Drucksache - 1798/V  

 
 
Betreff: Bürgerämter auch für Bürger mit Seheinschränkungen nutzerfreundlich gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper, Fritz und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
21.03.2019 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) überwiesen   
Bürgerdienste und Wohnen Entscheidung
28.03.2019 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 12.03.2019
2. Antrag CDU vom 12.03.2019
3. BE BüdEWohn vom 28.03.2019
4. Beschluss vom 16.05.2019
5. VzK SB vom 03.11.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 27.10.2021

Jugend, Familie und Bürgerdienste Tel.: 23700

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  1798/V

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Bürgerämter auch für Bürger mit Seheinschränkungen nutzerfreundlich gestalten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.05.2019 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1798/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob alle Bürgerämter des Bezirkes über ausreichend große und gut leserliche Anzeigetafeln (Anzeige Wartenummern etc.) in den Wartebereichen verfügen.

Sofern hier ein Verbesserungspotenzial festzustellen ist, wird das Bezirksamt ersucht, diese Anzeigetafeln auszutauschen.

Des Weiteren wird das Bezirksamt aufgefordert, dass alle verglasten Türen/ Durchgänge in den Bürgerämtern mit Hinweisschildern versehen werden, sodass Bürger mit

Seheinschränkungen nicht gegen diese laufen und sich ggf. verletzen.

 

Das Bezirksamt hat am 02.11.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung nachfolgenden Bericht als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben.

 

Die Wartebereiche der Bürgeramtsstandorte des Bezirksamtes Mitte von Berlin sind mit nachstehenden Monitoren zwecks Aufruf der wartenden Terminkunden gem. der Größe des jeweiligen Wartebereiches angemessen ausgestattet:

 

Bürgerämter Mathilde-Jacob-Pl. 1 = 2 Monitore mit 125 cm Bildschirmdiagonale

Bürgeramt Osloer Str. 36 = 2 Monitore mit 140 cm Bildschirmdiagonale

Bürgeramt Karl-Marx-Allee 31 = 2 Monitore mit 125 cm Bildschirmdiagonale 

Bürgeramt Klosterstr. 71 = 2 Monitore mit 125 cm Bildschirmdiagonale.

 

Diese Größen sind Standardgrößen der vom ITDZ-Berlin als Verfahrensverantwortlicher für das Zeitmanagementsystem (ZMS) der Berliner Bürgerämter beschafften Monitore für die Aufrufanlagen in allen Bürgerämtern.

 

 

Bereits in 2013 hat die Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Mitte von Berlin ein Schreiben an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit der Aufforderung gerichtet, diese Monitore auch mit einem Sprachmodul zwecks zusätzlicher Möglichkeit des verbalen Aufrufs ausstatten zu lassen.

Dies wurde von der Senatsverwaltung unter Hinweis auf die weiterhin lediglich beschränkte Ausstattungsmöglichkeit der Monitore seitens des ITDZ und des von dort beauftragten Heinrich-Hertz-Instituts Fraunhofer abgelehnt.  

Bislang erklingt zusätzlich beim Aufruf als akustisches Signal ein Gongton.

Der Betrieb dieser Monitore verlief bislang weitestgehend beschwerdefrei.

Lediglich 2 Beschwerden hinsichtlich der schlechten visuellen Wahrnehmung der auf den Monitoren angezeigten Hinweise beim Aufruf sind dem Bürgeramt seit Inbetriebnahme bekannt geworden.

Die verglasten Türen innerhalb der Bürgeramtsstandorte sind mittlerweile gut sichtbar mit diversen Informationsblättern beklebt oder stehen während des Dienstbetriebs offen, so dass von Glastüren in den Bürgerämtern auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen keine Unfallgefahr ausgehen kann.  

A)      Rechtsgrundlage

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 02.11.2021

Bezirksstadträtin Reiser Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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