Drucksache - 1483/V  

 
 
Betreff: Alle Räumungsmitteilungen dem Sozialamt mitteilen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Taylan Kurt und die 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) überwiesen   
Soziales und Gesundheit
13.11.2018 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2021 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2023 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 09.10.2018
2. BE SozGes vom 13.11.2018
3. Beschluss vom 22.11.2018
4. VzK ZB vom 25.03.2021
5. Anlage-AnschreibencStScFischer
6. VzK SB vom 11.07.2023
VzK_1483_V_Anlage1
VzK_1483_V_Anlage2
VzK_1483_V_Anlage3
VzK_1483_V_Anlage4
VzK_1483_V_Anlage5
VzK_1483_V_Anlage6

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .07.2023

Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1483/V

Mitte von Berlin

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme - über

Alle Räumungsmitteilungen dem Sozialamt mitteilen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.11.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1483/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den zuständigen Stellen auf Landesebene für

eine Prüfung der Ausweitung der Berichtspflicht der Zivilgerichte an die Sozialämter über

umungsmitteilungen durch eine ergänzende landesrechtliche Regelung einzusetzen und

entsprechendes Anliegen auch in der Strategiekonferenz zur Weiterentwicklung der

Wohnungslosenhilfe zu thematisieren.

 

Das Bezirksamt hat am 11.07.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussberichtbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Wie das Bezirksamt mit Zwischenbericht im Februar 2021 mitgeteilt hatte, wurde die damalige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 11.02.2021 (s. Anlage 1) gebeten, sich über die zu dieser Zeit für Justiz zuständigen Senatsverwaltung für eine Änderung der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen einzusetzen, um eine Ausweitung der Berichtspflicht der Zivilgerichte zu erreichen. Zudem wurde der damalige Staatssekretär mit demselben Schreiben ersucht, das Thema in die Strategiekonferenz bzw. in die Arbeitsgruppe 7 „Soziale Wohnhilfen“ zu tragen, damit die Wohnungslosenhilfe diesbezüglich weiterentwickelt werden kann.

In der Antwort der damals für Soziales zuständigen Senatsverwaltung vom 15.03.2021 (s. Anlage 2) wurde eine Änderung hinsichtlich der Mitteilungspflichten der Amtsgerichte als wichtig erachtet und die Veranlassung entsprechender Prüfungen zugesagt. Gleichzeitig wurde darauf aufmerksam gemacht, dass eine kurzfristige Umsetzung auf Grund der Komplexität der Sache und der nötigen Einbindung sehr diverser Akteure nicht zu erwarten sei. Zudem wurde die Thematik zur Aufnahme in den Themenspeicher an das Organisationsteam der Strategiekonferenz weitergeleitet.

 

Eine Sachstandsnachfrage (s. Anlage 3) vom 19.01.2023 an die Senatsverwaltung blieb zunächst ohne Reaktion, wurde aber nach einer Erinnerung vom 05.05.2023 (s. Anlage 4)

mit Schreiben vom 07.06.2023 beantwortet (s. Anlage 5). Darin teilt der jetzige Staatssekretär für Soziales, Herr Aziz Bozkurt, mit, dass das Thema wie zugesagt auf der 5. Strategiekonferenz im Mai 2021 platziert wurde und auf allgemeine Zustimmung traf. Es sei seinem Haus aber seither nicht möglich gewesen, hierzu in Abstimmungen mit der für Justiz zuständigen Senatsverwaltung zu gehen. 

Staatssekretär Bozkurt bedauert dies, sagt seine Unterstützung hinsichtlich einer verbindlichen Regelung zur Mitteilung aller Räumungsklagen an die Sozialen Wohnhilfen zu und wird über das Ergebnis im Rahmen seiner regelmäßigen Austausche mit den Bezirksstadträt*innen berichten.

 

Das Bezirksamt hat sich damit hinreichend gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung für eine ergänzenden rechtlichen Regelung eingesetzt und muss nunmehr den Fortgang der dortigen Bemühungen abwarten.

Das Amt für Soziales wird bei neuen Erkenntnissen zu dem Thema unaufgefordert im Ausschuss für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen berichten.

Darüber hinaus werden die engagierten bezirklichen Teilnehmenden in den Strategiekonferenzen und auch in anderen Arbeitsgruppen und Gremien nicht nachlassen, die Problematik zur Diskussion zu bringen.

