Drucksache - 1847/V  

 
 
Betreff: Vier Augen sehen mehr als zwei: Begehung von Wohnungslosenunterkünften gemeinsam mit Wohnungslosen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Gesundheit Entscheidung
18.06.2019 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt   
13.08.2019 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.09.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 07.05.2019
2. BE SozGes vom 13.08.2019
3. Beschluss vom 05.09.2019
4. VzK SB vom 20.10.2021
5. Anl.1 DS 1784/V SB
6. Anl.2 Bericht Breitenbach Fischer aus wohnungslos
7. Anl.3 BUL Mindeststandards
8. Anl.4 01/2018 Bezirkseigene Mindeststandards

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 02.02.2021

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600             

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1847/V 

Mitte von Berlin 

 

_____________________________________________________________________________ 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Vier Augen sehen mehr als zwei: Begehung von Wohnungslosenunterkünften gemeinsam mit Wohnungslosen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.09.2019 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1847/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht seine Erkenntnisse, weshalb eine beachtliche Zahl obdachloser Menschen Wohnungslosenunterkünfte ablehnen, zu vertiefen. Insbesondere soll hierbei verstärkt der Blick auf etwaige negative Vorkommnisse und Missstände in Wohnungslosenunterkünften gerichtet werden.

In diesem Zusammenhang wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, inwieweit es grundsätzlich

ein geeigneter Weg sein kann, Begehungen und Kontrollen von Wohnungslosenunterkünften

und Vertragshostels in Mitte zukünftig gemeinsam im Tandem mit (idealerweise ehemals)

Wohnungslosen durchzuführen. Idealerweise sollte die Prüfung im Rahmen eines

Modellversuchs erprobt werden. Dafür könnte ein Aufruf an die im Bezirk tätigen

Wohlfahrtsorganisationen und weitere Träger der Wohnungslosenhilfe ergehen, welche in

Frage kommende Personen dafür angesprochen werden sollen. Für die so gewonnenen

Expertinnen und Experten ist eine Aufwandsentschädigung vorzusehen. Mit in Frage

kommenden Personen ist zunächst ein Vorgespräch zu führen, die gemeinsamen Besuche

sollen im Nachgang gemeinsam ausgewertet werden, wobei das Votum der ExperInnen –

sofern abweichend vom Bezirksamt – als solches gekennzeichnet dokumentiert werden soll.

 

Das Bezirksamt hat am 16.02.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen

 

Wie bereits aus dem Bericht zur DS 1784/V (s. Anlage 1) hervorgeht, verfolgt das Amt für Soziales schon länger die Idee, eine verbesserte Datenlage über die Anzahl, Lebensumstände und Bedürfnisse der obdachlosen Menschen zu erreichen. Daraus sollen u.a. Erkenntnisse gewonnen werden, warum Hilfeangebote der Sozialen Wohnhilfe sowie der Trägerlandschaft und auch Unterbringungsmöglichkeiten nicht angenommen werden. Wie im Bericht zur DS 1784/V geschildert wurde, lassen sich Daten über obdachlose Personen vor allem erheben aus:

 

-          den Statistiken der Fachstelle für Soziale Wohnhilfe inkl. der aufsuchenden Sozialarbeit,

-          den bisherigen und weiteren Zählungen im Rahmen der „Nacht der Solidarität“,

-          den Statistiken der Kältehilfe,

-          dem im Jahr 2020 im Auftrag des Amtes für Soziales durchgeführten Clearing auf öffentlichen Plätzen und insbesondere

-          der geplanten für alle Wohnungslosentagesstätten verpflichtenden Datenerfassung, die in den Zuwendungsbescheid mitaufgenommen werden soll, sofern keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen dem entgegenstehen.

Gerade von der Erfassung von Daten über die Wohnungslosentagesstätten erhofft sich das Amt für Soziales schnell zu erhebende und verwertbare Erkenntnisse, um Hilfeangebote weiterentwickeln und den betroffenen Menschen noch zielgerichteter helfen zu können, ihre Notlage zu überwinden. Eine Wohnungslosentagesstätte bietet zwar ein niedrigschwelliges anonymes Angebot, ist aber noch am ehesten geeignet, die Hemmnisse einer Befragung zu überwinden sowie einen Zugang zu den obdachlosen Personen und damit zu ihren Problemen, Bedürfnissen und Wünschen zu erhalten.

