Drucksache - 1724/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900 Schul- und Sportamt Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1724/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Mittel für IuK im Fachbereich Schule den aktuellen Anforderungen anpassen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.10.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1724/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, die Planungen für Iuk im Fachbereich Schule so anzupassen, dass die Erwartung der elektronischen Schulverwaltung (eGovernment@School) bis Ende der Legislatur erreicht werden kann bzw. die Schulen für eine ordentliche Ausbildung in und an elektronischen Medien ausgestattet sind. In den Planungen ist zu berücksichtigen, dass durch den Digitalisierungspakt weitere Mittel zur Verfügung stehen könnten.
Das Bezirksamt hat am 25.02.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Projekt eGovernment@School wurde 2009 vom Berliner Senat ins Leben gerufen. 2015/16 fand eine Neuausrichtung der Projektstrategie statt. Anstatt einer dezentralen Lösung wird nun der Aufbau und den Betrieb einer zentralen IT-Plattform für die Verwaltungsarbeitsplätze aller öffentlichen Berliner Schulen verfolgt. Zu der IT-Plattform, der Zentralen Schulverwaltungsumgebung (ZSVU), gehören:
Im Schulgesetz verankert und durch den Beschluss des Lenkungsgremiums eGoverment@School konkretisiert, ist die Nutzung der Berliner LUSD (Berliner Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank) - für Schulen mit Primarstufen bis Februar 2020 - verbindlich.
In Folge dessen war es erforderlich die Planungen dahingehend anzupassen, dass die erforderliche Ertüchtigung der IT-Infrastruktur in den Verwaltungsbereichen an allen Schulstandorten gegeben ist.
Im Rahmen des Digitalpakts besteht zusätzlich die Möglichkeit für die Schulen aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ Fördermittel zu beantragen. Diese Investition dient dem Aus- und Aufbau der digitalen IT-Infrastruktur im edukativen Bereich, z. B. durch
Für die Laufzeit des DigitalPakts (bis 2024) steht jeder Schule somit ein zusätzliches Budget zu, das sich wie folgt zusammensetzt:
Sockelbetrag pro Schule von 100.000 Euro + (Schüleranzahl × Schülersatz von 330 Euro)
Die Verwendung der Mittel, die in der Regel als reine Strukturmittel dienen, befindet sich aktuell in der Planung, wurden aber auch zum Teil bereits für/ von 17 Schulen in Höhe von 194.000,- EUR abgerufen. Im weiteren Planungsverlauf ist es beabsichtigt, in diesem Zusammenhang, die Vernetzung der Schulen stückweise auf das Niveau der Vernetzungsrichtlinie für Neubauschulen anzuheben. Hier finden aktuell Gespräche und Termine an den Schulen statt. Parallel dazu, jedoch nicht förderfähig über die Mittel des Digitalpakts, dennoch Bestandteil der Planungen, ist die Betrachtung der Stromversorgung (Inhouse-Verkabelung und Stromzuleitungen [Hausanschluss]) an allen Schulstandorten.
Bezirkliche Haushaltsmittel zur Anpassung der digitalen Infrastruktur in Schulen in Ergänzung zu den Mitteln des Digitalpakts hat die BVV zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021 nicht gesondert beschlossen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit noch nicht zu beziffern.
keine Berlin, den .2020 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek
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