Drucksache - 1944/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, wie eine Möglichlichkeit geschaffen werden kann, das Ablegen von Blumen, Gestecken usw. am bekannten Richard-Wagner-Denkmal im Großen Tiergarten zu ermöglichen, ohne das das Denkmal und/oder das Ensemble dabei beschädigt werden würde.
Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages (2 Ja-Stimmen der Fraktion der CDU, 3 Nein-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 5 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 1 Nein-Stimme der Fraktion der AfD, 1 Enthaltung der Fraktion der FDP).
Begründung: Das weit bekannte Denkmal zu Ehren Richard Wagners, erbaut 1901-1903, bildet einen eher sterilen Ort. Mit geringem Aufwand ließen sich Bewunderer des bedeutenden deutschen Komponisten des 19. Jahrhunderts dazu anregen, Blumen u.ä. niederzulegen, den Ort somit mehr öffentliche Beachtung zu geben. |
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