Drucksache - 1610/V  

 
 
Betreff: Keine Diesel-Fahrverbote in Berlin – Interessen von Bürgern und Mittelstand wahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDUmwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen
Verfasser:Paetz, Torno 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
23.01.2019 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses fürUmwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2019 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAMING) in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag AfD vom 11.12.2018
2. BE UmNat vom 20.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge verhindert werden. Der Senat möge alle entsprechenden Rechtsmittel ausschöpfen um Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zu verhindern. Ebenso sollen alle Möglichkeiten zur Anwendung möglichst langer Übergangsfristen für betroffene Fahrzeuge geprüft und im Sinne der betroffenen Fahrzeughalter umgesetzt werden, wenn Fahrverbote tatsächlich nicht zu verhindern sein sollten. Die Eigner der betroffenen Fahrzeuge - Bürger und Unternehmen - sind vor Fahrverboten zu schützen. Die Kosten sind den Betroffenen nicht zuzumuten, die Versorgung der Stadt muss sichergestellt sein.
 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages (2 Ja-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Ja-Stimme der Fraktion der AfD, 3 Nein-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 5 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 1 Nein-Stimme der Fraktion DIE LINKE, 1 Nein-Stimme der Fraktion der FDP, 0 Enthaltungen).

 

Begründung:
Etwa ein Drittel (430.000) der von derzeit 1,2 Millionen in Berlin zugelassenen Fahrzeuge werden mit Diesel- Kraftstoff betrieben. Diese Fahrzeuge werden überwiegend im Gewerbe genutzt. Vor Fahrverboten ist die ansässige Wirtschaft, besonders Klein- und Mittelständige Unternehmen (KMU), zu schützen. Sie bilden mit ihren Dienstleistungen das Rückgrat zur Versorgung der Stadt. Betroffen sind nahezu alle Wirtschaftszweige die auf günstige Mobilität angewiesen sind, wie Handel, Handwerk, Transport, Energie sowie diverse Versorger. Die Belastung ist diesen Unternehmen nicht zuzumuten. Ebenso sind zahlreiche Privatnutzer von der Regelung betroffen, sie trifft eine kalte Enteignung, hier handelt es sich in Berlin weitgehend um Personen, die grundsätzlich als Berufspendler aus den Außenbezirken oder aufgrund ihrer Arbeitszeiten auf ihr Fahrzeug zwingend angewiesen sind und vielfach keine anderen Verkehrsmittel nutzen können, da z. B. der ÖPNV keine ausreichenden Anbindungen und Anbindungen und Taktungen gewährleistet.

 
 

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