Um die notwendigen Daten über die Anzahl, Lebensumstände und Bedürfnisse der obdachlosen Menschen in den Wohnungslosentagesstätten erfassen zu können, sollte ein anonymisierter Fragebogen nach den bisherigen Vorstellungen des Amtes für Soziales folgende Parameter enthalten:

 

  • Anzahl der Besucher*innen insgesamt
  • Anzahl der Besuche (Anzahl der Besuche pro Tag, Anzahl der Besuche pro Besucher*in)
  • Alter
  • Geschlecht
  • Herkunftsland
  • Bildungsgrad
  • Individuelle finanzielle Situation
  • Bekommen die Besucher*innen Sozialleistungen/andere Hilfen?
  • Art des Wohnungsnotfalls (wohnungslos, von Wohnungslosigkeit bedroht, prekäre Wohnsituation)
  • Dauer der Obdachlosigkeit
  • Ursache der Obdachlosigkeit
  • Gesundheitliche Selbsteinschätzung
  • Notwendigkeit einer ärztlichen Versorgung?
  • Körperliche/geistige Beeinträchtigungen der Besucher*innen (z. B. Rollstuhl, Psychose, seelische Beeinträchtigungen)
  • Ggf. Anzahl der Kinder
  • Haustiere
  • Nutzung der bisherigen Angebote, auch Übernachtungsangebote
  • Was muss getan werden, dass Besucher*innen Hilfe annehmen, vor allem auch vom Bezirksamt?
  • Bedürfnisse (neue Angebote?)
  • Was benötigt der Träger

 

Diese Kriterien müssen dann um Fragen zur Einrichtung selbst (z.B. Anzahl der Plätze, Anzahl ehrenamtlicher Helfer*innen etc.) ergänzt werden.

Wie das Amt für Soziales aus den Sachberichten der Wohnungslosentagesstätten im Rahmen des Zuwendungsverfahrens weiß, erheben die Tagesstätten bereits teilweise sehr umfangreiche Daten über ihre Besucher*innen, um ihre eigene Arbeit danach auszurichten.

Dies möchte das Amt für Soziales nutzen und hat sich daher bereits 2020 mit den Wohnungslosentagesstätten in Verbindung gesetzt, um den Parameterkatalog abgleichen und vereinheitlichen zu können. Es soll eine für alle Wohnungslosentagesstätten verbindliche Mustererfassung entworfen werden, deren Verpflichtung mit in den Zuwendungsbescheid aufgenommen werden soll, sofern keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen. Wegen der Corona-Pandemie und den daraus folgenden wichtigeren Problemlösungen und Sorgen der Wohnungslosentagesstätten ist das Thema im Jahr 2020 leider ins Stocken geraten, wurde jetzt aber wiederaufgenommen. Sobald dem Amt für Soziales hier alle Zuarbeiten der Wohnungslosentagesstätten vorliegen und ausgewertet werden konnten, wird der Bezirksverordnetenversammlung im Rahmen der noch ausstehenden DS 2282/V abschließend berichtet.

Unabhängig von den Ergebnissen einer Befragung der obdachlosen Personen in den Wohnungslosentagesstätten lässt sich nach den Erfahrungen und Erkenntnissen der Aufsuchenden Sozialarbeit hinsichtlich einer Ablehnung der Wohnungslosenunterkünfte jedoch schon jetzt eine klare Tendenz erkennen. Die Betroffenen lehnen nach Einschätzung der Aufsuchenden Sozialarbeit zum großen Teil eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften grundsätzlich ab undnschen sich eigene Wohnungen, um ein selbstbestimmtes Leben hren zu können.

Das spiegelt sich auch in einem jüngst in der Zeitschrift „wohnungslos“ (Verlag BAG Wohnungslosenhilfe e. V. Berlin, 62. Jahrgang, Ausgabe 04/20, Seite 109 bis 113, s. Anlage 2) veröffentlichten Bericht „Housing for all - Berlin braucht einen Masterplan, um Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Berlin bis 2030 zu beenden“ von Senatorin Elke Breitenbach und Staatssekretär Alexander Fischer wider.  Sie fordern darin bis 2030 u.a. eine „Generalrevision“ der Berliner Wohnungslosenpolitik, die einen Paradigmenwechsel beinhalten soll. Danach sollen wohnungslose Menschen zuallererst Wohnungen bekommen und die Sozialen Wohnhilfen der Bezirke nicht länger Betten in Gemeinschaftsunterkünften, sondern Wohnungen zuweisen. „Housing First“ soll zum Regelansatz der Berliner Wohnungshilfe werden.

