Drucksache - 1447/V  

 
 
Betreff: Benennung des Kreiswahlleiters und seiner Stellvertretung für den Verwal-tungsbezirk Mitte von Berlin für die Wahl der Abgeordneten des 9. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland – Europawahl 2019 – am 26. Mai 2019
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 08.10.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:19.09.2018

Jugend, Familie und BürgerdiensteTel.:23700

Amt/SE/OE

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:  

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über die Benennung des Kreiswahlleiters und seiner Stellvertretung für den Verwal-tungsbezirk Mitte von Berlin für die Wahl der Abgeordneten des 9. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland – Europawahl 2019 – am 26. Mai 2019     

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 02 .10.2018, für die Wahl der Abgeordneten des 9. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland  – Europawahl 2019 – am 26. Mai 2019 zum

 

Kreiswahlleiter:Herrn Obermagistratsrat Rainer Rinner,

 

Dienstanschrift:Bezirksamt Mitte von Berlin

BüD AL

Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin,

 

und zu seiner Stellvertretung: Herrn Oberamtsrat Ronald Schäfer,

Dienstanschrift:Bezirksamt Mitte von Berlin

BüD 1

Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin,

benannt.

A)      Begründung:

Die Benennungen waren notwendig, weil die Senatsverwaltung für Inneres und Sport rechtzeitig vor dem Wahltermin die Wahlorgane ernennen muss.

B)      Rechtsgrundlage

§ 15 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

§ 5 des Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz – EuWG) in Verbindung mit Buchstabe B Ziffer 1 der Anordnung über Zuständigkeiten für die Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament des Senats von Berlin (Abl. Nr. 15 vom 25.3.1994).

C)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den    02 .10.2018

Bezirksstadträtin Dr. Obermeyer Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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