Drucksache - 1872/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1872/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Antisemitismusprävention vorantreiben Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1872/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, dass das vom Senat beschlossene Berliner Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention im Bezirk Mitte zeitnah umgesetzt wird.
Dabei soll das Bezirksamt aktiv Vorschläge zur Auswahl der Träger einbringen. Eine Beratung durch die Jüdische Gemeinde zu Berlin, das „Jüdische Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA)“ und die „Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS)“ erachten wir für sinnvoll.
Das Bezirksamt hat am 28.07.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Bezirksamt Mitte von Berlin begrüßt ausdrücklich, dass der Senat mit dem Berliner Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention ein klares Zeichen an die von Antisemitismus Betroffenen sendet und seine Anstrengungen gegen den zunehmenden Antisemitismus in Berlin verstärkt. Dabei legt das Landeskonzept Schwerpunkte auf Schulungen des pädagogischen Personals an Schulen und Kitas, die Sensibilisierung von Justiz und Polizei, die Förderung jüdischer Kultur und von Gedenkstätten und Einrichtungen der Erinnerungskultur, Stärkung der Forschung und Wissenschaft zu Antisemitismus sowie die Förderung und Vernetzung von Projekten und Trägern der Antidiskriminierungsarbeit. Im Landeskonzept werden außerdem bereits umgesetzte Maßnahmen beschrieben und den einzelnen Handlungsfeldern zugeordnet, darunter auch im Bezirk Mitte umgesetzte Maßnahmen, wie z.B. die Registerstelle Mitte oder einzelne im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ geförderte Projekte. Darüber hinaus sieht das Landeskonzept keine konkreten Maßnahmen vor, die die Bezirke betreffen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 28 .07.2020 Bezirksbürgermeister von Dassel
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