Diesbezügliche vom Senat geförderte „Housing First Projekte“ mit den Trägern „Sozialdienst katholischer Frauen“ und der „Stadtmission“ in Verbindung mit der „neuen Chance“, weisen punktuell erste Erfolge auf. Leider lässt der derzeitig schwierige Berliner Wohnungsmarkt eine Versorgung aller obdachlosen Personen mit eigenen Wohnungen nicht zu.

Neben der häufig klaren Aussage, sich nur in Wohnungen und nicht in Gemeinschaftsunterkünfte unterbringen zu lassen, erhält die Aufsuchende Sozialarbeit in Ihrem täglichen Umgang und teilweise intensivem Kontakt mit obdachlosen Personen auch Informationen über deren Wünsche und Bedürfnisse. Diese werden automatisch in das Amt für Soziales hineingetragen und führen dort zur Modifikation der konzeptionellen Arbeit. Beispielsweise hat sich auf diese Weise die Idee der „Mittelschwelligkeit“ entwickelt, die über die „Komm-Struktur“ der niedrigschwelligen Angebote hinausgeht durch:

 

          persönliche Ansprache und Aufklärung über mögliche Hilfsangebote,

          das Erfassen von Daten und Vermittlung von Angeboten ohne Verpflichtung, die Obdachlosigkeit schnell zu beenden,

          Prüfen von möglichen Hilfsangeboten zum Lebensunterhalt, der Pflege oder Eingliederungshilfe etc.,

          Schaffen von Anreizen, das System zu nutzen,

          Förderung spezieller Angebote, die eine Betreuung im System unterstützen.

 

Das in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Mitte, der Berliner Stadtmission und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales geschaffene Angebot der „Unterbringung zur Anspruchsklärung“ (UzA) basiert auf diesem mittelschwelligen Konzept, entspricht den Wünschen vieler Betroffener nach umfassenderer Betreuung in den Unterkünften und zeigt erste Erfolge.

Seit Beginn der UzA wurden im Jahr 2020 u.a. auch insgesamt 19 Personen (4 weibliche und 15 männliche) von der Aufsuchenden Sozialarbeit der Sozialen Wohnhilfe im Rahmen der Mittelschwelligkeit betreut. Davon haben 5 männliche Bewohner die UzA freiwillig oder wegen eines Hausverbots verlassen. 4 weibliche und 3 männliche Betroffene konnten erfolgreich vermittelt werden. Dabei bedeutet erfolgreiche Vermittlung die Vermittlung zu/in:

 

-          Sozialen Wohnhilfen / ASOG Unterbringung,

-          Psychiatrische Klinik,

-          Hostels auf eigene Kosten bei zu hohem Einkommen/Rente oder Ablehnung einer ASOG-Unterbringung,

-          Ankunftszentrum zur Durchführung des Asylverfahrens.

 

Mit Stand vom 12.01.2021 betreut die Aufsuchende Sozialarbeit 2 weibliche und 9 männliche Personen in der UzA und bemüht sich in einem langwierigen Prozess der Betreuung und Vertrauensbildung um deren Überführung ins bestehende Hilfesystem.

Neben der mobilen Sozialarbeit des Amtes für Soziales sind auch die Stadtmission selbst und noch weitere Träger gehalten, den Klient*innen „mittelschwellige“ Angebote zu machen.

Angesichts der hohen Akzeptanz seitens der obdachlosen Personen und der positiven Effekte ist der Bezirk bestrebt, das Angebot der UzA mit der Komponente der Mittelschwelligkeit in dieser oder ähnlicher Form auch über die Kältehilfesaison hinaus zu verstetigen.