Zwischenzeitlich ist die Hilfe bei Wohnungsnotfällen und die Prävention von Wohnraumverlust mit dem Ausbau des Fachstellenkonzepts der Berliner Sozialen Wohnhilfen insgesamt stärker in den Vordergrund gerückt. Zwischen den Bezirksämtern und der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung ist eine Zielvereinbarung geschlossen worden, die u.a. dazu dient, Qualitätsstandards zu definieren, Vorgehensweisen zu optimieren und standardisieren sowie Ressourcen zu ermitteln. Die Fachstellen sollen die erforderlichen Hilfen in Wohnungsnotfällen rasch und in gebotener Qualität aus einer Hand umsetzen. Die zentrale Zielsetzung ist die präventive Wirkung durch den Erhalt von Wohnraum über aufsuchende Hilfe und die schnellstmögliche Gewährung der individuell notwendigen Unterstützung der Betroffenen über alle Hilfebedarfsbereiche hinweg.

Das aufsuchende Präventionsteam der Fachstelle Soziale Wohnhilfe Mitte bietet bereits seit März 2019 Beratung und Hilfe bei Wohnungsnotfällen und bei drohendem Wohnungsverlust im Sinne des Fachstellenkonzepts an und besteht derzeit aus zwei vollzeitbeschäftigten Sozialarbeitenden. Eine dritte Stelle ist ausgeschrieben.

 

Das Team erhält mietschuldenbedingte Räumungsklagen und außerdem Mitteilungen über Räumungstermine von Gerichtsvollziehenden, gleich aus welchen Gründen, da diesen oftmals nur der vollstreckbare Räumungstitel und nicht der Grund der Räumung vorliegt. Auch wenn damit Räumungstermine aus anderen Gründen als aus Mietschulden bekannt werden, macht dies die geforderte ergänzende rechtliche Regelung nicht entbehrlich, da keine Verpflichtung der Gerichtsvollziehenden zur Mitteilung besteht und eine Hilfe bei Vorliegen eines vollstreckbaren Räumungstitels oftmals zu spät einsetzen kann.

 

Nach Eingang einer Räumungsklage oder einer Mitteilung über einen Räumungstermin, wird das Präventionsteam unverzüglich tätig und kündigt den betroffenen Haushalten einen Hausbesuch zur Beratung an. Die Zielgröße von höchstens drei Werktagen des Tätigwerdens kann dabei in aller Regel eingehalten werden.

 

Wie in beiden Antwortschreiben der Senatsverwaltung (s. Anlagen 2 und 5) betont wurde, spielt die Bekanntheit des Leistungsangebots der Sozialen Wohnhilfe in der Bevölkerung eine große Rolle bei einem möglichen Wohnraumverlust oder einem Wohnungsnotfall. Damit das Amt möglichst vor einer Räumungsklage von einem drohenden Verlust des Wohnraums erfährt und diesen trotz Kündigung zu erhalten versuchen kann, müssen Betroffene wissen, dass sie sich an die Soziale Wohnhilfe wenden können.

Das Angebot der Sozialen Wohnhilfe hinsichtlich der Prävention von Wohnraumverlust wird u.a. wie folgt bekannt gemacht:

 

 

Hilfe und Beratung bei Wohnungsnotfällen und Prävention von Wohnraumverlust sehen eine aufsuchende Sozialarbeit vor. Selbstverständlich werden auch Termine im Amt vergeben.

 

Zudem verfügt die Soziale Wohnhilfe über eine eigene Publikumssteuerung in den Räumen 02 bis 06 im Erdgeschoss des Rathauses in der Müllerstr. 146. Hier kann montags, dienstags und donnerstags jeweils von 08:30 bis 12:30 Uhr vorgesprochen werden. Darüber hinaus besteht freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr eine Notsprechstunde der Fachstelle Soziale Wohnhilfe r akut von Wohnungslosigkeit betroffene und mittellose Personen.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

 

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da diese lediglich einen berichtenden Charakter besitzt.

 Berlin, den     11.07.2023

 

Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

 

 

  1. ZdA bei SozAL RefSozBüD L EU

Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .07.2023

Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900

Beschluss-Nr.:

des Bezirksamtes Mitte von Berlin vom  11.07.2023

(BA-Vorlage-Nr.: 326)

Einbringung einer Vorlage -zur Kenntnisnahme - bei der Bezirksverordnetenversammlung zur Drucksache Nr. 1483/V, Beschluss vom 22.11.2018 betrifft:

 

Alle Räumungsmitteilungen dem Sozialamt mitteilen

Beschlusstext:

  1. Das Bezirksamt beschließt die beigefügte Vorlage - zur Kenntnisnahme betrifft „Alle Räumungsmitteilungen dem Sozialamt mitteilen als Schlussbericht. Sie ist bei der Bezirksverordnetenversammlung einzubringen.
  2.         Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Soziales und Bürgerdienste beauftragt.
  3.       Veröffentlichung: ja
  4.      Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein

a)             Personalrat:

b)                Frauenvertretung:

c)                Schwerbehindertenvertretung:

d)                Jugend- und Auszubildendenvertretung:

 

Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung bitten wir der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

 
 

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