Drucksache - 1613/V  

 
 
Betreff: Missbilligung der Stadträtin für Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der PiratenGruppe der Piraten
Verfasser:Konrad, Freitag 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Die Piraten vom 11.12.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Amtsführung der für die Straßen in Mitte verantwortlichen Stadträtin Sabine Weißler wird für ihre gegen den BVV Beschluss durchgeführte Abordnung der Einbahnstraße im Wöhlertkiez missbilligt.

Begründung:

Die BVV beschloss am 22. November, von der Abordnung der Einbahnstraße im Wöhlertkiez während des Beteiligungsverfahrens abzusehen.

Es wurde das Ersuchen beschlossen, während des Beteiligungsverfahrens die „Aufrechterhaltung der Einbahnstraßenregelung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten“ (Drucksache 1551/V).

Hier kann vom Selbsteintrittsrecht der BVV in Verwaltungsangelegenheiten ausgegangen werden. Der Wortlaut des Antrages spiegelt dies entsprechend wieder.

Damit ist das Bezirksamt gehalten, größte Zurückhaltung bei Maßnahmen, die im Widerspruch stehen, zu üben.

In diesem Zusammenhang hat sich das Bezirksamt eindeutige Gewissheit über Zweckmäßigkeitsaspekte und rechtliche Umsetzungsprobleme zu verschaffen. Sinn und Zweck der Vorschrift ist, dass die Verwaltungsbehörde keine Tatsachen schafft, die von der BVV nicht revidiert werden können.

 

Weitere Details der Kommentare zum Bezirksverwaltungsgesetz:

 

 
 

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