Drucksache - 1913/V
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
(Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin .04.2019 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
den städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt (Rahmenplan 2018) in der beigefügten Fassung von November 2018 fortzuschreiben.
Begründung
1. Ausgangssituation
Am 15. März 2011 erließ der Senat von Berlin die 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten. Gemäß dieser Verordnung wurde die Nördliche Luisenstadt als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Als Bestandteil der 12. Verordnung wurde auch der „Maßnahmenplan“ für die Nördliche Luisenstadt beschlossen. Er fungiert seitdem als städtebaulicher Rahmenplan für das Sanierungsgebiet.
2. Funktion des Rahmenplans
Als zeichnerisches Planungsinstrument stellt der Rahmenplan das Gesamtbild der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Sanierungsgebiets dar und bildet damit den Rahmen für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen. Er trifft grundstücksscharfe Aussagen zur beabsichtigten Gebäude- und Flächennutzung, zum Erhalt/Abriss von Gebäuden, zur geplanten Neubebauung sowie zu Standorten der Infrastruktur (öffentliche Grün- und Freiflächen, soziale Einrichtungen).
Im Allgemeinen sind Rahmenpläne informelle Pläne ohne direkte Außenwirkung. Im Sanierungsgebiet hat der Rahmenplan jedoch eine darüber hinaus gehende rechtliche Wirkung. Hier unterliegen bauliche Maßnahmen und Rechtsvorgänge einer Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB. Die Genehmigungsfähigkeit orientiert sich an den Zielen und Zwecken der Sanierung, die sich aus dem von der Gemeinde beschlossenen Sanierungskonzept ergeben. Dies wird u. a. in der städtebaulichen Rahmenplanung niedergelegt.
3. Erforderlichkeit zur Fortschreibung
Seit der förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet 2011 wurden die Sanierungsziele sowohl teilräumlich als auch sektoral fortgeschrieben und konkretisiert. Dazu gehörten Blockkonzepte, Bebauungspläne, grundstücksbezogene Standortplanungen sowie Fachplanungen wie das Verkehrskonzept Nördliche Luisenstadt oder die Infrastruktur- und Bevölkerungsentwicklungsanalyse.
Darüber hinaus wurden in den vergangenen acht Jahren bereits zahlreiche (Bau-) Maßnahmen realisiert, sanierungsrechtliche Bescheide für Bauvoranfragen, Bauanträge oder Rechtsvorgänge erteilt sowie städtebauliche Verträge zwischen dem Bezirksamt Mitte und Grundeigentümern/Investoren geschlossen.
Der städtebauliche Rahmenplan von 2011 („Maßnahmenplan“) bildete die aktuelle Bestands-, Planungs- und Genehmigungssituation nur noch unzureichend ab. Daher ist eine Anpassung an die erfolgten Konkretisierungen der Sanierungsziele auf der Grundstücksebene erforderlich. Im Ergebnis entsteht ein aktuelles und einheitlich strukturiertes Planwerk: der Rahmenplan 2018.
Die Fortschreibung wurde darüber hinaus genutzt, um den Baubestand und die Bebauungsplanung zu aktualisieren und um die Darstellung einer für städtebauliche Rahmenpläne üblichen Plansystematik anzupassen.
4. Erstellungs-, Beteiligungs- und Abwägungsverfahren
Die Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans wurde vom Prozesssteuerer für die Nördliche Luisenstadt, dem Koordinationsbüro für Stadtentwicklung und Projektmanagement – KoSP GmbH im Auftrag des Bezirksamts Mitte, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Sanierungsverwaltungsstelle durchgeführt.
Am Erstellungs-, Abstimmungs- und Beteiligungsprozess nahmen alle für das Sanierungsverfahren relevanten Verwaltungen und Akteure teil. Dazu gehörten Fachverwaltungen des Bezirksamts Mitte, das Referat IV C der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die Betroffenenvertretung für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt sowie einzelne Grundstückseigentümer und Akteure vor Ort. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die durchgeführten Verfahrensschritte:
Der angefügte Gesamtbericht der Rahmenplanfortschreibung enthält den zeichnerischen Rahmenplan, eine grundstücksbezogene, synoptische Darstellung der Rahmenplanaussagen 2011/2018 sowie einen Erläuterungstext. Die Tabellen im Anhang des Berichtes dokumentieren das Beteiligungsverfahren und den Abwägungsprozess. In den Abwägungstabellen sind die Stellungnahmen der Beteiligten sowie die Abwägungsergebnisse mit Begründungen und zusätzlichen Hinweisen niedergelegt.
5. Wirkung der Fortschreibung
Der Beschluss des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung versetzt die Sanierungsverwaltungsstelle des Bezirksamts Mitte in die Lage, sanierungsrechtliche Genehmigungsverfahren und Planungsprozesse nach den im Rahmenplan dokumentierten Zielvorgaben zu bearbeiten und zu steuern. Grundstückseigentümer, Investoren und Akteure vor Ort erhalten die notwendige Transparenz für Investitionsentscheidungen und Planungsverfahren.
Rechtsgrundlage:
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB)
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Für die Vorbereitung und Realisierung von öffentlichen Bauvorhaben, die sich aus den Zielvorgaben des Rahmenplans ergeben, sind öffentlichen Mitteln für Grunderwerb, Planung und Herstellung sowie Koordination erforderlich. Die Maßnahmen sind Bestandteil der zwischen dem Bezirksamt Mitte und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abgestimmten Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt. Zur Finanzierung werden überwiegend Städtebauförderungsmittel, Sanierungsförderungsmittel und Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen zur Verfügung gestellt.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Anlagen
Gesamtbericht zur Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans (Rahmenplan 2018) für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt.
Berichtsbestandteile:
Anlagen:
Berlin, 07.05.2019
Bezirksbürgermeister von Dassel |
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