Drucksache - 1746/V
Ich frage das Bezirksamt:
Vorwort: Für ihre ein- bis dreijährigen Kinder haben Eltern nicht nur Anspruch auf einen Kita-Platz. Die Stadt muss unter Umständen auch dafür sorgen, dass die Kita so lange geöffnet hat, dass das die Eltern mit ihrer Arbeits- und Wegezeit vereinbaren können, entschied das Verwaltungsgericht Aachen (AZ: 8 L 700/18). Die Stadt sei verpflichtet, für das Kind einen Betreuungsplatz in einer Kita mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden zur Verfügung zu stellen.
1. Hat das Bezirksamt Kenntnis von der Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen?
2. Wie viele ähnlich gelagerten Rechtsstreitigkeiten sind beim Verwaltungsgericht Berlin bereits rechtshängig?
3. Inwieweit ist das Bezirksamt auf die Situation vorbereitet, insbesondere personell, wenn plötzlich die betreffende Kita länger geöffnet haben muss?
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