Die Erfahrungen der Sozialen Wohnhilfe insgesamt zeigen über die Erkenntnisse der Aufsuchenden Sozialarbeit hinaus, dass in der Regel keine negativen Vorkommnisse oder Missstände die Gründe dafür sind, weshalb der Bezug einer Wohnungslosenunterkunft oder der Verbleib in selbiger abgelehnt werden. Meistens ist die Frage von Wichtigkeit, wie komfortabel eine Unterkunft ist, zumal es solche gibt, die anstelle von Gemeinschaftsbäder und Gemeinschaftsküchen wohnungsähnliche Einheiten aufweisen. Bei der ordnungsbehördlichen Unterbringung nach dem ASOG in eine Obdachlosenunterkunft handelt es sich aber keinesfalls um die Zurverfügungstellung von „Ersatzwohnraum“.  Die Einweisung soll die aktuelle und zeitlich befristete Notlage beseitigen und ein sog. „zivilisatorisches Minimum“ gewährleisten. Ein Anspruch auf „komfortablen Wohnraum“ besteht daher nicht, auch wenn sein Vorhandensein für alle wünschenswert wäre.

 

Im Bezirk Mitte stehen derzeitr die Unterbringung verschiedene Unterkünfte zur Verfügung:

  • Vertragsfreie Einrichtungen der Berliner Unterbringungsstelle (BUL)
  • Vertragseinrichtungen des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
  • Kooperationseinrichtungen (Vertragshostels gibt es nicht mehr)
  • Anbieter über den sogenannten freien Markt“, z.B. Hostels

 

Während für die Vertragseinrichtungen des LAF keine Zuständigkeit vorliegt, werden die vertragsfreien Einrichtungen der BUL mindestens einmal pro Jahr von der bezirklichen Heimbegehung geprüft. Hierbei gelten noch immer die dafür festgelegten Mindeststandards (s. Anlage 3). Da die Kooperationseinrichtungen und die Unterkünfte auf dem „freien Markt“ nicht zu den ASOG-Unterkünften, sondern zu den Hotelbetrieben zählen und damit nicht den BUL-Standards unterliegen, hat das Bezirksamt Mitte im Januar 2018 eigene Mindeststandards (s. Anlage 4) beschlossen. Auf deren Basis prüft die ordnungsrechtliche Unterbringung der Sozialen Wohnhilfe diese Unterkünfte und achtet im Sinne der Bewohner*innen sehr genau auf deren Einhaltung. Bei den Begehungen wird auch immer den Hinweisen und Anregungen für Verbesserungen sowohl seitens der Bewohner*innen als auch der Aufsuchenden Sozialarbeit nachgegangen und der Betreiber um Umsetzung gebeten. Bei Nichteinhaltung der Anforderungen kann es dazu kommen, dass Unterkünfte seitens des Sozialamtes Mitte nicht mehr belegt werden. Es ist geplant, die bezirklichen Mindeststandards bereits jetzt an die in Entwürfen vorliegenden Standards der Gesamtstädtischen Unterbringungssteuerung (GStU) anzupassen.

 

Über die grundsätzliche Prüfung hinaus wird das Amt für Soziales nach Beschwerden tätig, wobei festgestellte Mängel unter Fristsetzung in der Regel kurzfristig behoben werden.

Die Zuständigkeit für die Qualitätssicherung wird im Rahmen der GStU künftig an die Serviceeinheit GStU übergehen. Neben der Erfüllung der Mindeststandards müssen auch ASOG-Unterkünfte nach §36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) strenge Hygienestandards einhalten und unterliegen dabei der infektionshygienischen Überwachung durch das zuständige Gesundheitsamt. Nachdem die Begehungen während der ersten Corona-Welle im Jahr 2020 ausgesetzt werden mussten und im Sommer mit aussagekräftigen Fotodokumentationen nachgeholt wurden, stehen derzeit keine Begehungen an.

Der Bezirk verfügt damit über ein dichtes Netz von Kontrollen durch Fachleute. Hierbei hält das Amt für Soziales es nicht für zielführend, einen Modellversuch zu starten, der eine Begehung der Wohnungslosenunterkünfte in Tandem mit einer selbst betroffenen Person vorsieht. Der Hauptgrund, weshalb eine beachtliche Zahl obdachloser Menschen Wohnungslosenunterkünfte ablehnt, ist nach Einschätzung des Sozialamtes in der Art der Unterkünfte als Gemeinschaftsunterkunft begründet. Abhilfe kann diesbezüglich nur eine grundlegende Veränderung in der Berliner Wohnungslosenpolitik schaffen, wie sie von Senatorin Breitenbach und Staatssekretär Fischer in ihrem obengenannten Bericht “Housing for all - Berlin braucht einen Masterplan, um Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Berlin bis 2030 zu beenden“ bis 2030 gefordert wurde.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

 § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

 a.  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

  keine
 

 b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

  keine
 

Berlin, den 16.02.2021

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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