Drucksache - 1508/V  

 
 
Betreff: Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Soldiner Straße“ im Bezirk Mitte von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:BeschlussBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsvorlage zur Beschlussfassung des BA vom 16.10.2018
2. Anlage 1
3. Anlage 2
3. Anlage 3
3. Beschluss vom 18.10.2018

 

 

(Text liegt vor)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .2018

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

Bezirksverordnetenversammlung                            Drucksache Nr.: 1508/V 

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Beschlussfassung-

über die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Soldiner Straße“ im Bezirk Mitte von Berlin

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

die Begründung für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Soldiner Straße“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Mitte von Berlin und den Entwurf der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Soldiner Straße“ im Bezirk Mitte

von Berlin zu beschließen

A)    Begründung:

Das Land Berlin hat sich, aufgrund der aktuellen Veränderungen am Berliner Wohnungsmarkt und dem prognostizierten Bevölkerungswachstum zum Ziel gesetzt, den steigenden Aufwertungs- und Verdrängungsdruck in den Berliner Wohngebieten zu lokalisieren und die betroffenen Wohngebiete mit ihrer sozial gemischten Bevölkerung mit entsprechenden städtebaulichen Instrumenten vor Verdrängung zu schützen.

 

Dazu hat das Bezirksamt Mitte 2015 in einem ersten Schritt eine Vorprüfung (Grobscreening) zur Ermittlung möglicher Gebiete im Bezirk, die für den Erlass einer Erhaltungsverordnung geeignet sind, durchführen lassen. Als Ergebnis dieser Vorprüfung wurde das Gebiet „Soldiner Straße“ als Beobachtungsgebiet eingestuft.

 

Im Rahmen von vertiefenden Untersuchungen aller Beobachtungsgebiete im Stadtraum Wedding (Frühjahr 2018) wurde geprüft, ob in diesen Gebieten die Schutzbedürftigkeit der Bevölkerungsstruktur aus städtebaulichen Gründen vorliegt und damit die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass sozialer Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB erfüllt werden.

 

Im Ergebnis der vertiefenden Untersuchung (Juni 2018) für alle Gebiete wurde festgestellt, dass die Anwendungsvoraussetzungen für das Gebiet „Soldiner Straße“ gegeben sind. Aufgrund des sehr hohen Aufwertungspotenzials, eines bisher noch geringen Aufwertungsdruckes sowie einer mittleren Verdrängungsgefährdung würde es ohne den Einsatz des Instrumentariums zu städtebaulichen Folgewirkungen kommen. Die Gutachter empfehlen daher die Festsetzung eines Erhaltungsgebietes „Soldiner Straße“.

 

Eine ausführliche Begründung mit Auswertungen, Ergebnissen und Schlussfolgerungen für das Gebiet „Soldiner Straße“ ist dem Gutachten im Anhang  zu entnehmen (S.12-27).

 

B)    Rechtsgrundlage:

§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB

§ 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.             Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Ja, für die Nachbeauftragung der Mieterberatung für vier neue Erhaltungsgebiete für einen Übergangszeitraum von vier Monaten entstehen Mehrausgaben für 2018 in Höhe von 10.000 € bei Kapitel 4200 Titel 54010 Unterkonto 200 und für 2019 in Höhe von 10.000 € als Vormerkung bei Kapitel 4200 Titel 89339 Unterkonto 000.

 

r die neu auszuschreibende Mieterberatung für vier neue Erhaltungsgebiete ab März 2019 erfolgt für 2019 eine Vormerkung bei Kapitel 4200 Titel 89339 Unterkonto 000 in Höhe von 50.000 €.

 

r 2020 und 2021 werden die Mittel planmäßig für den Haushaltsplan angemeldet.

 

 

  1.             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja, es wurden für vier neue Erhaltungsgebiete bereits zusätzliche Stellenbedarfe (2,0 Stellen) im Rahmen der AG Ressourcensteuerung (zusätzliches Personal 2019 mit Schwerpunktsetzung durch die Bezirke) für 2018 bereitgestellt.

Berlin, den 16.10.2018

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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