Drucksache - 1859/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900 Schul- und Sportamt Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1859/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Entwurf einer Strategie für die anstehende Digitalisierung der Schulen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 07.05.2019 folgendes Auskunftsverlangen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1859/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, eine Strategie für eine nachhaltige, ökologische und sinnvolle Ausstattung der Schulen zur anstehenden Digitalisierung in Berlin-Mitte zu erarbeiten.
Das Bezirksamt hat am 07.07.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Im eEducation Berlin Masterplan sind die Vorgaben für die Digitalisierung an Schulen beschrieben.
Weiterhin hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Sen BJF) vier Prioritäten festgelegt die sukzessive abgearbeitet, bzw. an jede Schule vor Ort angepasst und für den Schulträger verpflichtend angewandt werden müssen:
- Priorität 1 ist der LAN-Ausbau und die Beschaffung des edukativen Servers. - Priorität 2 ist der Ausbau des W-LAN-Netzes. - Priorität 3 ist die Anschaffung von Präsentationstechnik (z. B. SMART-Boards) und stationären Endgeräten. - Priorität 4 ist die Anschaffung mobiler Endgeräte.
Bei dem LAN-Ausbau (Priorität 1) wurden durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Standards für Klassen-, Fach- und Aufenthaltsräumen sowie für Vorbereitungsräume definiert. Der Standard für Klassen-, Fach- und Aufenthaltsräume sieht jeweils fünf Netzwerkdoppeldosen vor. Je nachdem, wie die einzelnen Schulen ausgestattet sind, kann im Einzelfall hiervon Abstand genommen werden. Für die Abweichung können zum Beispiel bauliche Voraussetzung der Grund sein. Wenn bereits vier Netzwerkdoppeldosen in den Räumen vorhanden sind, wird auf die Baumaßnahme verzichtet oder wenn sich auf der einen Seite des Raumes ein Einbauschrank befindet. Hier kann das Klassenzimmer nicht gespiegelt werden und somit wird kein LAN-Netzwerk im hinteren Bereich des Klassen-, Fach- bzw. Aufenthaltsraum benötigt. Der Standard für die Vorbereitungsräume sind drei Netzwerkdoppeldosen.
Die Schulen können sich gegen den W-LAN-Ausbau (Priorität 2) entscheiden und sich direkt für die Anschaffung von Präsentationstechnik oder stationären Endgeräten (Priorität 3) entscheiden. Hier muss jedoch berücksichtigt werden, dass sobald sich die Schulen gegen den W‑LAN-Ausbau entscheiden, sie auch automatisch auf die Anschaffung von mobilen Endgeräten (Priorität 4) aus den Digitalpaktmitteln verzichten.
Dies ist unter Berücksichtigung der hohen Kosten für den LAN-Ausbau nicht weiter problematisch. In diesen Fällen ist es tatsächlich wirtschaftlicher, die Restmittel in die Präsentationstechnik zu investieren.
Die Schulen bekommen 100.000,00 € pro Schule plus 330,00 € pro Schülerin/Schüler. Als Grundlage für die Schülerzahl wurden die Zahlen des Schuljahres 2018/2019 belastet. Dies ergibt für den Bezirk Mitte die Gesamtsumme von 13.695.500,00 €, verteilt auf 51 Schulen. Die Finanzierung erfolgt vor allem aus Mitteln des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“, die verteilt über mehrere Jahre ausgegeben werden.
Durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist die Verfahrensweise vorgegeben. Das Verfahren richtet sich nach der am 30. Oktober 2019 bekannt gemachten Förderrichtlinie „Maßnahmen im Land Berlin zur Umsetzung Digital Pakt Schule 2019 bis 2024“. Für das Jahr 2020 hat sich das Bezirksamt vorgenommen, bereits 15% der zur Verfügung stehenden Mittel für Vorhaben in den Schulen festzulegen. Das Bezirksamt Mitte verschafft sich zunächst einen Gesamtüberblick, in dem jede Schule begangen wird um bauliche Voraussetzungen und Bedarfe jeder einzelnen Schule zu prüfen. Dann werden weitere Faktoren, wie zum Beispiel der Denkmalschutz, geprüft. Sobald diese Faktoren feststehen, können von der seit 01.04.2020 im Aufbau befindlichen Arbeitsgruppe Kriterien erarbeitet werden um die Reihenfolge zur Beauftragung der einzelnen Schulen festzustellen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht.
Die Beschaffung der IT-Ausstattung erfolgt zentral über das ITDZ. Für die IT-Ausstattung der allgemein bildenden Schulen im Land Berlin wurden Ausstattungsmodule durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und dem Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) entwickelt.
Um eine kostengünstige technische IT-Betreuung zu ermöglichen, sollen die Computer durch geeignete, bevorzugt zentral administrierbare technische Vorrichtungen vor unerwünschten, nachhaltigen Veränderungen der Gerätekonfiguration geschützt werden. Über die Beschaffung von IT und deren datenmäßige Anbindung (kabelgebunden, drahtlos) entscheidet die Schule im Einvernehmen mit dem bezirklichen Schulträger. Eine Beratung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. In Fragen der IT-Ausstattung für den unterrichtlichen Einsatz berät das LISUM.
Das LISUM kann im Rahmen der IT-Qualifizierungsmaßnahmen für das Land Berlin Kooperationen mit externen Anbietern eingehen und ist für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit verantwortlich. A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 2020 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek |
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |