Drucksache - 1633/V  

 
 
Betreff: Koloniestraße 10: 1:0 für Milieuschutz vs Abrissaktion des Eigentümers
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Schneider, F.Bertermann 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. MA Grüne vom 18.12.2018
2. Antwort vom 30.01.2019

Ich frage das Bezirksamt:

 

Vorbemerkung:

Am Morgen des 06.12.2018 versuchte eine Abrissfirma in der Koloniestraße10 mehrere Hofgaragen ohne erhaltungsrechtliche Genehmigung abzureißen. Dies wurde dankenswerter Weise durch das schnelle Eingreifen von Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes Mitte vereitelt, die die Maßnahme stoppen ließen.

 

Ich frage daher das Bezirksamt:

  1. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über die tatsächliche Eigentümerschaft (Grundbucheintragung) für das Grundstück Kolonie 10, bzw. für einzelne Grundstücksteile?
  2. Welche Genehmigungen liegen bezüglich der Möglichkeit des Abrisses von Gebäudeteilen vor, bzw. wann erfolgte für welche Gebäudeteile eine Abbruchanzeige?
  3. Ist im Ergebnis des Vorgangs, bei dem anfänglich von der Bauaufsicht die bauordnungsrechtliche Rechtmäßigkeit eines Abbruchs bestätigt wurde, sich dann im weiteren Verfahren jedoch herausstelle, dass eine erhaltungsrechtliche Genehmigung nicht vorliegt, davon auszugehen, dass zukünftig die Informationsabläufe sicherstellen, dass allen, in solche Vorgänge involvierten Verwaltungsmitarbeiter*innen, bekannt ist, dass Maßnahmen an Grundstücken in Milieuschutzgebieten einer gesonderten Genehmigung nach dem Erhaltungsrecht bedürfen?

 

 

 
 

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