht vom 15.10.2019
VzK_1947_V_Anlage_ 1_Übersendung_Beschluss_an_SenBJF
VzK_1947_V_Anlage_2_Übersendung_Schreiben_an_SenSW

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 15.10.2019

Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900

Schul- und Sportamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  1947/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Beim Schulneubau Reinickendorfer Straße das Schulumweltzentrum erhalten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1947/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass bei den Planungen des Schulneubaus in der Reinickendorfer Straße und der Gestaltung der Freiflächen ausdrücklich auf den Erhalt des angrenzenden Schul- und Umweltzentrums geachtet wird.

Bei den Planungen der Lage des Neubaus und der Anlage der Freiflächen sind die aktuellen Grenzen des Geländes des SUZ sowie die Flächenbedarfe des SUZ gleichberechtigt zu berücksichtigen. Die eventuelle Doppelnutzung von Flächen ist mit dem SUZ abzustimmen.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht zu prüfen, inwieweit eine teilweise oder vollständige Umwidmung des Fußweges Iranische Straße zwischen Reinickendorfer Straße und Seestraße zur Erweiterung der Gesamtfläche für das SUZ und die zu errichtende Grundschule möglich und sinnvoll ist, um das Ziel eines möglichst vollständigen Funktionserhalts des SUZ und einer synergetischen Gesamtentwicklung des Blocks zu unterstützen.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen für die möglichst uneingeschränkte Funktionsfähigkeit des SUZ auch während der Abbruchphase des vormaligen Hauses der Gesundheit und während der Phase der Bautätigkeit für die neue Grundschule einzusetzen.

 

Das Bezirksamt hat am  08.10.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung wurde der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit Schreiben vom 09.07.2019 mit der Bitte um Berücksichtigung im weiteren Verfahren übersandt (Anlage 1). Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat eine Kopie dieses Schreibens erhalten (Anlage 2). 

 

Darüber hinaus vertritt der Bezirk Mitte die Position des Bezirksamtes sowie der Bezirksverordnetenversammlung Mitte in allen hierzu stattfindenden Abstimmungsprozessen.

Dabei werden die Grenzen des Geländes des SUZ sowie die Freiflächen berücksichtigt. Es kann aber aufgrund der für den Schulbau geltenden Vorgaben erforderlich sein, Anpassungen vorzunehmen, um den Schulbau und damit die dringend benötigten zusätzlichen Grundschulplätze umzusetzen.

 

Zu Anpassungen und geplante Doppelnutzungen wird das SUZ beteiligt und informiert. So erfolgte die Einbeziehung der pädagogischen Leitung des SUZ Mitte im Rahmen des Partizipationsgesprächs 07.08.2019. Vereinbart wurde, eine Verschiebung des Schulgebäudes nach Norden zu untersuchen, um insbesondere Bestandsobstbäume zu erhalten. Hierzu wird u.a. ein Flächentausch geprüft.

Weiter wurde vereinbart, dass der im Freiflächenprogramm vorgesehene Schulgarten entfallen kann, da eine Nutzung des angrenzenden SUZ-Standortes möglich und gewünscht ist.

 

 

Die Umwidmung des Fußwegs Iranische Straße wurde durch das zuständige Fachamt geprüft. Die Iranische Straße zwischen Reinickendorfer Straße und Seestraße ist Bestandteil des Radzielnetzes des Bezirks und somit für verkehrliche Zwecke nicht entbehrlich. Eine Einbeziehung und Abgabe der Fläche ist somit nicht möglich.

 

Der Bezirk wird sich im Rahmen der Beteiligung während der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen dafür einsetzen, dass die Funktionsfähigkeit des SUZ nicht bzw. möglichst wenig eingeschränkt wird. Anzumerken ist aber, dass das Bezirksamt in diesem Verfahren nicht Bauherr ist.

Der Abbruch erfolgt durch den Bezirk selbst. Die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Schulumweltzentrums wird hierbei berücksichtigt.

 

 

A)      Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den         .2019

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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