Drucksache - 1767/V
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .02.2019 Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 3 2200
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1767/V
Vorlage – zur Beschlussfassung – über den Entwurf der Anmeldungen für die Investitionsplanung 2019 bis 2023
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem als Anlage zu dieser Vorlage beigefügtem Entwurf der Anmeldungen des Bezirks Mitte für die Investitionsplanung 2019 bis 2023 wird zugestimmt. Dieser ist bei der Senatsverwaltung für Finanzen einzureichen.
A) Begründung:
Nach § 31 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 der Ausführungsvorschriften zu § 31 Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 und 4.1 AV § 31 LHO Anmeldungen einzureichen.
Grundlage für die Aufstellung der Investitionsplanung 2019 bis 2023 bildet die Beschlussfassung des Senats vom 04. September 2018 über die Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022 einschließlich des entsprechenden Investitionsprogramms.
Die Anmeldungen zur Investitionsplanung gliedern sich in folgende Bereiche:
1. Baumaßnahmen der pauschalen Zuweisung (Anlage 1)
Zu den Baumaßnahmen der pauschalen Zuweisung gehören alle Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€. Dazu zählen auch die erstmals für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022 angemeldeten Maßnahmen der Berliner Schulbauinitiative (BSO) und der Kauf von Grundstücken.
Dem Bezirk Mitte wurden zur Finanzierung der o.g. Sachverhalte für die Haushaltsjahre 2020 bis 2023 jeweils 7.060 T€ pro Jahr zugewiesen. Aufgrund der zahlreichen Anmeldungen von Baumaßnahmen durch die Ämter, wird von der Möglichkeit bis zu 20 % der zugewiesenen Pauschale in Mittel der baulichen Unterhaltung umzuwandeln, keinen Gebrauch gemacht. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Bezirk Mitte mit einer Basiskorrektur für Überschreitungen der pauschalen Zuweisung rechnen kann, ist die Einhaltung der pauschalen Zuweisung erforderlich. Dem liegen folgende Erwägungen zugrunde:
Gemäß Aufstellungsrundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zum Doppel-haushalt 2020/2021 sind zusätzliche Aufwendungen für Investitionen nur dann basis-korrigierbar, wenn:
Die Erfüllung dieser Kriterien ist für den Bezirk Mitte nicht erreichbar. Die Inanspruchnahme der Investitionspauschale lag in den vergangenen fünf Jahren im Mittel bei rd. 17,89 %. Da begonnene Baumaßnahmen aus der stetig angewachsenen Rücklage ausfinanziert werden müssen, die „Rücklage FM“ bis 30.06.2020 aufgelöst werden muss und zudem zusätzliche Mittel z.B. für die Bauunterhaltung in Schulen zur Verfügung stehen, sind die Kapazitäten in den bauenden Ämtern nahezu erschöpft, so dass eine signifikante Erhöhung der Verwendungsquote nicht möglich erscheint. Selbst wenn diese Quote erzielt werden könnte, müssten darüber hinaus Maßnahmen nach Buchstabe b den Schwellenwert von 35 % erreichen. Wäre das nicht der Fall, dann würde der Bezirk die Mehrausgaben selbst tragen müssen.
Für die Investitionsplanung 2019 bis 2023 wurden von den Ämtern Maßnahmen im Rahmen der pauschalen Zuweisung angemeldet, die folgende finanzielle Auswirkungen haben:
Zur Auflösung der Fehlbeträge wurden Maßnahmen verschoben, aus der Rücklage ausfinanziert und/oder bei Neuberechnung der Gesamtkosten ggf. in die gezielte Zuweisung umgegliedert. Darüber hinaus konnten zahlreiche Maßnahmen nicht in der Investitionsplanung berücksichtigt werden (siehe Anlage 1 „nein“). In die Investitionsplanung aufgenommen wurden zunächst alle Maßnahmen, die bereits begonnen wurden oder eine Veranschlagung im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 aufwiesen und bei denen bereits Bauplanungsunterlagen (BPU) vorlagen bzw. kurz vor der Fertigstellung standen sowie Maßnahmen, die in der Baumaßnahmeplanung 2019 der Kategorie I oder II zugeordnet wurden. Die danach verbleibenden Mittel wurden an die nicht aufgenommenen Baumaßnahmen nach höchster Priorität vergeben (siehe Anlage 1 „ja“).
2. Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung (Anlage 2)
Sofern die Gesamtkosten für Baumaßnahmen über 5.500 T€ liegen werden die Investitionsmittel gezielt zugewiesen. In gesonderten Fällen können auch Mittel gezielt zugewiesen werden, wenn diese Grenze unterschritten wird (z.B. „Grundinstandsetzung des Innenbereiches des Turmbaus des Französischen Doms“). Für einige, als pauschale Zuweisung angemeldete Maßnahmen, wurden die Gesamtkosten neu ermittelt. Sofern diese die 5.500 T€-Grenze überschritten haben, werden diese als gezielte Zuweisung angemeldet (siehe „Maßnahme wechselt aus pauschaler Zuweisung“ in der Anlage 2). Diese werden von der Senatsverwaltung für Finanzen in der Regel als „alte Maßnahme“ anerkannt und können daher wie in der BSO- Anmeldung 2018-2022 beginnen. Neubaumaßnahmen und Gesamtsanierungen aus dem BSO-Programm, mit Gesamtkosten ab 10 Mio €, die nicht bereits im Bezirk veranschlagt worden sind, sollen gem. Nr. 4.5 des 1. AR 19/23 Bez. vom 07.11.2018 künftig in den Kapiteln 2710 bzw. 2712 etatisiert werden, sofern der Bezirk nicht in der Lage ist, diese Baumaßnahmen selbst zu realisieren. Diese Maßnahmen sind daher nicht Bestandteil der Anlage 2 und können der Aufstellung in Anlage 5 entnommen werden.
Die finanziellen Auswirkungen von zugewiesenen zu angemeldeten Mitteln der gezielten Zuweisung stellen sich wie folgt dar:
Die Ausgaben für die angemeldeten Maßnahmen übersteigen die zugewiesenen Beträge um ein Vielfaches. Ob und in welcher Höhe diese Maßnahmen berücksichtigt werden, entscheidet die Senatsverwaltung für Finanzen.
3. Anmeldung von investiven Beschaffungen des Ausgabefeldes A05 (Anlage 3) (bewegliche Sachen)
Die Anmeldung von investiven Beschaffungen ist Bestandteil der Finanzplanung. Diese werden nicht gesondert zugewiesen, sondern müssen aus der Globalsumme finanziert werden und stehen somit unter einem Finanzierungsvorbehalt. Im Gegensatz zu den Ansätzen der pauschalen und gezielten Zuweisung dürfen diese während der Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/2021verändert werden. Investive Beschaffungen werden in der Regel für die Jahre des Doppelhaushalts angemeldet. Sofern es Anmeldungen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 gab und diese unter 100 T€ lagen, wurden die Maßnahmen gem. Nr. 6.3 Aufstellungs-rundschreiben für das Investitionsprogramm 2019 bis 2023 bei 4500/81178 zusammen-gefasst. 4. Sonstige Investitionen (Anlage 4) Die sonstigen Investitionen untergliedern sich in:
4.1 Darlehen Die Mittel für Darlehen werden mit der Globalsumme gesondert zugewiesen. Sie gehören zum Z-Teil und werden zu 100 Prozent basiskorrigiert.
4.2 Kauf von Wertpapieren für Stiftungen Stiftungsmittel werden im Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen veranschlagt.
4.3 übrige Investitionen Hier wurde der Bezirkszuschuss zum Ausbau der Tagespflege im Rahmen der Investitionsprogramme aufgenommen. Die Mittel werden nicht gesondert zugewiesen, sondern müssen aus der Globalsumme bereitgestellt werden. Die veranschlagten Infrastrukturmaßnahmen in Stadterneuerungsgebieten werden durch zweckgebundene Einnahmen und aus der Rücklage finanziert.
5. Maßnahmen, die nicht Bestandteil der bezirklichen Investitionsplanung sind und im Kapitel 2710/70900 erfasst werden (Anlage 5)
Sofern bei Baumaßnahmen der BSO mit Gesamtkosten ab 10 Mio € der Bezirk nicht in der Lage ist, diese zu realisieren und darüber hinaus noch nicht geklärt ist, ob die SenStadtWohn oder die HOWOGE diese Maßnahmen übernehmen kann, sind diese der Senatsverwaltung für Finanzen mitzuteilen und werden vorläufig in einem Sammeltitel des Kapitels 2710 erfasst. Die vom Bezirk angemeldeten Maßnahmen sind in der Anlage 5 aufgeführt.
B) Rechtsgrundlagen:
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Wie in den Anlagen 1 bis 4 dargestellt
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Berlin, den .02.2019
Bezirksbürgermeister von Dassel
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |