Drucksache - 1645/V  

 
 
Betreff: Fertigstellung der Uferpromenade
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPFraktion der FDP
Verfasser:Hemmer, Dietzsch, Roet 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA FDP vom 15.01.2019
2. Antwort vom 07.02.2019

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wann ist mit der vollständigen Fertigstellung der Promenade am Spandauer Schifffahrtskanal zu rechnen?
  2. Plant das BA Mitte die Abschnitte, die schon fertig gestellt wurden, zeitnah korrekt zu widmen, damit sie für Fußgänger*innen nutzbar sind?

Sehr geehrte Frau Dietzsch, sehr geehrter Herr Hemmer, sehr geehrter Herr Roet,

 

namens des Bezirksamtes Mitte beantworte ich Ihre Große Anfrage wie folgt:

 

Frage 1

Wann ist mit der vollständigen Fertigstellung der Promenade am Spandauer Schifffahrtskanal zu rechnen?

 

Zu 1.:

Federführend für die Herstellung der Uferpromenade am Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK).

 

Nach Aussage von SenUVK ist die Fertigstellung von zwei mgeblichen Faktoren abhängig:

a)    Einerseits sind für die Standsicherheit der Ufermauer zwischen zukünftigem Döberitzer Grünzug und Otto-Weidt-Platz Belastungsversuche durchzuführen, um eine mögliche Ertüchtigung der Ufermauer auszuschließen.

b)    Andererseits bedingt das Brückenbauvorhaben über den Berlin-SpandauerSchifffahrtskanal vom Otto-Weidt-Platz zur Kieler Straße die Fertigstellung der Uferpromenade. Der Brückenbau bedingt die Fertigstellung des Brückenzugangs, welcher Bestandteil der Uferpromenade sein wird. Inwieweit die Planung des Brückenbauwerks vorangeschritten ist, kann verlässlich nur durch die zuständige Senatsverwaltung beantwortet werden.

 

Sollten Belastungsversuche an der Ufermauer und Brückenbau keine zeitlichen Aufschübe verursachen, ist mit einer Fertigstellung der Uferpromenade bis Ende 2020 zu rechnen. Der Bezirk wird vertragskonform die Widmung und Eigentumsübertragung sicherstellen.

 

Frage 2

Plan das BA Mitte die Abschnitte, die schon fertig gestellt wurden, zeitnah korrekt zu widmen, damit sie für Fußnger*innen nutzbar sind?

 

Zu 2.:

Das Bezirksamt Mitte plant die Abschnitte, die schon fertig gestellt wurden, zeitnah zu widmen, damit sie für Fußnger*innen nutzbar sind.  Die Widmung der Flurstücke 479 und 64/2 in der Flur 043 der Gemarkung 110002 ist am 11.01.2019 im Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt 14 Tage später als bekannt gegeben. Im Anschluss beginnt eine einmonatige Widerspruchsfrist. Zur Rechtskraft der Widmung kann daher im Augenblick noch keine Aussage getroffen werden, da die Widerspruchsfrist abzuwarten ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sabine Weißler

 
 

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