Drucksache - 1773/V
Wir fragen das Bezirksamt:
Vor dem Hintergrund, dass für das Grundstück Schmidstraße 6 - dass der Bezirk seit Jahren als Standort für bezirkliche soziale Infrastruktur vorsieht, bisher aber ersichtlich noch keine nachhaltigen planungsrechtlichen Bemühungen zur Umsetzung unternommen hat - am 21.01.2019 ein Bauvorbescheid für den „Neubau Wohnanlage mit 5 Vollgeschossen und TG“ genehmigt wurde, frage ich das Bezirksamt
1. Sieht das Bezirksamt weiterhin die Erfordernisse, dass Grundstück Schmidstraße 6 für die Deckung dringend benötigter Infrastrukturbedarfe im unterversorgten Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt anzukaufen? (vergl. Antwort auf GA 1292/V)
2. Liegen inzwischen die Ergebnisse der beauftragten Bedarfsanalyse, die eine wesentliche Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren 1-100ab sind, vor, und mit welchem Ergebnis erfolgte die Auswertung und Bearbeitung der Ergebnisse? 2a. Wenn ja, seit wann und wann wurde für das Bebauungsplanverfahren 1-100ab daraufhin weitergeführt (frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB)? 2b) Wenn nein, warum nicht und wann soll die Bedarfsanalyse und das Ergebnis der Auswertung und Bearbeitung vorliegen?
3. Ist davon auszugehen, dass der Bezirk nach erteiltem Baurecht durch den genehmigten Bauvorbescheid bei einem Ankauf einen höheren Grundstückspreis zahlen muss, als wenn er das Grundstück ohne Baurecht gekauft hätte? 3a. Wenn ja, mit welcher Differenz muss dabei gerechnet werden? 3b. Wenn nein, warum nicht?
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