Drucksache - 1906/V
Ich frage das Bezirksamt: 1.Auf welchen Baufeldern gemäß Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 1-67 befinden sich die Grundstücksteile, die kürzlich vom Vorhabenträger des Bauvorhabens „Lehrter Straße Mittelbereich“, der Groth-Gruppe, verkauft wurden?
2.Ist es zutreffend, dass in den Gebäude auf den unter 1. erfragten Grundstückteilen keine Mietwohnungen angeboten werden sollen?
3.Sollten die geplanten Nutzungen keine Mietwohnungen sein und trotzdem den Vereinbarungen zum Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 1-67 nicht zuwiderlaufen, welche Regelungen in Durchführungsverträgen wird das Bezirksamt zukünftig ändern, um sicherzustellen, dass geplante Mietwohnungen nicht am Ende Co-Living-Apartments werden?
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